Wildes Campieren in der Stadt
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Prof. Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 20.11.2025
Wildes Campieren in der Stadt
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Zu Ihrer Anfrage vom 20.11.2025 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
In Ihrer Anfrage haben Sie mitgeteilt, dass die Berichte über „geheime Schlaflager der Bettel-Mafia“ zunehmen und Anwohner sich über die untragbaren Zustände in den Grünanlagen beschweren.
Bereits im Jahr 2018 stellte die BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion eine Anfrage zu diesem Thema und erhielt als Antwort die Information über die Einrichtung einer referatsübergreifenden Arbeitsgruppe „Wildes Campieren“, die sich mit diesen Angelegenheiten befasst.
Darüber hinaus wurde in Ihrer Fraktion mehrfach der Verdrängungseffekt vom Hauptbahnhof und dem Alten Botanischen Garten thematisiert, was jedoch von der Stadtspitze und den betroffenen Referaten geleugnet wurde. Anwohner am Königsplatz bestätigen nun den zeitlichen Zusammenhang mit der aufgeworfenen Thematik des Verdrängungseffektes.
Daher haben Sie nun folgende Fragen an den Oberbürgermeister:
Frage 1:
Wie oft tagt die Arbeitsgruppe „Wildes Campieren“? Was sind ihre aktuellen Arbeitsschwerpunkte?
In der referatsübergreifenden Arbeitsgruppe „Wildes Campieren“ werden im Rahmen von regelmäßig ein bis zweimal im Monat stattfindenden Sitzungen Meldungen zu Lagern von obdachlosen Personen im Stadtgebiet München besprochen. Zusätzlich findet ein Austausch zu einzelnen Standorten auf Arbeitsebene außerhalb der Sitzungen statt.
Antwort:
Zu den Arbeitsschwerpunkten gehören unter anderem:
- Prüfung aller eingehender Meldungen über obdachlose Personen durch Bürger*innen, Polizei und andere Referate
- Absprachen und Empfehlungen für das weitere Vorgehen zu jedem Standort
- Empfehlungen und die Koordination von Räumungen
Frage 2:
Hat sich nach Einschätzung der Stadt seit 2018 die Situation der wilden Camps verändert? Wie viele derartige Lager gibt es aktuell in der Stadt? Welche Stadtviertel sind besonders betroffen? Wo gibt es die hartnäckigsten Fälle, wo sind die Anwohner besonders belastet?
Die Situation hat sich dahingehend gewandelt, dass sich die Gruppe der obdachlosen Personen seit Gründung der AG Wildes Campieren verändert hat. Es gibt weniger Einzelpersonen, die nachts ihre Lager aufschlagen und tagsüber wieder räumen. Stattdessen wird eine Tendenz zur Bildung größerer Lagerstätten beobachtet.
Derzeit beschäftigt sich die AG Wildes Campieren mit 12 verfestigten Lagern.
Besonders betroffene Stadtviertel können nicht pauschal angegeben werden, da sich Standorte zum Wilden Campieren häufig, u.a. durch Räumungen, verschieben.
Derzeit zählen zu den verfestigten Camps die Unterführungen rund um die Theresienwiese, die Umgebung entlang der Isar sowie der ehemalige Olympiabahnhof.
Antwort:
Frage 3:
Erst wenn sich ein Lager „verfestige“ oder „vermülle“, wird die Stadt tätig und leitet eine Räumung in die Wege. Laut Anwohnerberichten existiert das Camp an der Glyptothek seit mindestens einem Jahr und die AG Wildes Campieren wurde bereits zwei Mal vom Baureferat darüber informiert. Die Situation ist aber nach wie vor unverändert, am Spielplatz finden sich gebrauchte Spritzen und die unmittelbare Umgebung wird als Freilufttoilette missbraucht. Ab wann greift die Definition „verfestigt“ und wann wird etwas unternommen, damit Kinderspielplatz und Grünanlage von den Anwohnern wieder ohne Bedenken für ihre eigentlichen Zwecke genutzt werden können?
