Ist die Arbeit des ehrenamtlichen Bezirksausschusses es nicht wert?
Anfrage Stadträtin Alexandra Gaßmann (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 4.4.2025
Ist die Arbeit des ehrenamtlichen Bezirksausschusses es nicht wert?
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Zunächst möchten wir um Entschuldigung bitten, dass Sie aufgrund der angespannten Personalsituation bisher noch keine Rückmeldung von uns erhalten haben.
In Ihrer Anfrage vom 4.4.2025 legen Sie folgenden Sachverhalt zu Grunde:
„Im Unterausschuss Mobilität des Bezirksausschusses 25 (BA 25) vom 14.5.2024 wurde die Einrichtung von Carsharing-Stellplätzen in Laim diskutiert. Die ehrenamtlichen Mitglieder des BA haben im Vorfeld die vom Mobilitätsreferat vorgeschlagenen Standorte im Rahmen der ‚Teilstrategie Shared Mobility‘ persönlich aufgesucht, um sich ein fundiertes Bild der örtlichen Gegebenheiten zu verschaffen. In der Folge wurden in einstimmigem Beschluss mehrere geeignete Standorte benannt. Für einige der vom Mobilitätsreferat vorgeschlagenen Plätze wurde hingegen kein bzw. nur ein eingeschränkter Bedarf festgestellt. Der Beschluss wurde im Plenum des BA 25 ebenfalls einstimmig bestätigt und mit einer ausführlichen Begründung an das Mobilitätsreferat weitergeleitet. Knapp ein Jahr später wurden Carsharing-Stellplätze in Laim eingerichtet – jedoch an keinem der vom BA 25 benannten Standorte.“
Herr Alt-Oberbürgermeister Reiter hat uns Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet: die darin aufgeworfenen Fragen beantworten wir wie folgt:
Frage 1:
Warum wurde der Beschluss des BA 25 in keiner Weise berücksichtigt?
Wir bedauern diese Wahrnehmung zutiefst und versichern Ihnen, dass auch die Anmerkungen des Bezirksausschusses des 25. Stadtbezirkes sorgfältig geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt wurden. Im Rahmen der Anhörung kann es jedoch vorkommen, dass Anmerkungen nicht im vollen Umfang berücksichtigt werden können. Hierfür gibt es stets sachliche Gründe, die den Bezirksausschüssen mitgeteilt werden. Das Mobilitätsreferat bindet alle Bezirksausschüsse in die jeweiligen Planungsprozesse ein und verfolgt hierbei einen transparenten Austausch.
Bezogen auf den Bezirksausschuss des 25. Stadtbezirks möchten wir Ihnen den konkreten Hergang gerne darlegen:Am 18.7.23 wurde durch eine Mitarbeiterin des Mobilitätsreferats das Konzept der Mobilitätspunkte sowie die Quantifizierung für den 25. Stadtbezirk im UA Mobilität vorgestellt.
Der UA Mobilität hat hierbei angeboten, konkrete Standortvorschläge zu unterbreiten und stand dazu mit der zuständigen Fachabteilung im Austausch. In der Vollversammlung des Bezirksausschusses am 9.10.23 wurden die konkretem Standortvorschlägen des UA Mobilität für Mobilitätspunkte im Rahmen des Protokolls des UA vom 4.10 beschlossen und anschließend an das Mobilitätsreferat übermittelt. Die eingereichten Vorschläge umfassten:
- Willibaldplatz (Südseite)
- Kreuzungsbereich Rusheimerstraße/Aindorferstraße (Dem Schreiben an das Mobilitätsreferat wird der Hinweis angefügt, dass es einen Antrag des BA Laim an das Gartenbauamt zur Entsiegelung dieses Bereiches gibt)
- Kreuzungsbereich Gotthardstraße/Riegerhofstraße & als Alternative zu c.: Kreuzungsbereich Riegerhofstraße/Valpichlerstraß
- Kreuzungsbereich Friedenheimer Straße/Agnes-Bernauer-Straße (Nordwest-Ecke)
- Kreuzungsbereich Friedenheimer Straße/Aindorferstraße/Fachnerstraße -Behamstraße (Bereich der beidseitigen Ausweitung)
- Hogenbergstraße
- Kärntner Platz
- Zschokkestraße/Westendstraße (Integration in das Neubaugebiet)
Antwort:
