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Amtstierärztliche Verfügung zur Aufhebung des Heidenauer Sperrbezirkes wegen Amerikanischer Faulbrut

Nach § 12 Abs. 1 Bienenseuchen-Verordnung wird der mit der Verfügung vom 25. März 2026 festgelegte Sperrbezirk in der Ortschaft Heidenau, Ortsteil Gommern und Wölkau aufgehoben. Daher gilt die Amerikanische Faulbrut im Sperrbezirk nach § 12 Abs. 3 Bienenseuchen-Verordnung als erloschen.
Die ausführliche Allgemeinverfügung ist unter www.landratsamt-pirna.de/veterinaerdienst-aktuell.html zu finden.
Kontakt:
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Schloßhof 2/4, 01796 Pirna
Telefon: 03501 515-2401
E-Mail: lueva@landratsamt-pirna.de

Fakten

  • Der Sperrbezirk in der Ortschaft Heidenau, Ortsteil Gommern und Wölkau wurde aufgehoben.
  • Die Amerikanische Faulbrut gilt als erloschen.
  • Die Verfügung wurde vom 25. März 2026 festgelegt.
  • Die Allgemeinverfügung ist unter www.landratsamt-pirna.de/veterinaerdienst-aktuell.html zu finden.
  • Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt befindet sich im Schloßhof 2/4 in Pirna.
  • Pirna ist eine Stadt in der sächsischen Region Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.