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Festnahme eines per Haftbefehl gesuchten Polen in Zittau wegen Trunkenheit im Verkehr und ausstehender Geldstrafe

In Zittau wurde ein 51-jähriger Pole festgenommen, der wegen Trunkenheit im Verkehr per Haftbefehl gesucht wurde. Trotz einer zuvor verhängten Geldstrafe von 3.410 Euro, inklusive Verfahrenskosten, hatte er die Zahlung nicht beglichen, was nun zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 45 Tagen führt. Dieser Fall erinnert uns daran, wie wichtig es ist, die Verkehrsregeln zu respektieren und den eigenen Verpflichtungen nachzukommen.

In Zittau wurde ein 51-jähriger Pole, der per Haftbefehl gesucht wurde, in der Friedensstraße festgenommen. Der Mann steht im Zusammenhang mit einem Vorfall von Trunkenheit im Verkehr und wurde bereits zuvor zu einer Geldstrafe verurteilt. Die ausstehende Ersatzfreiheitsstrafe beträgt 45 Tage, da der Täter den offenen Gesamtbetrag von 3.410,00 Euro inklusive Verfahrenskosten nicht beglichen hatte. Der Vorfall zeigt erneut die Bedeutung der konsequenten Durchsetzung von Verkehrsregeln und finanziellen Verpflichtungen im Straßenverkehr.

Fakten

  • Der per Haftbefehl gesuchte Straftäter war ein 51-jähriger Pole.
  • Der Mann wurde wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe verurteilt.
  • Die Ersatzfreiheitsstrafe betrug 45 Tage.
  • Der offene Gesamtbetrag inklusive Verfahrenskosten belief sich auf 3.410,00 Euro.
  • Die Kontrolle fand in der Friedensstraße in Zittau statt.
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