Die Vorschläge wurden für die Verortung der Mobilitätspunkte und Carsharing-Stellflächen genutzt. Bei der genauen Verortung werden verschieden Kriterien und weitere Planungen berücksichtigt, sodass die Vorschläge nach Möglichkeit umgesetzt oder bestmöglich angepasst wurden. Die genauen Standorte mit Anzahl der Stellflächen wurden am 1.3.2024 an den BA zur Anhörung übermittelt. Da dem Mobilitätsreferat die Einschätzung der BAs besonders wichtig ist, wurde zwei Mal eine Fristverlängerung gewährt. Am 22.5.2024 erfolgte eine Rückmeldung des BAs. Das Mobilitätsreferat hat dazu Terminvorschläge eingereicht, um über die Änderungswünsche und Anpassungsvorschläge zu sprechen. Da kein gemeinsamer Termin innerhalb der Zeitschiene gefunden wurde, nahm das Mobilitätsreferat am 24.7.24 schriftlich zu den Rückmeldungen des Bezirksausschuss Stellung und hat die aktualisierten Planungen übermittelt mit der Bitte um Rückmeldung, sollte der Bezirksausschuss weitere Anmerkungen haben, andernfalls gehen wir davon aus, dass die Anpassungen in Ordnung sind. Es wurden keine weiteren Anmerkungen an das Mobilitätsreferat übermittelt, sodass die Umsetzung veranlasst wurde.Zudem möchten wir höflich darauf hinweisen, dass es sich um ein stadtweites Konzept handelt, welches ein flächendeckendes Angebot zum Ziel hat. Um dem zu entsprechen, muss in allen Stadtbezirken ein Angebot geschaffen werden, welches sich an bestimmten Kriterien ausrichtet.
Frage 2:
Haben für das Mobilitätsreferat ausschließlich der Vorgaben zur Zahl der bis Ende 2026 einzurichtenden 1.600 Carsharing-Stellplätze Priorität, sodass Einwände der gewählten, lokalen Interessenvertretungen in den Stadtbezirken nicht berücksichtigt werden können? (vgl. Rathausumschau Nr. 60/2025 vom 27.3.2025)
Anmerkungen der Bezirksausschüsse werden immer sorgfältig geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt. Sollte ein Vorschlag abgelehnt werden, wird dies immer schriftlich begründet. Alle Standorte werden sorgfältig ausgewählt und anhand verschiedener Kriterien bewertet. Ziel ist es ein Angebot zu schaffen, das langfristig zu einer Entlastung des öffentlichen Raums beitragen wird.
Antwort:
Frage 3:
Welchen Zweck hat die Einbindung des BA, wenn dessen örtliche Expertise letztlich ignoriert wird? Wie stellt sich die Landeshauptstadt München vor, dass die Interessen der Bürgerinnen und Bürger in den Stadtbezirken bei solch weitreichenden Maßnahmen angemessen einbezogen werden? Wäre dies nicht auch im Sinne einer höheren Akzeptanz solcher Maßnahmen?
Wie bereits bei der Antwort zu Frage 1 dargelegt, handelt es sich bei den Standorten mehrheitlich um Standorte, die vom BA selbst vorgeschlagen wurden. Die Interessen der Bürger*innen wurden zudem über ein Beteiligungsverfahren abgefragt, bei dem Bürger*innen Vorschläge einreichen konnten. Über eine breitangelegte Öffentlichkeitsarbeit sowie die regelmäßige Präsenz auf Veranstaltungen stellen wir die Information und Einbindung von Bürger*innen sicher. Dies dient zudem dazu, die Akzeptanz zu steigern.
Antwort:
Frage 4:
Aus welchen Gründen wurden die Stellplätze in dieser Anzahl realisiert, obwohl der BA dies anders bewertet hat? Warum wurde selbst der Vorschlag einer stufenweisen Umsetzung nicht berücksichtigt (z.B. Realisierung von
fünf Stellplätzen im Jahr 2025, weitere im Jahr 2026 bei entsprechender Akzeptanz und Nachfrage)?
Entscheidend für die positive Wirkung von Shared Mobility Angeboten ist eine flächendeckende Verfügbarkeit. Hierfür ist es unerlässlich, dass in einem Bezirk mehrere Standorte im selben Zeitraum etabliert werden. Auch aus organisatorischen Gründen ist eine gebündelte Umsetzung sinnvoll, um Aufwände, Kosten und weitere Ressourcen effizient zu nutzen.
