Polizei kontrolliert E-Scooter-Fahrer in Velbert: 26 Verstöße und zahlreiche Anzeigen wegen gefährlicher Nutzung
In einer jüngsten Kontrollaktion hat die Polizei in Velbert, Heiligenhaus und Wülfrath zahlreiche E-Scooter- und Fahrradfahrer überprüft und dabei 26 Verstöße festgestellt, darunter das Benutzen von Smartphones während der Fahrt. Anwohner hatten sich über gefährliche Situationen beschwert, die oft durch E-Scooter verursacht wurden. Es wurde klargestellt, dass E-Scooter in der Regel auf Radwegen fahren müssen und nur in bestimmten Fällen Gehwege nutzen dürfen. Die Kontrollen waren nicht nur präventiv, sondern auch notwendig, um das Bewusstsein für die geltenden Verkehrsregeln zu schärfen und die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.
Die Polizei in Velbert, Heiligenhaus und Wülfrath führte von Dienstag, dem 22. September 2026, bis Donnerstag, dem 24. September 2026, umfangreiche Kontrollen von Fahrrad- und E-Scooter-Fahrern durch. Im Rahmen dieser Maßnahmen mussten die Einsatzkräfte insgesamt 26 Verstöße ahnden, die mit Verwarngeldern belegt wurden. Darüber hinaus wurden in acht Fällen Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt, insbesondere aufgrund der Benutzung von Smartphones während der Fahrt.
Die Polizei stellte außerdem fünf Strafanzeigen aus, die vorwiegend Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz betrafen. Besonders beunruhigend war die Sicherstellung eines entwendeten Elektro-Kleinstfahrzeugs bei einer Kontrolle sowie die Vollstreckung eines offenen Haftbefehls in einem anderen Fall.
Die Kontrollen waren eine Reaktion auf entsprechende Beschwerde von Anwohnerinnen und Anwohnern, die sich über wiederholte gefährliche Situationen durch E-Scooter im Kreis Mettmann auf Straßen und Gehwegen beschwert hatten. Ein weit verbreiteter Irrglaube, dass das Fahren mit einem E-Scooter auf Gehwegen immer erlaubt sei, wurde erneut widerlegt.
Grundsätzlich müssen Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern Radverkehrsflächen benutzen. Bei vorhandenen Radwegen ist die Nutzung dieser vorgeschrieben. Wo kein baulich angelegter Radweg existiert, dürfen E-Scooter auch auf der Fahrbahn und, außerorts, auf dem Seitenstreifen fahren. Das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist lediglich dann erlaubt, wenn es durch spezielle Beschilderungen für Elektro-Kleinstfahrzeuge gestattet ist. Zudem ist die Nutzung eines E-Scooters, selbst mit ausgeschaltetem Motor, untersagt – in solchen Fällen muss das Fahrzeug geschoben werden.
Fakten
- Die Polizei in Velbert, Heiligenhaus und Wülfrath kontrollierte Fahrrad- und E-Scooter-Fahrerinnen und -fahrer von Dienstag, 22. September 2026, bis Donnerstag, 24. September 2026.
- Insgesamt mussten die Einsatzkräfte 26-mal Verstöße mit Verwarngeldern ahnden.
- Es wurden in acht Fällen Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt, zum Beispiel wegen der Benutzung von Smartphones bei der Fahrt.
- Die Polizei fertigte fünf Strafanzeigen, meistens wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
- Bei einer Kontrolle stellten sie ein entwendetes Elektro-Kleinstfahrzeug sicher.
- In einem anderen Fall vollstreckten sie einen offenen Haftbefehl.
- Den Kontrollen waren entsprechende Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern vorausgegangen, die bei der Polizei eingegangen waren.
- Immer wieder kommt es im Kreis Mettmann durch E-Scooter zu gefährlichen Situationen auf Straßen und Gehwegen.
- Der Mythos, dass man mit einem E-Scooter immer auf dem Gehweg fahren darf, ist nicht wahr.
- Grundsätzlich gilt, dass mit Elektro-Kleinstfahrzeugen Radverkehrsflächen zu benutzen sind.
- Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern müssen Radwege verwenden, sofern diese vorhanden sind.
- Wenn kein baulich angelegter Radweg vorhanden ist, darf man mit E-Scootern auch auf der Fahrbahn und außerorts auch auf dem Seitenstreifen fahren.
- Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist das Fahren mit einem E-Scooter nur dann erlaubt, wenn dies durch eine gesonderte Beschilderung für Elektro-Kleinstfahrzeuge ausdrücklich gestattet ist.
- Die Nutzung eines E-Scooters selbst mit ausgeschaltetem Motor verboten ist und das Fahrzeug muss geschoben werden.
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