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Aufhebung des Faulbrut-Sperrbezirkes Dresden-Lockwitz

Der Sperrbezirk zur Amerikanischen Faulbrut der Bienen (AFB) in Dresden-Lockwitz wurde zum Donnerstag, 7. Mai 2026, aufgehoben. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landeshauptstadt Dresden hatte den Sperrbezirk am 26. März 2026 nach einem Ausbruch der Tierseuche per tierseuchenrechtlicher Allgemeinverfügung festgelegt. Er galt im Umkreis von einem Kilometer um den Ausbruchsbetrieb.
Nach amtlicher Beprobung der im Sperrbezirk befindlichen Bienenhaltungen wurde der Erreger der AFB (Paenibacillus larvae) nicht mehr nachgewiesen. Laut Bienenseuchen-Verordnung ist damit die Grundlage geschaffen, den Sperrbezirk aufzuheben.
Alle Bienenhalter sind weiterhin aufgefordert auf klinische Symptome der Faulbrut (fadenziehende Masse, lückenhaftes Brutbild, eingesunkene Zelldeckel) zu achten und jeden Verdachtsfall dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Dresden, Oskar-Röder-Straße 8b, 01237 Dresden, Telefon 0351-4887551 oder per E-Mail an
anzuzeigen.
veterinaeramt@dresden.de
Weiterführende Informationen werden unter
bereitgestellt.
www.dresden.de/faulbrut
Die Aufhebung der Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt der Landeshauptstadt Dresden am 8. Mai 2026 veröffentlicht.

Fakten

  • Der Sperrbezirk zur Amerikanischen Faulbrut der Bienen (AFB) in Dresden-Lockwitz wurde zum Donnerstag, 7. Mai 2026, aufgehoben.
  • Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landeshauptstadt Dresden hatte den Sperrbezirk am 26. März 2026 nach einem Ausbruch der Tierseuche per tierseuchenrechtlicher Allgemeinverfügung festgelegt.
  • Der Sperrbezirk galt im Umkreis von einem Kilometer um den Ausbruchsbetrieb.
  • Nach amtlicher Beprobung der im Sperrbezirk befindlichen Bienenhaltungen wurde der Erreger der AFB (Paenibacillus larvae) nicht mehr nachgewiesen.
  • Laut Bienenseuchen-Verordnung ist damit die Grundlage geschaffen, den Sperrbezirk aufzuheben.
  • Alle Bienenhalter sind weiterhin aufgefordert auf klinische Symptome der Faulbrut (fadenziehende Masse, lückenhaftes Brutbild, eingesunkene Zelldeckel) zu achten und jeden Verdachtsfall dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Dresden anzumelden.
  • Die Aufhebung der Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt der Landeshauptstadt Dresden am 8. Mai 2026 veröffentlicht.
  • Der Sperrbezirk befand sich in Dresden-Lockwitz
  • Die Adresse des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamts ist Oskar-Röder-Straße 8b, 01237 Dresden