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Bilanz der Bezahlkarte für Geflüchtete in München

Anfrage Stadtrats-Mitglieder Arif Haidary, Katharina Horn, Stefan Jagel, Liliana Parente und Christian Schwarzenberger (Die Linke Fraktion im Münchner Stadtrat) vom 2.6.2026
Bilanz der Bezahlkarte für Geflüchtete in München
Antwort Sozialreferat:
In Ihrer Anfrage vom 2.6.2026 führen Sie Folgendes aus:
„Im Juni 2026 liegt die Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete in München zwei Jahre zurück.
Seit 2024 erhalten Geflüchtete, die vor Krieg, Gewalt und Folter fliehen mussten und in München Schutz gefunden haben, ihre Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz über die sogenannte Bezahlkarte. Diese bringt für die Betroffenen erhebliche Einschränkungen im Alltag mit sich, da sie abgesehen von der Bezahlkarte monatlich nur 50 Euro an Bargeld zur Verfügung haben und die Bezahlkarte an vielen Stellen nicht akzeptiert wird.
Wir halten die Einführung der Bezahlkarte nach wie vor für falsch und diskriminierend.
In den vergangenen zwei Jahren wurden zudem Initiativen und Organisationen, die versucht haben, diese Ungerechtigkeit durch den Tausch von Geschenkgutscheinen von Supermarktketten zu umgehen oder den Kartentausch öffentlich beworben haben, mit Repressionen konfrontiert. Entgegen dieser Ungerechtigkeit wird die Einführung der Bezahlkarte auf Landesebene und teilweise auch von einzelnen Stadtratsfraktionen als großer Erfolg dargestellt.
München sollte sich als ‚Sicherer Hafen‘ aktiv für die Beendigung der Diskriminierung von Geflüchteten einsetzen. Dazu gehört auch die Abschaffung der Bezahlkarte.“
Zu Ihrer Anfrage nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Die Einführung der Bezahlkarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erfolgte auf Grundlage der hierzu erlassenen landesrechtlichen Vorgaben. Die Landeshauptstadt München vollzieht die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im übertragenen Wirkungskreis und ist dabei an die geltenden gesetzlichen Regelungen sowie die hierzu ergangenen Weisungen der zuständigen staatlichen Stellen gebunden. Ein eigenständiger kommunaler Entscheidungsspielraum hinsichtlich der Einführung oder Nichtanwendung der Bezahlkarte besteht insoweit nicht.Soweit in der Anfrage auf Maßnahmen gegen Initiativen oder Organisationen Bezug genommen wird, die Gutscheintauschmodelle angeboten haben, wird darauf hingewiesen, dass der Landeshauptstadt München keine repressiven Maßnahmen gegen derartige Aktivitäten bekannt sind. Der Tausch von Gutscheinen stellt weder eine Straftat noch einen verwaltungsrechtlichen Verstoß dar. Seitens der Landeshauptstadt München wurden insoweit keine ordnungsrechtlichen oder sonstigen Maßnahmen veranlasst.
Ebenso liegt eine Änderung oder Abschaffung der Bezahlkarte nicht im Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt München. Entscheidungen über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie über den Einsatz der Bezahlkarte werden auf Bundes- und Landesebene getroffen.
Frage 1:
Wie hoch waren die Gesamtkosten für die Einführung, Verwaltung und Durchführung der Bezahlkarte für Geflüchtete in München seit 2024?
Die Kosten im Zusammenhang mit der landesweiten Einführung sowie dem laufenden Betrieb der Bezahlkarte werden im vorgesehenen Rahmen durch den Freistaat Bayern getragen. Für die Landeshauptstadt München sind insoweit keine zusätzlichen Kosten entstanden, die gesondert auszuweisen wären.
Antwort:
Frage 2:
Welche Kosten hat der Freistaat Bayern (wie versprochen) übernommen und welche Kosten sind bei der Landeshauptstadt München verblieben? Wir bitten um eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten, die bei der Landeshauptstadt München verblieben sind.
Die im Zusammenhang mit der Einführung und dem Betrieb der Bezahlkarte anfallenden Kosten werden grundsätzlich durch den Freistaat Bayern übernommen. Der Landeshauptstadt München sind hierdurch keine zusätzlichen, gesondert erfassbaren Kosten verblieben.
