Versagen bei schulaufsichtlicher Prüfung eines Schulpavillons an der Knappertsbuschstraße?
Anfrage Stadträte Fabian Ewald und Jens Luther (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 5.3.2026
Versagen bei schulaufsichtlicher Prüfung eines Schulpavillons an der Knappertsbuschstraße?
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Auf Ihre Anfrage vom 5.3.2026 nehme ich Bezug.
Sie haben Ihrer Anfrage folgenden Text vorausgeschickt:
„Auf eine Anfrage hin an die Regierung von Oberbayern betreffend des Pavillonbaus an der Knappersbuschstraße 43 mit weiterem Standort an der Ruth-Drexel-Straße 27 wurde von der Regierung von Oberbayern mitgeteilt, dass im Rahmen der schulaufsichtlichen Prüfung wesentliche Punkte zur Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens aus Sicht der Regierung seitens der Landeshauptstadt München nicht hinreichend dargelegt worden seien. Demnach seien insbesondere Fragen zur belastbaren Bedarfsbegründung, zur konkreten Raumaufstellung, zu vorgetragenen Vorhalte- und Pufferflächen sowie zur Sportflächenversorgung und organisatorischen Umsetzung unbeantwortet geblieben. Zudem sei das Vorhaben seitens des Referats aus dem Mehrjahresinvestitionsprogramm genommen worden, womit die Grundlage für ein schulaufsichtliches Genehmigungsverfahren und ein mögliches Förderverfahren entfallen sei.“
Für die verspätete Bearbeitung der Anfrage bitten wir um Entschuldigung. Zu den von Ihnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Aus welchen Gründen wurden die von der Regierung von Oberbayern benannten offenen Punkte, insbesondere zur Raumaufstellung, zur Bedarfsbegründung und zur Sportflächenversorgung nicht vollständig bzw. nicht in der geforderten Form beantwortet?
Aus Sicht des Referates für Bildung und Sport wurden alle Fakten und Bedarfsbegründungen zur Prüfung bei der Regierung von Oberbayern vorgelegt und Rückfragen umfassend beantwortet. So wurden insbesondere die für die benachbarte Mittelschule nötigen Ausweichkapazitäten schon mit dem Antrag auf schulaufsichtliche Genehmigung und im darauffolgenden Schriftverkehr mit der Regierung von Oberbayern dargelegt. Dabei wurden auch die nötigen Raumkapazitäten benannt.Es wurde außerdem dargestellt, wie die Sportflächenversorgung in der Umgebung erfolgen könnte und wie die Schüler*innen dort hingebracht werden könnten.
Antwort:
Frage 2:
Warum wurde ein angebotener fachlicher Austausch zwischen dem Referat für Bildung und Sport mit der Regierung von Oberbayern zur Klärung der offenen schulaufsichtlichen Fragen nicht genutzt?
Die Initiative für eine Besprechung mit der Regierung von Oberbayern ging vom Referat für Bildung und Sport aus. Geplant war, die bereits dargelegte Bedarfssituation nochmals zu erläutern. In einem Vorgespräch wurde aber klar, dass eine solche Abstimmung ohne eine geänderte Bedarfslage nicht zielführend ist, da die dargelegten Bedarfe aus Sicht der Regierung von Oberbayern nicht für die Erteilung einer schulaufsichtlichen Genehmigung ausreichen.
Antwort:
Frage 3:
Wie bewertet die Landeshauptstadt München die Tatsache, dass durch die Einstellung des Verfahrens die Grundlage für eine schulaufsichtliche Genehmigung und damit auch für eine mögliche staatliche Förderung entfallen ist?
Die Grundlage für eine schulaufsichtliche Genehmigung und damit für eine mögliche staatliche Förderung ist nicht durch die Herausnahme des Projektes aus dem Mehrjahresinvestionsprogramm entfallen. Die Erteilung der schulaufsichtlichen Genehmigung scheiterte bereits im Vorfeld daran, dass Bedarfe, die aus Sicht der Landeshauptstadt München die Errichtung der mobilen Raumeinheit nötig machen, durch die Regierung von Oberbayern als nicht anerkennungsfähig eingestuft wurden.
Antwort:
Frage 4:
Beabsichtigt die Landeshauptstadt München, das Vorhaben in überarbeiteter Form erneut zur schulaufsichtlichen Genehmigung einzureichen? Wenn ja, mit welchem Zeitplan und mit welchen inhaltlichen Anpassungen?
Da sich seit dem Antrag auf schulaufsichtliche Genehmigung keine wesentlichen Änderungen an den vorliegenden Bedarfen ergeben haben, ist aktuell nicht geplant, dass Vorhaben erneut zur Prüfung bei der Regierungvon Oberbayern vorzulegen. Die aktuelle Planung ist nach der Entwurfsplanung gestoppt worden. Sollten sich in Zukunft wesentliche Änderungen beim Bedarf ergeben, könnte die Planung fortgeführt und die Fördermöglichkeiten erneut geprüft werden.
Antwort:
Hier finden Sie den kompletten Artikel:
Fakten
- Die Anfrage wurde am 5. März 2026 von Stadträten Fabian Ewald und Jens Luther gestellt.
- Die Regierung von Oberbayern hat mitgeteilt, dass wesentliche Punkte zur Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens seitens der Landeshauptstadt München nicht hinreichend dargelegt worden sind.
- Die offenen schulaufsichtlichen Fragen beziehen sich insbesondere auf die Raumaufstellung, die Bedarfsbegründung und die Sportflächenversorgung.
- Das Vorhaben wurde aus dem Mehrjahresinvestitionsprogramm genommen, was die Grundlage für ein schulaufsichtliches Genehmigungsverfahren und eine mögliche staatliche Förderung entfallen lässt.
- Die Landeshauptstadt München bewertet die Tatsache, dass durch die Einstellung des Verfahrens die Grundlage für eine schulaufsichtliche Genehmigung und damit auch für eine mögliche staatliche Förderung entfallen ist, als nicht negativ.
- Es ist geplant, das Vorhaben in überarbeiteter Form erneut zur schulaufsichtlichen Genehmigung einzureichen, jedoch ohne einen festen Zeitplan.
- Die aktuelle Planung ist nach der Entwurfsplanung gestoppt worden und soll erst wieder fortgeführt werden, wenn wesentliche Änderungen beim Bedarf auftreten.
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