Mangelhaft! Wie verunreinigt ist der Riemer See?
Anfrage Stadträte Dirk Höpner, Tobias Ruff und Johann Sauerer (Fraktion ÖDP/BK/ML) vom 3.6.2026
Mangelhaft! Wie verunreinigt ist der Riemer See?
Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:
Ihrer Anfrage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
„In der aktuellen Badegewässerbewertung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention wird der Riemer See in München als einziges Gewässer in Bayern als ‚mangelhaft‘ eingestuft. Der Riemer See liegt in einer Wanne oberhalb des Grundwassers. Anders als andere Baggerseen hat er keinen ständigen Grundwasserzustrom. Es sind daher umfangreichere Maßnahmen nötig, um eine konstant gute Was- serqualität sicherzustellen. Schon 2023 und 2024 war die Wasserqualität am Nordufer mangelhaft. Die Landeshauptstadt München hat daher seit Sommer 2024 eine Reihe von Maßnahmen zur Verringerung der punktuell festgestellten mikrobiellen Belastung eingeleitet. Dennoch wurde die Wasserqualität nun wieder beanstandet.
Auf der Website veröffentlicht das Gesundheitsreferat der Landeshauptstadt München eigene Ergebnisse der laufenden Wasseruntersuchungen. Die bislang im Jahr 2026 veröffentlichten Messwerte des Riemer Sees wa- ren nach Angaben der Stadt im ‚akzeptablen Bereich‘. Die für die Badegewässerbewertung maßgeblichen Parameter Escherichia coli (E. coli) und intestinale Enterokokken gelten als Indikatoren für fäkale Verunreinigungen des Wassers. Eine Belastung kann insbesondere bei Kindern, älteren Menschen und Personen mit geschwächtem Immunsys- tem zu gesundheitlichen Beschwerden wie Fieber, Übelkeit, Durchfall und Erbrechen führen. Daher besteht ein besonderes öffentliches Interesse daran, die Ursachen der Belastungen zu beheben und bis dahin die Bade- gäste transparent über mögliche Risiken zu informieren.“
Herr Oberbürgermeister Krause hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet.
Frage 1:
Wann wurde die Landeshauptstadt München darüber informiert, dass der Riemer See in der aktuellen Badegewässerbewertung (veröffentlicht am 3. Juni 2026) als einziges bayerisches Gewässer wieder als „mangelhaft“ eingestuft wird?
Die Bewertung der Badegewässerqualität erfolgt entsprechend den Vorgaben der Bayerischen Badegewässerverordnung einmal jährlich durch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (im Folgenden: LGL). Die bayerischen Gesundheitsämter werden in diesem Zusammenhang kurz vor Beginn der Badesaison, in der Regel im April jeden Jahres, über die aktuelle Einstufung der Badegewässerqualität der EU-Badestellen für die kommende Badesaison informiert.
Das Gesundheitsreferat wurde via E-Mail am 14.4.2026 vom LGL über die Regierung von Oberbayern über die aktuellen Einstufungen der acht Münchner-EU-Badegewässer informiert. Hierbei wurde die EU-Badestelle „Riemer See – Nord“ erstmalig als „mangelhaft“ eingestuft. Nach der Information über diese Einstufung hat das Gesundheitsreferat sofort Kontakt mit dem LGL aufgenommen und mit Vorlage zusätzlicher Erkenntnisse eine neuerliche Überprüfung der Einstufung dieser Badestelle erbeten. Diese erforderte nach Auskunft des LGL eine Konsultation weiterer Behörden auf Bundesebene (Umweltbundeamt) und europäischer Ebene (Europäische Umweltagentur).
Am 29.5.2026 erhielt das Gesundheitsreferat die Neubewertung des LGL. Die Mitteilung enthielt den Hinweis, dass die formale Einstufung der EU-Badestelle „Riemer See – Nord“ als „mangelhaft“ für die Badesaison 2026 aufrechterhalten werden muss, jedoch keine Nutzungseinschränkungen wie Badewarnung oder Badeverbot erforderlich sind. Diese Informationen hat das Gesundheitsreferat umgehend kommuniziert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Antwort:
Frage 2:
Wie erklärt die Stadt, dass die Ergebnisse der eigenen Messungen als „akzeptabel“, die vom Freistaat „mangelhaft“ eingestuft werden?
Zunächst ist festzuhalten, dass keine unterschiedlichen Messungen von LHM und Freistaat vorliegen. Gemäß den Vorgaben der Bayerischen Badegewässerverordnung entnimmt das Gesundheitsreferat in jeder Badesaison an definierten Probenahmestellen in vorgegebenem zeitlichen Abständen Proben aus den EU-Badegewässern und überstellt diese dem Labor des LGL zur Analytik. Anhand der Ergebnisse nimmt das LGL, als fachlich zuständige Landesbehörde, dann die Einstufung vor.