Antwort:
Nach Abschluss der Einführungsphase hat sich die Bezahlkarte im laufenden Verwaltungsvollzug etabliert. Die Möglichkeit der bargeldlosen Leistungsgewährung führt zu einer Reduzierung von Bargeldvorgängen und damit zu einer Entlastung der mit der Bargeldausgabe befassten Stellen. Darüber hinaus bietet das Kartenmanagement Vorteile bei Verlust oder Diebstahl einer Karte. In solchen Fällen kann die Karte kurzfristig gesperrt und ersetzt werden, wodurch mögliche Nachteile für die Leistungsberechtigten begrenzt werden.
Frage 3:
Welche konkreten Vorteile oder Verbesserungen wurden durch die Einführung der Bezahlkarte aus Sicht der Stadtverwaltung erreicht?
Antwort:
Frage 4:
Wie bewertet die Stadtverwaltung den zusätzlichen bürokratischen Aufwand, der durch die Einführung der Bezahlkarte entstanden ist?
Die Einführung der Bezahlkarte war in der Anfangsphase mit einem erheblichen organisatorischen, technischen und kommunikativen Mehraufwand verbunden. Insbesondere die Schulung der Mitarbeitenden, die Einrichtung neuer Verfahrensabläufe, die Abstimmung mit beteiligten Stellen sowie die Information der Leistungsberechtigten haben erhebliche personelle Ressourcen gebunden.
Antwort:
Frage 5:
Gab es wissenschaftliche oder verwaltungsinterne Auswertungen darüber, ob die Bezahlkarte tatsächlich zur Kosteneinsparung oder Verwaltungsvereinfachung beigetragen hat? Falls ja, bitten wir um eine Darstellung der Ergebnisse.
Der Landeshauptstadt München liegen hierzu keine eigenen wissenschaftlichen Untersuchungen oder gesonderte verwaltungsinterne Auswertungen vor.
Aus den praktischen Erfahrungen im Verwaltungsvollzug ergibt sich jedoch, dass das System mittlerweile verlässlich betrieben werden kann und die hierfür erforderlichen Prozesse im Regelbetrieb stabil funktionieren.
Antwort:
Eine gesonderte kommunale Vergleichsbetrachtung der Verwaltungskosten wurde nicht durchgeführt. Im Übrigen werden die mit der Bezahlkarte verbundenen Kosten im Rahmen der landesweiten Regelung durch den Freistaat Bayern getragen.
Frage 6:
Wie hoch waren die jährlichen Verwaltungskosten vor Einführung der Bezahlkarte im Vergleich zu den aktuellen Kosten seit Einführung des Systems?
Antwort:
Frage 7:
Welche Auswirkungen der Bezahlkarte auf die Lebensrealität und gesellschaftliche Teilhabe der Betroffenen wurden durch die Stadt dokumentiert oder untersucht?
Eigene wissenschaftliche Untersuchungen oder systematische Erhebungen zu den Auswirkungen der Bezahlkarte auf die Lebensrealität und gesellschaftliche Teilhabe der Leistungsberechtigten wurden durch die Landeshauptstadt München nicht durchgeführt.
Im Rahmen des laufenden Verwaltungsvollzugs liegen derzeit keine Hinweise auf systemische Probleme bei der Nutzung der Bezahlkarte vor. Die Karte wird nach den Erfahrungen der Verwaltung im Alltag überwiegend akzeptiert und genutzt.
Auch von Beratungsstellen, Interessenvertretungen oder sonstigen Organisationen, die regelmäßig mit Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Kontakt stehen, sind der Verwaltung derzeit keine wiederkehrenden oder strukturellen Problemlagen bekannt geworden, die einen besonderen Handlungsbedarf erkennen lassen würden.
Antwort:
Frage 8:
Welche weiteren Schritte bzw. Initiativen plant der Oberbürgermeister, um gegen die Bezahlkarte vorzugehen?
Vor dem Hintergrund des inzwischen etablierten Regelbetriebs bestehen derzeit keine weiteren kommunalen Initiativen im Zusammenhang mit der Bezahlkarte. Die gesetzlichen Vorgaben werden im Rahmen des laufenden Verwaltungsvollzugs umgesetzt.
