Tscheche mit Haftbefehl wegen Betäubungsmittelvergehen in Zittau festgenommen
In Zittau wurde ein Tscheche festgenommen, der mit einem Haftbefehl gesucht wurde. Bei seiner Einreise aus Polen hatte er noch eine hohe Geldstrafe von über 6.200 Euro wegen eines Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz offen. Da er diese Strafe nicht begleichen konnte, muss er nun 120 Tage im Gefängnis verbringen. Ein klarer Fall, der zeigt, wie ernst es die Justiz mit solchen Vergehen nimmt.
Am 27. Juli 2026 wurde in Zittau ein Tscheche, der um 04:35 Uhr aus Polen einreiste, von den Behörden gestoppt. Der Mann stand aufgrund eines Haftbefehls auf der Fahndungsliste. Er war zuvor wegen eines Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz verurteilt worden und musste eine erhebliche Geldstrafe von insgesamt 6.208,00 Euro, die auch die Verfahrenskosten umfasste, bezahlen. Da er diese Strafe nicht beglighten konnte, wurde eine Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen gegen ihn verhängt. Nach der Festnahme wurde der Mann umgehend in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Fakten
- Ein um 04:35 Uhr aus Polen einreisender Tscheche wurde gestoppt
- Der Mann ist mit Haftbefehl gesucht
- Er wurde wegen eines Vergehens nach Betäubungsmittelgesetz zu einer hohen Geldstrafe verurteilt
- Die Gesamtsumme inklusive Verfahrenskosten betrug 6.208,00 Euro
- Der Mann musste eine Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen verbüßen
- Er wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert
- Der Vorfall ereignete sich am 27. Juli 2026 in Zittau
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