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E-Scooter: Abstellkonzept Altstadt ausweiten – Unfälle, vor allem von seheingeschränkten und blinden Menschen, vermeiden

Antrag Stadtrats-Mitglieder Simone Burger, Nikolaus Gradl, Anne Hübner, Lars Mentrup, Andreas Schuster, Felix Sproll (SPD/Volt-Fraktion) und Delija Balidemaj, Anja Berger, Paul Bickelbacher, Mona Fuchs, Ursula Harper, Gunda Krauss, Sofie Langmeier, Gudrun Lux, Dr. Florian Roth, Florian Schönemann, Christian Smolka, Sibylle Stöhr (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste)vom 6.2.2024
E-Scooter: Abstellkonzept Altstadt ausweiten – Unfälle, vor allem von seheingeschränkten und blinden Menschen, vermeiden
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Zunächst möchten wir um Entschuldigung bitten, dass Sie bisher noch keine abschließende Rückmeldung von uns erhalten haben. Aufgrund erst kürzlich stattgefundener Gesetzesänderungen können wir Ihnen erst heute vollumfänglich antworten.
In Ihrem oben genannten Antrag fordern Sie die Ausweitung der gesonderten Abstellflächen für E-Tretroller unter Einbeziehung der Bezirksausschüsse und des Behindertenbeirates. Ebenso soll geprüft werden, inwieweit Anbieter zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtet werden können und die Selbstverpflichtungserklärung verschärft werden kann. Hierbei soll auch geprüft werden, ob Technologien mit akustischen Orientierungshilfen verbindlich vorgeschrieben werden können.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir Ihren Antrag auf dem Schriftweg zu beantworten.
Zu Ihrem Antrag vom 6.2.2024 teilen wir Ihnen mit, dass Ihren Anliegen voraussichtlich durch Anpassungen der städtischen Vorgaben und einer geplanten Befassung des Stadtrats sowie einen bundesweiten Gesetzentwurf zur Haftung bei Unfällen mit E-Tretrollern entsprochen werden kann. Der Stadtrat hat im November 2023 mehrheitlich dem Beschluss „Zukunft geteilter Mikromobilitätsangebote in München“ zugestimmt (
; Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 10861). Hieraus ergibt sich ein stadtweiter Ausbau von 675 geteilten Abstellflächen für Mikromobilität. Ziel ist es, ein attraktives und geordnetes Angebot von geteilten Mikromobilitätsfahrzeugen (E-Tretroller, Fahrräder/ Pedelecs, E-Motorroller, E-Lastenräder) im gesamten Stadtgebiet sicherzustellen und gleichzeitig die Abstellsituation der Mikromobilität und damit die Verkehrssicherheit für Fußgänger*innen, insbesondere für Menschen mit Geh- und Sehbehinderungen, deutlich zu verbessern.Vorrangig sollen die Abstellflächen im öffentlichen Straßenraum durch Umwidmung von Parkplätzen geschaffen werden. Bei begrenzten Flächen im Straßenraum können sie auch auf Gehwegen mit einer Mindestbreite von 1,80 m, optimal 2,50 m, geschaffen werden, z.B. an großzügig gestalteten Kreuzungen oder Plätzen. Im Umkreis von 100 m um diese Abstellflächen wird eine virtuelle Parkverbotszone (sog. Geofence) eingerichtet, um ein geordnetes Abstellen auf der Fläche zu gewährleisten.
https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/7931800
Die zuständigen Bezirksausschüsse werden im Rahmen des Anhörungsrechts gemäß der gültigen Bezirksausschuss-Satzung („Festlegung oder Änderung von Stellflächen für Shared-Mobility-Angebote”) gehört und involviert.
Zudem berichtet das Mobilitätsreferat, Fachgruppe Elektrokleinstfahrzeuge regelmäßig im sog. Halbjahresgespräch mit den Behinderten- und Seniorenbeiräten über aktuelle Projekte und steht bei Rückfragen zur Verfügung.
Zum aktuellen Zeitpunkt existieren 365 geteilte Abstellflächen für Mikromobilität in München.
Ziel ist ein dichtes Netz von 675 Abstellflächen. Auch nach Einrichtung dieser Abstellflächen soll es weiterhin Bereiche im Stadtgebiet geben, in denen sog. Freefloating möglich sein wird und E-Tretroller auf Gehwegen mit ausreichender Restgehwegbreite abgestellt werden können. Dies ist unter anderem auf die begrenzte Flächenverfügbarkeit für ein noch dichteres Abstellnetz zurückzuführen. Das Mobilitätsreferat wird im Rahmen der Fortschreibung der Teilstrategie Shared Mobility prüfen, inwieweit eine weitere Verdichtung des Abstellnetzes ergänzend möglich ist.
Das Mobilitätsreferat nimmt die Ausführungen in der unterstützenden Stellungnahme des Behindertenbeirats vom 28.3.2024 und die Forderungen des Antrags sehr ernst. Dennoch ist ein Verbot des Abstellens von E-Tretrollern auf Gehwegen durch die Landeshauptstadt München, wie vom Facharbeitskreis Mobilität des Behindertenbeirats in seiner Stellungnahme gefordert, bisher nicht rechtssicher möglich.
E-Tretroller und Leihräder als privatwirtschaftliche Sharing-Angebote gelten im Freistaat Bayern bis dato als genehmigungsfreier Gemeingebrauch. Aus diesem Grund sind Regulierungen aus anderen Bundesländern, die eine andere Auffassung verfolgen, nicht unmittelbar anwendbar und sämtliche Regelungen, die über die derzeit gültige freiwillige Vereinbarung hinaus gingen, mit rechtlichen Unsicherheiten verbunden.
Am 8. Oktober 2025 beschloss jedoch das Bundeskabinett die Novellierung der StVO sowie der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung; am19.12.2025 stimmte der Bundesrat ebenfalls zu. Somit ergibt sich eine bundesweit einheitliche Harmonisierung der Gesetzgebung, wodurch die Kommunen künftig weitere Befugnisse und Handlungsspielräume zur Regelung des Abstellens von E-Tretrollern und Leihrädern erhalten und diese in Sondernutzungsvereinbarungen festlegen können.
Nach einer Übergangsfrist treten diese Regelungen zum 1.3.2027 in Kraft. Unter Berücksichtigung des geltenden Rechtsrahmens wird aktuell eine Anpassung der städtischen Vorgaben erarbeitet und die aktuell gültige Freiwillige Selbstverpflichtungserklärung (FSVE) in eine Sondernutzung überführt. Eine Befassung des Stadtrats mit den Eckpunkten einer entsprechenden Regelung für E-Tretroller und Leihräder ist im Laufe des Jahres vorgesehen.
Ziel ist es, ein kommunal gesteuertes und nachhaltiges Mikromobilitätsangebot bereitzustellen. Kernelement ist dabei ein funktionierender Regulierungsrahmen zur Verbesserung der Abstellsituation im öffentlichen Raum.
Neben den bereits heute gültigen Anforderungen auf Basis der Freiwilligen Selbstverpflichtungserklärung möchte das Mobilitätsreferat die folgenden Kernanforderungen zusätzlich regulieren:
- Regulierung der Flottenobergrenzen
- Forderung von Sondernutzungsgebühren
Es wird geprüft, inwiefern der von Ihnen geforderte Punkt zur digitalen Kontrollmöglichkeit wie ein Warnsystem für Sehbehinderte in die neue Regulatorik inkludiert werden kann. Bereits heute verfügt ein Teil der in München operierenden Anbieterfirmen über eine Warntechnologie, wie bspw. LOC.id oder Lazarillo.
Ein behinderndes Abstellen von Leihfahrzeugen ist unzulässig und wird im Rahmen der Kapazitäten durch die kommunale Verkehrsüberwachung oder die Polizei auf Grundlage der §§ 1 Abs. 2 und 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 1.2 BKat geahndet.
Auch hinsichtlich der Halterhaftung soll es Änderungen der Gesetzgebung geben. Ein am 18.3.2026 vom Bundeskabinett beschlossener
Gesetzesentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz verschärft vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates die Haftung bei Unfällen mit E-Tretrollern. Halter*innen von E-Tretrollern haften künftig verschuldensunabhängig für Schäden (Gefährdungshaftung), was besonders Verleihfirmen in die Pflicht nimmt. Für Fahrer*innen gilt eine vermutete Haftung, was bedeutet, dass sie haften, wenn sie sich nicht entlasten können (bspw. durch ein Abstellfoto nach Rückgabe des Fahrzeugs). Dadurch können Geschädigte leichter Schadensersatzansprüche geltend machen. Der Beschluss im Bundesrat ist noch nicht terminiert.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.

