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POL-ME: E-Scooter im Fokus: Schwerpunktkontrollen der Polizei - 2605105
Hilden (ots) - In Hilden hat die Polizei am Donnerstag (28. Mai 2026) im Rahmen ihrer Schulwegsicherung einen Schwerpunkteinsatz rund um das Schulzentrum am "Holterhöfchen" durchgeführt. Hierbei nahm sie insbesondere Fahrerinnen und Fahrer von ...
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Fakten
- Die Polizei in Hilden hat am 28. Mai 2026 einen Schwerpunkteinsatz zur Kontrolle von E-Scooter-Fahrern im Bereich des Holterhöfchens durchgeführt.
- Seit einigen Jahren registriert die Polizei im Kreis Mettmann eine steigende Anzahl von Unfällen mit E-Scootern, von 53 im Jahr 2024 auf 94 im Jahr 2025.
- Die Zahl der Unfälle mit E-Scootern ist um rund 77 Prozent gestiegen.
- Es gibt vermehrt Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern über E-Scooter-Fahrer, die Verkehrsregeln missachten.
- Ein junger Fahrer wurde auf seinem E-Scooter mit einer Geschwindigkeit von 36 km/h gemessen.
- Der 14-Jährige gab zu, technische Veränderungen an seinem E-Scooter vorgenommen zu haben, wodurch das Führen fahrerlaubnispflichtig wurde.
- Gegen den 14-Jährigen und seine Mutter wurden Verfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
- Die Polizei stellt klar, dass E-Scooter auf Radverkehrsflächen zu benutzen haben müssen.
- Grundsätzlich gilt, dass Elektro-Kleinstfahrzeuge Radwege benutzen müssen, wenn diese vorhanden sind.
- Wenn kein baulich angelegter Radweg vorhanden ist, darf man mit E-Scootern auch auf der Fahrbahn und außerorts fahren.
- Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist das Fahren mit einem E-Scooter nur dann zulässig, wenn dies durch eine gesonderte Beschilderung für Elektro-Kleinstfahrzeuge ausdrücklich erlaubt ist.
- Die Nutzung eines E-Scooters selbst mit ausgeschaltetem Motor auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist nicht erlaubt.
- Die Polizei hat einen Schwerpunkt im Bezirk Hilden, der sich auf die Schulwegsicherung konzentriert.