Die Einstufung der Badegewässerqualität erfolgt mittels eines speziellen statistischen Verfahrens, der sogenannten Konformitätsberechnung, für jedes EU-Badegewässer bzw. für jede EU-Badestelle separat. Hierbei werden vom LGL retrospektiv immer nach dem Ende jeder Badesaison die Untersuchungsergebnisse des laufenden Jahres und die der drei vorangegangenen Jahre erfasst.Am Riemer See befinden sich zwei EU-Badestellen („Riemer See – Süd“ und „Riemer See – Nord“) die entsprechend auch separat zu bewerten sind. Die Badegewässerqualität an der Badestelle „Riemer See – Süd“ wurde auch für die Badesaison 2025 erneut als „gut“ klassifiziert. Für die Erstbewertung der EU-Badestelle „Riemer See – Nord“, die 2023 als neue EU-Messstelle angemeldet wurde, wurde gemäß den Vorgaben der Bayerischen Badegewässerverordnung ein Betrachtungszeitraum von drei Jahren gewählt, da damit bei sechs Wasserproben pro Badesaison, das heißt 18 Routineproben über drei Jahre, die für eine Erstbewertung vorgegebene Mindestanzahl von 16 Einzelproben vorlag.
Die Einstufung der EU-Badestelle Riemer See-Nord als „mangelhaft“ basiert somit auf den Ergebnissen der Wasseruntersuchungen aus den Jahren 2023, 2024 und 2025. In den Jahren 2023 und 2024 trat an der EU-Badestelle „Riemer See – Nord“ jeweils einmalig eine Verschmutzung auf. Es wurden sofortige Nachuntersuchungen durchgeführt, bei denen Verschmutzungen nicht mehr nachweisbar waren.
Die Ergebnisse der Nachuntersuchungen fließen jedoch nicht in den zur Bewertung der Badegewässerqualität verwendeten Datensatz ein. Die Befunde aus der Badesaison 2025 waren hingegen durchweg unauffällig ohne Beanstandungen.
Somit besteht kein Dissens zwischen der Bewertung des LGL und des GSR. Auch das LGL hält es in seiner Folgebewertung nicht für erforderlich, für die EU-Badestelle „Riemer See – Nord“ eine Warnung vor dem Baden oder ein Badeverbot auszusprechen.
Antwort:
Frage 3:
Welche konkreten Messwerte und Untersuchungsergebnisse haben zu der Einstufung als „mangelhaft“ geführt?
Wie in der Antwort zu Frage 2 erläutert, haben jeweils eine kurzeitige Verschmutzung in den Jahren 2023 und 2024 zur Einstufung der EU-Badestelle „Riemer See – Nord“ als „mangelhaft“ geführt. Im für die EU-Badestelle „Riemer See – Nord“ relevanten Betrachtungszeitraum von drei Jahren waren somit zwei von 20 Proben (18 Routineproben, zwei Nachproben) signifikant auffällig. Dies galt vor allem für den mikrobiologischen Untersuchungsparameter „Enterokokken“.
Antwort:
Frage 4:
Welche Ursachen konnten für die festgestellten Belastungen mit E. coli oder Enterokokken bislang ermittelt werden?
Die mikrobiologischen Untersuchungsparameter E. coli und Enterokokken werden nicht in ihrer Eigenschaft als unmittelbare Krankheitserreger untersucht, sondern als Indikatoren für einen möglichen fäkalen Eintrag von Warmblütern, der zu einer Verbreitung anderer Krankheitserreger führen kann.
Die in den Jahren 2023 und 2024 jeweils einmalig festgestellten punktuellen Verschmutzungen wurden nach derzeitigem Kenntnisstand durch Wasservögel eingetragen. Die Ergebnisse der unverzüglich eingeleiteten Kontrolluntersuchungen hielten in beiden Fällen die Qualitätsanforderungen der Bayerischen Badegewässerverordnung ein.
Antwort:
Frage 5:
Welche Sofortmaßnahmen werden nach Bekanntwerden der Einstufung ergriffen, um weitere Belastungen zu verhindern und die Wasserqualität dauerhaft zu verbessern?
Die LHM München hat bereits seit Sommer 2024 mehrere Maßnahmen eingeleitet. So werden beispielsweise die Grünflächen öfter gemäht, wodurch Vogelkot mit abgesammelt wird und nicht mehr in den See gelangen kann. Krähensichere Mülleimer mit höherer Entleerungsfrequenz und eine strengere Durchsetzung des Fütterungsverbots sorgen ebenfalls für eine Verringerung der Verschmutzung durch Vögel.