Fakten

  • Die Stadt München plant, die Abstellflächen für E-Tretroller im Altstadtgebiet auszubauen.
  • Das Ziel ist es, ein attraktives und geordnetes Angebot von geteilten Mikromobilitätsfahrzeugen sicherzustellen und die Verkehrssicherheit für Fußgänger*innen zu verbessern.
  • Die Abstellflächen sollen im öffentlichen Straßenraum durch Umwidmung von Parkplätzen geschaffen werden.
  • Bei begrenzten Flächen im Straßenraum können sie auch auf Gehwegen mit einer Mindestbreite von 1,80 m geschaffen werden.
  • Die zuständigen Bezirksausschüsse werden im Rahmen des Anhörungsrechts gehört und involviert.
  • Es existieren derzeit 365 geteilte Abstellflächen für Mikromobilität in München.
  • Das Ziel ist ein dichtes Netz von 675 Abstellflächen.
  • E-Tretroller sollen auf Gehwegen mit ausreichender Restgehwegbreite abgestellt werden können.
  • Die Regulierungen für E-Tretroller und Leihräder sind im Freistaat Bayern bis dato als genehmigungsfreier Gemeingebrauch gilt.
  • Eine bundesweit einheitliche Harmonisierung der Gesetzgebung soll es ermöglichen, dass Kommunen künftig weitere Befugnisse und Handlungsspielräume zur Regelung des Abstellens von E-Tretrollern erhalten können.
  • Die neue Regulatorik soll auch die Forderung von Sondernutzungsgebühren regeln.
  • Es wird geprüft, ob der Punkt zur digitalen Kontrollmöglichkeit wie ein Warnsystem für Sehbehinderte in die neue Regulatorik inkludiert werden kann.
  • Ein behinderndes Abstellen von Leihfahrzeugen ist unzulässig und wird im Rahmen der Kapazitäten durch die kommunale Verkehrsüberwachung oder die Polizei auf Grundlage der §§ 1 Abs. 2 und 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 1.2 BKat geahndet.
  • Die Haftung bei Unfällen mit E-Tretrollern soll verschärft werden, um Geschädigte leichter Schadensersatzansprüche geltend machen zu können.
  • Der Beschluss im Bundesrat ist noch nicht terminiert.
  • Die Stadt München liegt in Deutschland.
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