Wird ein Schlafplatz täglich neu auf- und morgens wieder abgebaut, aufgeräumt und der Platz tagsüber komplett verlassen, handelt es sich nach der geübten Praxis nicht um Wildes Campieren. In diesen Fällen findet nach Möglichkeit eine Beratung der Person durch die Streetwork, auchüber Übernachtungsmöglichkeiten der Landeshauptstadt München, statt. Verbleiben Matratzen, Kartonagen oder Zelte permanent an einer Stelle, erfolgt an diesen Standorten gemäß des Leitfadens Wildes Campieren die Aufforderung, das Camp abzubauen und alle Sachen zu entfernen. Parallel erfolgen auch hier weiterhin Versuche, die Personen über eine Beratung durch die Streetwork zur Nutzung einer städtischen Unterbringungsmöglichkeit zu bewegen.
Von einer Verfestigung eines Camps geht die AG Wildes Campieren aus, wenn es an einem Standort trotz der Beratungs- und Unterbringungsbemühungen der Streetwork sowie Räumungen zu wiederholten Lagerbildungen kommt. In München muss kein Mensch auf der Straße schlafen. In Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Wohlfahrtspflege stehen ausreichend Bettplätze zur Verfügung. Dieses Angebot müssen die obdachlosen Menschen jedoch aus freiem Willen annehmen und kann nicht unter Zwang umgesetzt werden.
Antwort des Baureferats:
Am Königsplatz und auch im Bereich des Spielplatzes an der Luisenstraße wurden seitens der der AG Wildes Campieren wiederholt Räumungen veranlasst, die letzte fand Anfang Februar 2026 statt.
Die Grünanlage am Königsplatz wird ganzjährig fünf Mal pro Woche (Montag -Freitag) und zusätzlich (außer im Winter) sonntags gereinigt. Im Zuge der Reinigung werden auch die vorhandenen Abfallbehälter geleert. Die Hinterlassenschaften von obdachlosen Personen werden bei Bedarf mittels Sonderreinigungen entfernt (zuletzt am 21.1.2026).
Das Baureferat (Gartenbau) veranlasst in Absprache mit den Sicherheitsbehörden auch Gehölzrückschnitte, zuletzt in der 3. KW 2026.
Frage 4:
Nach Beobachtung von Anwohnern dauert es nach Räumung eines solchen Schlaflagers gerade einmal eine Stunde, bis neue Matratzen geliefert werden und das Lager wieder errichtet wird. Selbst das Errichten eines Zauns hat keine Wirkung gezeigt. An der belastenden Situation für die Anwohner ändert sich dadurch nichts, offensichtlich werden Stadt und Polizei von den Personengruppen überhaupt nicht ernst genommen. Was unternehmen die zuständigen Referate und die Polizei, um die Lage dauerhaft zu verbessern bzw. welche Maßnahmen könnten noch getroffen werden, die einen nachhaltigen Effekt haben?
Grundsätzlich ist festzustellen, dass sich Wohnungslosigkeit als solche in einer Großstadt wie München trotz der Vielzahl an Hilfsangeboten, welchedie Landeshauptstadt München vorhält, leider nicht vermeiden lässt. Die genannte Arbeitsgruppe „Wildes Campieren“ ermöglicht ein abgestimmtes Vorgehen der zuständigen Fachdienststellen der Landeshauptstadt München und dem Polizeipräsidium München im Hinblick auf sogenannte verfestigte Wohnungs- bzw. Obdachlosenlager. In diesem regelmäßigen Austausch steht im Vordergrund, die für den jeweiligen Einzelfall geeigneten und notwendigen Maßnahmen einzuleiten, welche von der Beratung und Unterbreitung von Hilfsangeboten bis hin zu gegebenenfalls möglichen ordnungsrechtlichen Maßnahmen bzw. der Beendigung der illegalen Lager reichen.
Antwort des Kreisverwaltungsreferats:
Ob weitere sicherheitsrechtliche Maßnahmen (z.B. Aufenthaltsverbote) eingeleitet werden können, ist stets im Einzelfall und in Absprache mit dem Polizeipräsidium München zu prüfen.
Aktuell befinden sich alle Beteiligten zu weiterführenden Maßnahmen in Austausch, insbesondere nach einer erfolgten Räumung. Das Kreisverwaltungsreferat und das Polizeipräsidium München haben im Rahmen dieses Austausches ein neues Verfahren im Hinblick auf die Zustellung von Bußgeldbescheiden entwickelt. Betreffende Bußgeldbescheide werden hierbei mit der Unterstützung der jeweils zuständigen Polizeiinspektionen direkt an die betroffenen Personen ausgehändigt. Die Ergebnisse dieses angepassten Verfahrens werden regelmäßig evaluiert und je nach Wirksamkeit werden gegebenenfalls weitere Maßnahmen geprüft.
