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Aufhebung des Sperrbezirkes für Amerikanische Faulbrut in der Friedrichstadt: Bienenhalter aufgefordert, Verdachtsfälle zu melden

Die gute Nachricht für die Bienenhalter in der Friedrichstadt: Der Sperrbezirk für die Amerikanische Faulbrut wurde aufgehoben! Nach über fünf Jahren ist die Allgemeinverfügung nicht mehr in Kraft, doch die Wachsamkeit bleibt wichtig. Betreiber von Bienenvölker sollten aufmerksam auf Anzeichen der Krankheit achten und Verdachtsfälle unbedingt im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt melden. Bleiben wir alle gemeinsam im Einsatz für die Gesundheit unserer Bienen!

Der Sperrbezirk für die Amerikanische Faulbrut der Bienen (AFB) in der Friedrichstadt wurde aufgehoben. Die Allgemeinverfügung, die am 29. März 2017 erlassen wurde, ist seit heute, Dienstag, den 21. Juli 2026, nicht mehr in Kraft. Der ursprüngliche Sperrbezirk umfasste einen Radius von einem Kilometer rund um den damaligen Ausbruchsort.

Trotz der Aufhebung des Sperrbezirks werden die Bienenhalter weiterhin gebeten, aufmerksam auf klinische Symptome der Faulbrut zu achten. Bei jedem Verdachtsfall ist es wichtig, diesen umgehend im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Dresden zu melden. Das Amt hat seinen Sitz auf der Oskar-Röder-Straße 8b in 01237 Dresden.

Fakten

  • Der Sperrbezirk für die Amerikanische Faulbrut der Bienen (AFB) in der Friedrichstadt ist aufgehoben.
  • Die Allgemeinverfügung vom 29. März 2017 wurde ab heute, Dienstag, 21. Juli 2026, aufgehoben.
  • Der Sperrbezirk umfasste einen Radius von einem Kilometer um den damaligen Ausbruchsort.
  • Die Bienenhalter werden stetig aufgefordert, auf klinische Symptome der Faulbrut zu achten.
  • Jeder Verdachtsfall muss im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Dresden angezeigt werden.
  • Der Amtssitz des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamts Dresden befindet sich auf der Oskar-Röder-Straße 8b, 01237 Dresden.
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