Die durchweg unauffälligen Beprobungen aus der Badesaison 2025 und auch die ersten vier Untersuchungsreihen aus dem Jahr 2026 belegen mit insgesamt unauffälligen Untersuchungsbefunden, dass sich die Maßnahmen unmittelbar positiv auf die Badegewässerqualität auswirken. Zur weiteren Validierung der laufenden Abhilfemaßnahmen hat das GSR das gesetzlich gebotene Untersuchungsprogramm für den Riemer See für die Badesaison 2026 um drei zusätzliche Probenahmestellen erweitert und die zeitlichen Untersuchungsabstände verkürzt. Damit werden in der Badesaison 2026 nunmehr in zweiwöchigem Abstand an fünf Uferbereichen Wasserproben entnommen und untersucht. Alle bislang vorliegenden Befunde sind unbedenklich.
Antwort:
Auch hier sei nochmals darauf hingewiesen, dass zu keinem Zeitpunkt der gesamte Riemer See als „mangelhaft“ eingestuft wurde. Diese Einstufung betraf ausschließlich die EU-Badestelle „Riemer See – Nord“. Wie in der Antwort zu Frage 2 dargelegt, besteht angesichts des aktuellen Sachstandes auch nach Ansicht des LGL keine Notwendigkeit, für die EU-Badestelle „Riemer See – Nord“ eine Badewarnung oder ein Badeverbot auszusprechen.
Die Bayerische Badegewässerverordnung sieht eine generelle Informationspflicht gegenüber der Öffentlichkeit vor, der das Gesundheitsreferat gegenüber der Bevölkerung in der Badesaison durch folgende Infoaktivitäten und -angebote nachkommt:
Frage 6:
Wie werden Badegäste aktuell über die mangelhafte Einstufung des Riemer Sees informiert?
Antwort:
- Regelmäßige Pressemitteilungen (z.B. Rathaus Umschau)
- Service-Telefon, Internetseiten (Präsentation aktueller Untersuchungsergebnisse unter
)
- Jährlicher Badegewässerbericht mit einer Bewertung der Badegewässergüte und einer zusammenfassenden Darstellung der Untersuchungsergebnisse der Badesaison im einschlägigen Internetauftritt unter
.
- Publikation der nach Bayerische Badegewässerverordnung vorgeschriebenen Daten im Internet unter
www.muenchen.de/badeseen
www.muenchen.de/badeseen
.
www.muenchen.de/badeseen
Sollten an einem der acht Münchner EU-Badegewässer Nutzungseinschränkungen erforderlich werden, würde die Öffentlichkeit zudem durch eine Beschilderung vor Ort informiert werden. Diese Notwendigkeit besteht wie erwähnt gegenwärtig nicht.
Frage 7:
Wie bewertet die Stadt den Umstand, dass der Riemer See aktuell die schlechteste Badegewässerbewertung in Bayern aufweist, während die im Jahr 2026 veröffentlichten Messwerte bislang unauffällig waren?
Auch in diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die Einstufung als „mangelhaft“ nicht für den gesamten Riemer See, sondern nur für die EU-Badestelle „Riemer See – Nord“ getroffen wurde. Wie in der Antwort zu Frage 2 erläutert, fließen die aktuellen Ergebnisse der laufenden Badesaison 2026 nicht in die aktuelle, stets retrospektive, Gesamtbewertung ein und werden erst im Jahr 2027 für die Bewertung der Badesaison 2026 rechnerisch berücksichtigt.
Antwort:
Frage 8:
Bis zu welchen Zeitpunkt rechnet die Stadt mit einer Verbesserung der Bewertung?
Wie in den Antworten zu Frage 1 und 2 erläutert, erfolgt die EU-Konformitätsberechnung nur einmal jährlich, weshalb die aktuelle Einstufung der EU-Badestelle „Riemer See – Nord“ für die gesamte Badesaison 2026 formal ihre Gültigkeit behält.
Im Einvernehmen mit dem LGL sind jedoch angesichts der aktuellen Sachlage und der Wirksamkeit der seitens der LHM bereits im Jahr 2024 eingeleiteten Abhilfemaßnahmen keine Nutzungseinschränkungen erforderlich. Da sich die bisher durchgeführten Maßnahmen nachweislich positiv auf die Wasserqualität auswirken, steht das Gesundheitsreferat auch weiterhin im Austausch mit dem LGL um eine Neueinstufung der EU-Badestelle „Riemer See - Nord“ zu erwirken.
Antwort:
Frage 9:
Sieht die Stadt einen Zusammenhang zwischen der Planung und Gestal- tung des künstlich angelegten Riemer Sees und den wiederholt aufgetre- tenen hygienischen Belastungen?