Frage 5:
Die Beobachtungen in der Praxis zeigen ganz klar einen Verdrängungseffekt – wenn Junkies und Obdachlose aus dem Alten Botanischen Garten durch verstärkte Polizeikontrollen und „Gentrifizierungsmaßnahmen“ vertrieben werden, tauchen sie an anderer Stelle in der Stadt wieder auf und es etablieren sich dort wilde Camps. Wie sieht die Stadt diese Entwicklung mehr als ein Jahr nach Beginn der Maßnahmen im Alten Botanischen Garten?
Die Maßnahmen im Hinblick auf den Alten Botanischen Garten sind Ergebnis der Taskforce Bahnhofsviertel, welche Herr Oberbürgermeister Reiter einberief, um die Situation im Umfeld des Hauptbahnhofes zu verbessern. Gerade zu dem erstgenannten Schwerpunktbereich Alter Botanischer Garten wurde eine spürbare Verbesserung der Sicherheitslage und der Aufenthaltsqualität erzielt. Nach Einschätzung des Kreisverwaltungsreferates ist im Hinblick auf das sogenannte wilde Campieren keine messbare Veränderung aufgrund der Maßnahmen im Alten Botanischen Garten zu sehen. DieLagerstellen von wohnungs- bzw. obdachlosen Personen treten wie bisher im gesamten Stadtgebiet auf und fluktuieren weiterhin stark. Eine Konzentration auf einzelne Bereiche im Umkreis des Alten Botanischen Gartens ist nicht erkennbar.
Antwort des Kreisverwaltungsreferats:
Hierzu teilt das Polizeipräsidium München außerdem mit: „Aus polizeilicher Sicht hat die Taskforce „Maßnahmen zur Verbesserung der Situation im Bahnhofsviertel“ bereits eine Vielzahl an konkreten Stellschrauben umgesetzt bzw. initiiert. Im Ergebnis zeigt sich insbesondere im nördlichen Bahnhofsviertel respektive im Alten Botanischen Garten aktuell eine deutliche verbesserte Sicherheitslage. Sicherheitsstörungen insgesamt, aber auch unter Beteiligung von Personen aus der Süchtigen-Szene bzw. der Obdachlosen-Szene haben signifikant abgenommen.
Insofern ist es richtig, dass im Zusammenhang mit dem Maßnahmenpaket der Taskforce ein Teil des Klientels, das sich bislang auch in diesem Bereich aufgehalten hat, nun vereinzelt auf verschiedene andere Örtlichkeiten im Stadtgebiet verteilt hat. Von Seiten der Polizei wird nicht festgestellt, dass sich an bestimmten anderen Orten „wildes Campieren“ verfestigt bzw. etabliert.
Die Münchner Polizei wird weiterhin mit hoher Präsenz und unter Berücksichtigung der Lage vor Ort mit regelmäßigen Schwerpunktkontrollen tätig sein. Etwaige Verdrängungstendenzen werden im Auge behalten und die getroffenen Maßnahmen entsprechend angepasst.
Diesbezüglich findet im Rahmen der Taskforce ein enger Austausch mit der Landeshauptstadt München statt. Derzeit liegt ein Arbeitsschwerpunkt der Taskforce im südlichen Bahnhofsviertel.“
Frage 6:
Gesetzlich besteht unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit zur Einschränkung der Freizügigkeit, d.h. die Landeshauptstadt München könnte Personen, die sich wiederholt nicht an Vorschriften halten, das Aufenthaltsrecht verwehren. Wie steht die Stadt zu dieser Möglichkeit? Wurde sie bereits angewendet?
Die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung teilt mit: „In Fällen, in denen tatsächlich zu keinem Zeitpunkt Freizügigkeit bestand, setzt das Freizügigkeitsgesetz EU (FreizügG/EU) für das Entstehen der Ausreisepflicht eine Verlustfeststellung mittels Verwaltungsakts voraus,die eine Ausreisepflicht begründet. Bis zu diesem Zeitpunkt darf sich eine nicht freizügigkeitsberechtigte Person mit Unionsbürgerschaft im Bundesgebiet aufhalten, ohne ausreisepflichtig zu sein.
