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Verbesserte Förderbedingungen für Photovoltaikanlagen auf großen Dächern

Ab sofort wird es noch attraktiver, auf großen Dachflächen gewerblicher Gebäude in Hannover Photovoltaik zu installieren: Die Landeshauptstadt Hannover senkt in ihrem Förderprogramm ab sofort die Mindestleistung von Photovoltaikanlagen von bisher 100 kWp auf nunmehr 75 kWp und zahlt dafür Zuschüsse von bis zu 80.000 Euro. Damit sollen zusätzliche Bestandsdächer im Stadtgebiet für die klimafreundliche Stromerzeugung genutzt werden.
„Mit den verbesserten Förderbedingungen wollen wir einen noch stärkeren Anreiz setzen, die Solarstromerzeugung gerade auf großen Dächern von Gewerbebetrieben voranzubringen. So kann klimafreundlicher Strom erzeugt werden, ohne zusätzliche Flächen zu versiegeln.“ erläutert Wirtschafts- und Umweltdezernentin Anja Ritschel.
Die Förderung gilt ausschließlich für Vorhaben im Stadtgebiet Hannover. Sie ist Teil der Klimaschutzstrategie der Landeshauptstadt, die mit dem Klimaschutzprogramm 2035 ihren Beitrag zur Klimaneutralität leisten und den Ausbau erneuerbarer Energien deutlich voranbringen will.
Gefördert werden Photovoltaikanlagen auf bestehenden Nichtwohngebäuden, insbesondere auf Gewerbe- und Industriegebäuden. Neu in der Förderung berücksichtigt werden zudem Wohnheime für Studierende, Senior*innen oder andere besondere Personengruppen. Übrige Wohngebäude sind von der Förderung ausgeschlossen.
Anja Ritschel betont: „Ein besonderer Fokus liegt auf sogenannten Photovoltaik-Leichtbauweisen für Bestandsdächer, die statisch keine hohen Zusatzlasten aufnehmen können. Auf diese Weise können auch Dächer für die Solarstromerzeugung genutzt werden, die bislang als ungeeignet galten.“
Die Förderung erfolgt als Zuschuss und kann ab sofort beantragt werden. Bei konventionellen Photovoltaikanlagen beträgt die Förderhöhe 100 Euro je kWp, bei Leichtbauanlagen 400 Euro je kWp. Die Förderung ist auf 70 Prozent der anrechenbaren Kosten begrenzt. Je Hausanschrift können Zuschüsse von bis zu 40.000 Euro, bei Leichtbauanlagen bis zu 80.000 Euro gewährt werden.
Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen und langfristig Nutzende der Gebäude sowie Contracting-Firmen. Förderfähig sind ausschließlich marktübliche, neue Photovoltaikanlagen, die noch nicht beauftragt oder begonnen wurden und durch anerkannte Fachfirmen installiert werden. Nicht förderfähig sind Dächer von Neubauten, Photovoltaikanlagen, die der Solarpflicht gemäß Niedersächsischer Bauordnung unterliegen, sowie der Ersatz bestehender Anlagen. Eine Erweiterung bestehender PV-Anlagen um mindestens 35 kWp ist dagegen förderfähig.
Weitere Informationen, die Förderrichtlinie sowie das Online-Antragsverfahren sind unter www.hannover.de/pv-dachförderung-lhh zu finden.

Hier finden Sie den kompletten Artikel:

Fakten

  • Die Mindestleistung von Photovoltaikanlagen in Hannover wird auf nunmehr 75 kWp gesenkt.
  • Zuschüsse von bis zu 80.000 Euro werden für die Installation von Photovoltaikanlagen gewährt.
  • Die Förderung gilt ausschließlich für Vorhaben im Stadtgebiet Hannover.
  • Gefördert werden Photovoltaikanlagen auf bestehenden Nichtwohngebäuden, insbesondere auf Gewerbe- und Industriegebäuden.
  • Neu in der Förderung berücksichtigt werden zudem Wohnheime für Studierende, Senior*innen oder andere besondere Personengruppen.
  • Übrige Wohngebäude sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Die Förderung erfolgt als Zuschuss und kann ab sofort beantragt werden.
  • Bei konventionellen Photovoltaikanlagen beträgt die Förderhöhe 100 Euro je kWp, bei Leichtbauanlagen 400 Euro je kWp.
  • Die Förderung ist auf 70 Prozent der anrechenbaren Kosten begrenzt.
  • Je Hausanschrift können Zuschüsse von bis zu 40.000 Euro, bei Leichtbauanlagen bis zu 80.000 Euro gewährt werden.
  • Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen und langfristig Nutzende der Gebäude sowie Contracting-Firmen.
  • Förderfähig sind ausschließlich marktübliche, neue Photovoltaikanlagen, die noch nicht beauftragt oder begonnen wurden und durch anerkannte Fachfirmen installiert werden.
  • Nicht förderfähig sind Dächer von Neubauten, Photovoltaikanlagen, die der Solarpflicht gemäß Niedersächsischer Bauordnung unterliegen, sowie der Ersatz bestehender Anlagen.
  • Eine Erweiterung bestehender PV-Anlagen um mindestens 35 kWp ist dagegen förderfähig.
  • Die Förderrichtlinie und das Online-Antragsverfahren sind unter www.hannover.de/pv-dachförderung-lhh zu finden.
  • Die Landeshauptstadt Hannover senkt die Mindestleistung von Photovoltaikanlagen von bisher 100 kWp auf nunmehr 75 kWp.
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