Was hat es mit der „Geisterbaustelle“ Westermühlstraße auf sich?
Anfrage Stadträte Hans Hammer und Hans-Peter Mehling (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 20.8.2025
Was hat es mit der „Geisterbaustelle“ Westermühlstraße auf sich?
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Zunächst möchte ich um Entschuldigung bitten, dass Sie bisher noch keine Rückmeldung von mir erhalten haben. In Ihrer Anfrage vom 20.8.2025 legen Sie folgenden Sachverhalt zu Grunde:
In der Westermühlstraße wurden am 4.8.2025 Haltverbotsschilder aufgestellt, obwohl bis zum 14.8.2025 keine Bauarbeiten begonnen haben.
Der Oberbürgermeister hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet. Die darin aufgeworfenen Fragen beantworte ich nach Rücksprache mit der Stadtwerke München GmbH wie folgt:
Frage 1:
Ist die Darstellung in der BILD über die sogenannte „Geisterbaustelle“ richtig?
Die Stadtwerke München GmbH nimmt dazu wie folgt Stellung:
Es handelt sich bei den in der Bild-Zeitung genannten Maßnahmen um ausstehende Oberflächenwiederherstellungen einer Strommaßnahme aus dem Jahre 2024. Die zum Jahresende 2024 zwischenzeitlich provisorisch wiederhergestellte Oberfläche (ohne Einschränkungen oder Gefahren für die Anwohner*innen) soll in der jetzigen Maßnahme wieder in das ortsübliche Erscheinungsbild zurückversetzt werden. Die Arbeiten haben am 19.8.2025 begonnen und endeten am 29.8.2025.
Antwort:
Frage 2:
Warum wurde das absolute Haltverbot nicht zumindest temporär wieder aufgehoben, bis die Baumaßnahmen tatsächlich begonnen werden?
Die Stadtwerke München GmbH nimmt dazu wie folgt Stellung:
Die SWM bedauern den Entfall der Parkflächen aufgrund der Erkrankung von Mitarbeiter*innen der ausführenden Firma. Die ausführende Firma hoffte auf eine schnelle Gesundung ihrer Mitarbeitenden, um umgehend mit den Arbeiten beginnen zu können. Daher wurde das bestehende Halteverbot vorerst aufrechterhalten. Andernfalls hätte die 72-Stunden-Fristder erneuten Halteverbotsankündigung wieder beachtet werden müssen, was in diesem Fall einen weiteren Zeitverlust sowie Verwirrung für die Anwohner*innen bedeutet hätte. Ein Parken im Bereich der Baumaßnahme ist entsprechend der VAO von 18.00 Uhr bis 07.00 Uhr morgens im Sinne der Anwohner*innen möglich und ausgewiesen gewesen. Es waren durch die Baumaßnahmen ca. 35-40 Parkplätze kurzfristig tagsüber nicht nutzbar. Durch die verkehrsrechtlichen Auflagen muss eine Mindestrestbreite von 6 m in diesem Bereich gewährleistet werden, dies führte zwingend zur beidseitigen Ausweisung von Halteverbotszonen im Bereich der Baumaßnahme.
Antwort:
Frage 3:
Warum wussten laut Darstellung der BILD scheinbar weder das Baureferat noch das MOR über diese Maßnahme Bescheid?
Das Mobilitätsreferat hat innerhalb weniger Minuten auf die Anfrage der BILD reagiert und auf die SWM verwiesen. Diese hat anschließend der BILD die erbetenen Informationen zugeliefert. Die Darstellung in der BILD ist nicht korrekt.
Antwort:
Frage 4:
Sind die SWM berechtigt, eigenmächtig Parkverbotszonen festzulegen und zu beschildern?
Die Stadtwerke München GmbH nimmt dazu wie folgt Stellung:
Nein, die Abstimmung dazu erfolgt immer mit dem Mobilitätsreferat. Die Antragsstellung erfolgt zudem über die ausführende Baufirma. Gleiches gilt für die Beschilderung, die nach den Auflagen der verkehrsrechtlichen Anordnung ausgeführt werden.
Antwort:
Frage 5:
War das MOR informiert und hat es diese Parkverbotszonen genehmigt?
Ja, die Maßnahmen wurden ordnungsgemäß beim Mobilitätsreferat im Rahmen einer verkehrsrechtlichen Anordnung durch die ausführende Baufirma angemeldet und seitens des Mobilitätsreferats genehmigt.
Antwort:
Frage 6:
Falls die SMW nicht berechtigt sind, Parkverbotszonen festzulegen und zu beschildern und diese Parkverbotszone vom MOR nicht genehmigt war, wie konnte es dann zu der Beschilderung kommen?
Wie in der Antwort auf Frage 5 geschildert, wurden die Arbeiten durch das Mobilitätsreferat genehmigt.
Die Stadtwerke München GmbH ergänzt hierzu wie folgt:
Die SWM bemühen sich, die Prozesse fortlaufend zu optimieren und sensibilisieren hierzu auch nochmals die beauftragten Baufirmen mit dem Leitgedanken, nicht genutzte Parkflächen im Einklang mit der verkehrsrechtlichen Anordnung für die Anwohner*innen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Selbstverständlich werden Halteverbotsschilder nach Beendigung der Arbeiten unverzüglich und sukzessive entfernt und die Flächen entsprechend dem Fortschritt der Wiederherstellung wieder der Öffentlichkeit zur Nutzung freigegeben.
Antwort:
Hier finden Sie den kompletten Artikel:
Fakten
- Die Westermühlstraße ist in München, Deutschland, gelegen.
- Die Stadtwerke München GmbH haben am 19.8.2025 mit den Arbeiten an der sogenannten „Geisterbaustelle“ begonnen und am 29.8.2025 beendet.
- Das absolute Haltverbot wurde vorerst aufrechterhalten, da die ausführende Firma von einer schnellen Gesundung ihrer Mitarbeiter*innen ausgingen.
- Die Stadtwerke München GmbH haben die Darstellung in der BILD über die sogenannte „Geisterbaustelle“ nicht korrekt beantwortet.
- Die SWM sind nicht berechtigt, eigenmächtig Parkverbotszonen festzulegen und zu beschildern, sondern müssen sich an das Mobilitätsreferat wenden.
- Die Maßnahmen wurden ordnungsgemäß beim Mobilitätsreferat im Rahmen einer verkehrsrechtlichen Anordnung durch die ausführende Baufirma angemeldet und genehmigt.
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