Zur Beantwortung dieser Fragestellung wurde das Baureferat um Auskunft gebeten. Das Baureferat teilt folgendes mit:
„Die hygienischen Belastungen des Riemer Sees lassen sich vermutlich auf den verstärkten Eintrag von Wasservögeln zurückführen. Gänse sind Teil der Stadtnatur und in allen großen Grünanlagen in München sowie auf vielen Flächen am Stadtrand oder außerhalb der Stadt anzutreffen. Auf die damit verbundenen Auswirkungen, wie in diesem Fall den Eintrag von Vogelkot, kann lediglich begrenzt Einfluss genommen werden. Eingeleitete Maßnahmen, um die übermäßigen Verschmutzungen zu verringern, waren erfolgreich und haben eine Verbesserung der Wasserqualität bewirkt. Die Problematik ist somit auf äußere Einflussfaktoren zurückzuführen, auf die durch Planung und Gestaltung kein Einfluss genommen werden kann.“ Das Gesundheitsreferat schließt sich den Ausführungen des Baureferates an.
Antwort:
Frage 10:
Welche Konsequenzen zieht die Stadt aus den Erfahrungen am Riemer See für die Planung, den Bau und den Betrieb weiterer künstlicher Ba
deseen, insbesondere für den geplanten Badesee in Freiham?
Zur Beantwortung dieser Fragestellung wurde das Baureferat um Auskunft gebeten. Das Baureferat teilt folgendes mit:
„Konsequenzen für den geplanten Badesee in Freiham und zukünftige Projekte werden beim Unterhalt der Außenflächen gezogen. Das bedeutet, dass bereits ab Inbetriebnahme die Maßnahmen umgesetzt werden, die bereits Erfolg gezeigt haben: vermehrte Mahd, krähensichere Mülleimer mit höherer Entleerungsfrequenz sowie eine strengere Durchsetzung des Fütterungsverbots parallel und in Abhängigkeit zur Beobachtung vom Aufkommen von Wasservögeln.“
Das Gesundheitsreferat schließt sich den Ausführungen des Baureferates an.
Antwort:
Frage 11:
Welche Maßnahmen sollen bei zukünftigen Projekten ergriffen werden, um vergleichbare Probleme von vornherein zu vermeiden?
Siehe Antwort zu Frage 10.
Antwort:
Angesichts des geschilderten Sachverhaltes darf ich abschließend festhalten, dass für die Einstufung der EU-Badestelle „Riemer See – Nord“ als „mangelhaft“ der komplexe Kontext des zugrunde liegenden Bewertungsmodells zu berücksichtigen ist. Die LHM hat zudem bereits frühzeitig im Jahr 2024 Maßnahmen ergriffen, die das Auftreten weiterer punktueller Gewässerverunreinigungen verhindern sollen. Der Erfolg dieser Abhilfemaßnahmen zeigt sich sowohl in der durchweg beanstandungsfreien Badesaison 2025 und den bislang unauffälligen Untersuchungsbefunden aus der laufenden Badesaison 2026.
Hier finden Sie den kompletten Artikel:
Fakten
- Der Riemer See in München wurde als einziges Gewässer in Bayern als 'mangelhaft' eingestuft.
- Der Riemer See liegt in einer Wanne oberhalb des Grundwassers und hat keinen ständigen Grundwasserzustrom.
- Die Wasserqualität am Nordufer war bereits 2023 und 2024 mangelhaft.
- Die Landeshauptstadt München hat seit Sommer 2024 Maßnahmen zur Verringerung der punktuell festgestellten mikrobiellen Belastung eingeleitet.
- Die Einstufung als 'mangelhaft' betraf ausschließlich die EU-Badestelle 'Riemer See – Nord'.
- Die aktuelle Einstufung der EU-Badestelle 'Riemer See – Nord' für die gesamte Badesaison 2026 formal ihre Gültigkeit behält.
- Die Stadt München informiert die Öffentlichkeit über die mangelhafte Einstufung des Riemer Sees durch regelmäßige Pressemitteilungen, Service-Telefon und Internetseiten.
- Die Stadt München plant, den geplanten Badesee in Freiham mit ähnlichen Maßnahmen auszustatten, um vergleichbare Probleme zu vermeiden.
- Das Baureferat teilt mit, dass die hygienischen Belastungen des Riemer Sees auf den verstärkten Eintrag von Wasservögeln zurückzuführen sind und dass begrenzte Maßnahmen eingeleitet werden können.
- Die Stadt München rechnet damit, dass sich die durchgeführten Maßnahmen positiv auf die Wasserqualität auswirken und dass eine Neueinstufung der EU-Badestelle 'Riemer See - Nord' zu erwirken ist.
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