Antwort:
Frage 5:
Warum werden insbesondere stationsbasierte Carsharing-Stellplätze bereits Monate vor der Vergabe an Anbieter eingerichtet, wodurch Anwohnerinnen und Anwohnern und ansässigen Geschäften Parkplätze entzogen werden? So stehen etwa die Flächen am Willibaldplatz und in der Westendstraße derzeit weitgehend leer, während Anwohnerinnen und Anwohner kostenpflichtig verwarnt werden.
Aus rechtlichen und organisatorischen Gründen musste der Großteil der Flächen im Vorfeld des Zuschlags umgesetzt werden. Der Zuschlag wurde im Herbst 2025 erteilt und die Inbetriebnahme der Stellflächen erfolgt bis April 2026. Die Stellflächen sind bzw. waren bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme von allen Carsharing-Anbietern nutzbar.
Antwort:
Frage 6:
Warum wurden die vom BA gewünschten fünf Kurzzeitparkplätze am Willibaldplatz nicht realisiert? Die Ausweisung von neun Carsharing-Stellplätzen lässt Zweifel daran aufkommen, inwieweit dem Mobilitätsreferat die örtlichen Gegebenheiten des Platzes – insbesondere die hohe Geschäftsdichte und der damit verbundene Bedarf an Kurzzeitparkplätzen – bekannt sind.
Der Bedarf und das Verhältnis zwischen Kurzzeitparkplätzen und Einzelhandel wurde geprüft und für ausreichend befunden. Vor Ort gibt es (je nach Umgriff) ca. 13 Geschäfte und ca. 16 Kurzzeitparkplätze. Aktuell sind vier der Kurzzeitparkplätze durch die provisorische Bushaltestelle dauerhaft belegt. Die Situation vor Ort wurde an sieben Terminen an verschiedenen Wochentagen zu verschiedenen Uhrzeiten über den ganzen Tag verteilt beobachtet. Trotz der vier dauerhaft durch die Bushaltestelle belegten Parkplätze waren im Durchschnitt ca. sechs Parkplätze frei, ca. vier wurden mitvorgeschriebener Parkscheibe beparkt und ca. drei ohne die vorgeschriebene Parkscheibe.
Antwort:
Trotz der aktuell verringerten Anzahl der zur Verfügung stehenden Kurzzeitparkplätze waren immer genug Parkplätze vor Ort frei. Ein erhöhter Parkdruck, der ein Einschreiten durch verkehrliche Maßnahmen rechtfertigen würde, konnte durch die Untersuchung vor Ort nicht bestätigt werden. Somit sah das Mobilitätsreferat keine verkehrliche Notwendigkeit, die verbleibenden Parkplätze zeitlich einzuschränken.
Frage 7:
Sind dem Mobilitätsreferat die zahlreichen Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern bekannt – und wie wird damit umgegangen?
Die Beschwerdelage zu den Carsharing-Stellflächen im 25. Stadtbezirk hat seit Errichtung der Stellflächen deutlich abgenommen. Wir prüfen jede Beschwerde gewissenhaft und informieren über verschiedene Wege Bürger*innen über unsere Maßnahmen.
Antwort:
Frage 8:
Wird das Mobilitätsreferat zu einer der kommenden Sitzungen des BA 25 kommen, um zu den offenen Fragen Stellung zu nehmen?
Gerne stehen wir Ihnen hierfür zur Verfügung.
Antwort:
Frage 9:
Ist dem Mobilitätsreferat bekannt, dass bereits Ahndungen durch die örtliche Polizei erfolgen, obwohl die verkehrsrechtlichen Anordnungen und Markierungen noch nicht umgesetzt wurden?
Grundlage für die Umsetzung ist eine verkehrsrechtliche Anordnung. Ausschlaggebend für die Ahnung ist die verkehrsrechtliche Anordnung bzw. Beschilderung nach StVO. Die Bodenmarkierung dient der besseren Sichtbarkeit und ist keine Voraussetzung für die Ahndung.
Antwort:
Eine Stellungnahme zu den Anmerkungen des Bezirksausschusses wurde am 27.4.2024 versendet.
Frage 10:
Warum erfolgt keine Information des BA 25, wenn vom Mobilitätsreferat vollständig von der örtlichen Stellungnahme abgewichen wird?
Antwort:
Abschließend möchten wir Ihnen versichern, dass wir die Arbeit aller Bezirksausschüsse zutiefst wertschätzen und für die örtliche Expertise und das Engagement danken.
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