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Rheingau-Taunus-Kreis fördert Angebote für ältere Bürgerinnen und Bürger

Finanzielle Unterstützung für Angebote, die ältere Menschen am gesellschaftlichen Leben teilhaben lassen / Antrag auf Förderung muss im Zeitraum 1. – 31. Oktober 2026 beim Kompetenzzentrum Pflege im Bereich der offenen Altenhilfe gestellt werden / Zuschüsse können nur gewährt werden, solange Fördermittel vorhanden sind
Der Rheingau-Taunus-Kreis fördert mit einer finanziellen Unterstützung erneut Angebote für ältere Menschen. Ziel dieser Angebote ist es, ältere Bürgerinnen und Bürger mit dem gesellschaftlichen Leben zu verbinden und ihnen die Teilhabe daran zu ermöglichen. Die Angebote können von Seniorenclubs oder -gruppen, aber auch von eingetragenen Vereinen, Organisationen oder anderen Zusammenschlüssen erbracht werden. Ausgeschlossen von einer finanziellen Förderung sind lediglich kirchliche und politische Angebote.
Die Anbieter können jährlich einen Zuschuss von fünf Euro pro Person, gemessen an der durchschnittlichen Anzahl der Teilnehmenden, beantragen. Der Antrag muss im Zeitraum vom 1. bis zum 31. Oktober gestellt werden und ist auf der Website unter https://gutversorgt.rheingau-taunus.de/fuer-das-leben-im-alter/angebote-fuer-aeltere-buergerinnen-und-buerger verfügbar. Zuschüsse können gewährt werden, solange Fördermittel vorhanden sind.
Außerdem sind bereits bestehende Gruppenangebote auf der Website „Gut versorgt im Rheingau-Taunus-Kreis“ zu finden.
Weitere Informationen erhalten Sie im Kompetenzzentrum Pflege des Rheingau-Taunus-Kreises im Bereich der offenen Altenhilfe:
Tel:  06124-510 9580
E-Mail: senioren@rheingau-taunus.de

Fakten

  • Der Rheingau-Taunus-Kreis fördert Angebote für ältere Bürgerinnen und Bürger.
  • Die finanzielle Unterstützung für diese Angebote muss im Zeitraum 1. – 31. Oktober 2026 beim Kompetenzzentrum Pflege im Bereich der offenen Altenhilfe gestellt werden.
  • Zuschüsse können nur gewährt werden, solange Fördermittel vorhanden sind.
  • Die finanzielle Unterstützung beträgt jährlich fünf Euro pro Person, gemessen an der durchschnittlichen Anzahl der Teilnehmenden.
  • Der Antrag muss im Zeitraum vom 1. bis zum 31. Oktober gestellt werden und ist auf der Website unter https://gutversorgt.rheingau-taunus.de/fuer-das-leben-im-alter/angebote-fuer-aeltere-buergerinnen-und-buerger verfügbar.
  • Die Angebote können von Seniorenclubs oder -gruppen, aber auch von eingetragenen Vereinen, Organisationen oder anderen Zusammenschlüssen erbracht werden.
  • Ausgeschlossen von einer finanziellen Förderung sind kirchliche und politische Angebote.
  • Die Anbieter können bereits bestehende Gruppenangebote auf der Website „Gut versorgt im Rheingau-Taunus-Kreis“ finden.
  • Weitere Informationen erhalten Sie im Kompetenzzentrum Pflege des Rheingau-Taunus-Kreises im Bereich der offenen Altenhilfe: Tel: 06124-510 9580 E-Mail: senioren@rheingau-taunus.de
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