Antwort des Kreisverwaltungsreferats:
Die Frist zur Ausreise beträgt regelmäßig einen Monat, wobei sie in dringenden Fällen (z.B. gravierenden Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung) kürzer gefasst werden kann.
Die Feststellung des Verlustes des Rechts auf Einreise und Aufenthalt nach § 5 Abs. 4 FreizügG/EU (z.B. infolge eines unangemessenen Sozialleistungsbezugs) zieht im Gegensatz zur Aufenthaltsbeendigung von Straftäter*innen kein Einreise- oder Aufenthaltsverbot nach sich. Die Betroffenen könnten jederzeit wieder nach Deutschland einreisen und sich zumindest drei Monate lang freizügigkeitsberechtigt hier aufhalten, sofern sie über ein gültiges Ausweisdokument verfügen. Bei erfolgter Feststellung des Verlustes des Rechts auf Einreise und Aufenthalt, wird eine entsprechende Eintragung im Ausländerzentralregister vorgenommen. Einen Zugriff auf diese Daten haben auch alle Dienststellen der Landes- und Bundespolizei.
Die rechtlichen Hürden für diese Maßnahme sind aufgrund des großen Eingriffs in die Freizügigkeit sehr hoch. Das Kreisverwaltungsreferat und die Polizei stehen hierzu aktuell im engen Austausch.“
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Fakten
- Die Anfrage wurde am 20.11.2025 von Stadtrats-Mitgliedern Prof. Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) gestellt.
- Die Antwort wurde am 20.11.2025 von der Sozialreferentin Dorothee Schiwy gegeben.
- Die Arbeitsgruppe "Wildes Campieren" wurde im Jahr 2018 eingerichtet.
- Die BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion stellte bereits im Jahr 2018 eine Anfrage zu diesem Thema und erhielt als Antwort die Information über die Einrichtung einer referatsübergreifenden Arbeitsgruppe "Wildes Campieren".
- Die Situation der wilden Lager in München hat sich seit 2018 verändert, es gibt weniger Einzelpersonen, die nachts ihre Lager aufschlagen und tagsüber wieder räumen.
- Es gibt aktuell 12 verfestigte Lager in München, darunter die Unterführungen rund um die Theresienwiese, die Umgebung entlang der Isar sowie der ehemalige Olympiabahnhof.
- Die Stadt greift erst dann tätig, wenn ein Lager "verfestigt" oder "vermüllt" ist.
- Das Camp an der Glyptothek existiert seit mindestens einem Jahr und die AG Wildes Campieren wurde bereits zwei Mal vom Baureferat darüber informiert.
- Die Situation am Spielplatz am Königsplatz ist nach wie vor unverändert, das Lager wird nicht geräumt.
- Es dauert nach Räumung eines solchen Schlaflagers gerade einmal eine Stunde, bis neue Matratzen geliefert werden und das Lager wieder errichtet wird.
- Die Stadt München muss kein Mensch auf der Straße schlafen, es gibt ausreichend Bettplätze zur Verfügung.
- Die Maßnahmen im Hinblick auf den Alten Botanischen Garten sind Ergebnis der Taskforce Bahnhofsviertel, welche Herr Oberbürgermeister Reiter einberief, um die Situation im Umfeld des Hauptbahnhofes zu verbessern.
- Es gibt keine messbare Veränderung aufgrund der Maßnahmen im Alten Botanischen Garten, die Lagerstellen von wohnungs- bzw. obdachlosen Personen treten wie bisher im gesamten Stadtgebiet auf und fluktuieren weiterhin stark.
- Die Landeshauptstadt München könnte Personen, die sich wiederholt nicht an Vorschriften halten, das Aufenthaltsrecht verwehren, unter gewissen Voraussetzungen.
- Das Freizügigkeitsgesetz EU (FreizügG/EU) für das Entstehen der Ausreisepflicht eine Verlustfeststellung mittels Verwaltungsakts voraussetzt, die eine Ausreisepflicht begründet.
- Die Frist zur Ausreise beträgt regelmäßig einen Monat, wobei sie in dringenden Fällen kürzer gefasst werden kann.
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