Antwort:

Fakten

  • Die Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete in München liegt zwei Jahre zurück.
  • Seit 2024 erhalten Geflüchtete ihre Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz über die sogenannte Bezahlkarte.
  • Die Bezahlkarte bringt für die Betroffenen erhebliche Einschränkungen im Alltag mit sich, da sie abgesehen von der Bezahlkarte monatlich nur 50 Euro an Bargeld zur Verfügung haben.
  • Die Bezahlkarte ist an vielen Stellen nicht akzeptiert und wird als falsch und diskriminierend angesehen.
  • In den vergangenen zwei Jahren wurden Initiativen und Organisationen, die versucht haben, die Ungerechtigkeit durch den Tausch von Geschenkgutscheinen zu umgehen oder den Kartentausch öffentlich beworben haben, mit Repressionen konfrontiert.
  • Die Einführung der Bezahlkarte auf Landesebene und teilweise auch von einzelnen Stadtratsfraktionen als großer Erfolg dargestellt wird.
  • München sollte sich als 'Sicherer Hafen' aktiv für die Beendigung der Diskriminierung von Geflüchteten einsetzen. Dazu gehört auch die Abschaffung der Bezahlkarte.
  • Die Einführung der Bezahlkarte erfolgte auf Grundlage der hierzu erlassenen landesrechtlichen Vorgaben.
  • Der Freistaat Bayern vollzieht die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im übertragenen Wirkungskreis und ist dabei an die geltenden gesetzlichen Regelungen sowie die hierzu ergangenen Weisungen der zuständigen staatlichen Stellen gebunden.
  • Ein eigenständiger kommunaler Entscheidungsspielraum hinsichtlich der Einführung oder Nichtanwendung der Bezahlkarte besteht insoweit nicht.
  • Der Tausch von Gutscheinen stellt weder eine Straftat noch einen verwaltungsrechtlichen Verstoß dar.
  • Die Gesamtkosten für die Einführung, Verwaltung und Durchführung der Bezahlkarte für Geflüchtete in München seit 2024 sind unbekannt.
  • Die Kosten im Zusammenhang mit der landesweiten Einführung sowie dem laufenden Betrieb der Bezahlkarte werden durch den Freistaat Bayern getragen.
  • Für die Landeshauptstadt München sind insoweit keine zusätzlichen Kosten entstanden, die gesondert auszuweisen wären.
  • Die Einführung der Bezahlkarte hat zu einer Reduzierung von Bargeldvorgängen und damit zu einer Entlastung der mit der Bargeldausgabe befassten Stellen geführt.
  • Das Kartenmanagement bietet Vorteile bei Verlust oder Diebstahl einer Karte, wodurch mögliche Nachteile für die Leistungsberechtigten begrenzt werden.
  • Die Einführung der Bezahlkarte war in der Anfangsphase mit einem erheblichen organisatorischen, technischen und kommunikativen Mehraufwand verbunden.
  • Insbesondere die Schulung der Mitarbeitenden, die Einrichtung neuer Verfahrensabläufe, die Abstimmung mit beteiligten Stellen sowie die Information der Leistungsberechtigten haben erhebliche personelle Ressourcen gebunden.
  • Es liegen keine eigenen wissenschaftlichen Untersuchungen oder gesonderte verwaltungsinternen Auswertungen vor, die die Auswirkung der Bezahlkarte auf Kosteneinsparung oder Verwaltungsvereinfachung belegen.
  • Das System mittlerweile verlässlich betrieben werden kann und die hierfür erforderlichen Prozesse im Regelbetrieb stabil funktionieren.
  • Eine gesonderte kommunale Vergleichsbetrachtung der Verwaltungskosten wurde nicht durchgeführt.
  • Die mit der Bezahlkarte verbundenen Kosten werden im Rahmen der landesweiten Regelung durch den Freistaat Bayern getragen.
  • Vor dem Hintergrund des etablierten Regelbetriebs bestehen derzeit keine weiteren kommunalen Initiativen im Zusammenhang mit der Bezahlkarte.
  • Die gesetzlichen Vorgaben werden im Rahmen des laufenden Verwaltungsvollzugs umgesetzt.
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