Ausstiegsprogramme für Prostituierte stärken
Ausstiegsprogramme für Prostituierte stärken Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/ München-Liste) vom 26.2.2026
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Sie beantragen, Ausstiegsprogramme für Prostituierte zu stärken bzw. den Ausbau schon bestehender Hilfsangebote.
Wie Sie sicher unserer ausführlichen Beschlussvorlage „Maßnahmen im Handlungsfeld Prostitution – Umsetzung Aktionsplan gegen geschlechtsspezifische Gewalt 192. Empfehlung der Stadtratskommission zur Gleichstellung von Frauen Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 17486 Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses und des Sozialausschusses in der gemeinsamen Sitzung vom 7.10.2025 (VB)“ entnehmen konnten, ist die LHM auch im Auftrag der Stadtratskommission für Frauen und der Gleichstelle für Frauen sehr am Ausbau von Hilfen für Menschen in der Prostitution interessiert.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teilen wir Ihnen auf diesem Wege zu Ihrem Antrag vom 26.2.2026 Folgendes mit:
Die Stadtverwaltung ist weiterhin bestrebt, die Situation für Frauen und alle Menschen, die in der Prostitution tätig sind, gemeinsam mit den bestehenden Hilfseinrichtungen zu verbessern. München setzt seit 2017 das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in bewährter Kooperation mit Sozialreferat, Kreisverwaltungsreferat, Gesundheitsreferat und den einschlägigen Beratungsstellen um.
Allerdings gibt es derzeit sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene Bestrebungen, die Auswirkungen auf die Ausgestaltung weiterer Hilfen zur Folge haben könnten.
Seit November 2025 befasst sich eine Expertenkommission mit den Empfehlungen aus der Evaluierung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) mit dem Ziel, konkrete Handlungsoptionen für Bund, Länder und Kommunen zu erarbeiten, um den Schutz von Prostituierten vor Zwang und Ausbeutung zu verbessern. Bis Mitte des Jahres 2027 sollen gesetzliche und nicht-gesetzliche Maßnahmenvorschläge dazu vorgelegt werden.Im Übrigen wird auch die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes (GewHG) in Bayern Auswirkungen auf die Förderung der Unterstützungsangebote für Frauen in Prostitution haben.
Es wird vermutet, dass die Förderung von Beratungsstellen zum Thema Zwangsprostitution in die Zuständigkeit des Landes Bayern übergeht. Derzeit ist die konkrete Ausgestaltung der Umsetzung des GewHG in Bayern noch nicht abschließend erarbeitet und die Bedeutung bzw. Auswirkung für die Kommunen weiter unklar.
Das Sozialreferat wurde durch o. g. Beschluss beauftragt, den Stadtrat im ersten Quartal 2028 erneut über die Situation, die Entwicklungen und aktuellen Bedarfe im Handlungsfeld Prostitution zu berichten.
Hierbei sind die Entscheidungen auf Bundes- und Landesebene zu berücksichtigen und ggf. Empfehlungen in die zu erstellende Beschlussvorlage einzubeziehen.
Das Sozialreferat geht davon aus, dass eine entsprechende Beschlussvorlage zum weiteren Vorgehen frühestens im Jahr 2028 erstellt werden kann.
Grundsätzlich sind Angebote zur Verbesserung der Situation von Frauen und allen Menschen, die in der Prostitution/Sexarbeit tätig sind, unterstützenswert.
Die Koordinierungsstelle zur Gleichstellung von LGBTIQ* teilt dazu mit: „Beim Ausbau der Angebote zum Ausstieg aus der Prostitution muss darauf geachtet werden, dass diese ausstiegswillige und hilfsbedürftige Personen nicht in neue Abhängigkeiten lotsen oder in neue Bindungen zwängen, wie dies ist bei Angeboten von christlich-fundamentalistischen oder anderen fundamentalistisch geprägten Vereinen befürchtet werden muss. Fachliche Standards der Sozialen Arbeit müssen in der Arbeit mit Prostituierten/Sexarbeiter*innen eingehalten werden.“
Die Gleichstellungsstelle für Frauen teilt dazu mit: „Die Gleichstellungsstelle für Frauen bedankt sich für die Einbindung bei der Beantwortung des o.g. Stadtratsantrags, mit dem wir einverstanden sind. In Bezug auf Ausstiegsangebote von fundamentalistisch geprägten Vereinen unterstützen wir die Einschätzung der Koordinierungsstelle zur Gleichstellung von LGBTIQ*.Die Prostitution in München befindet sich auf einem durchgängig hohen Niveau, die große Mehrheit der in der Prostitution tätigen Menschen sind Frauen mit über 90%, gefolgt von trans*Personen mit um die 5%. Ein beträchtlicher Anteil der Sexarbeiter*innen ist von Armut, prekären Lebenslagen, Ausgrenzung und Stigmatisierung betroffen. Sexarbeiter*innen sind daher zu einer Personengruppe zu rechnen, die in ihrer Selbstbestimmung, ihrem Selbsthilfepotential und in ihrer Wehrfähigkeit eingeschränkt ist und somit verstärkt Gefahr läuft, instrumentalisiert zu werden. Laut Istanbulkonvention sind Prostituierte in die besonders schutzbedürftigen Personengruppen einzureihen. (Für Quellen und weitere Informationen: 2. Aktionsplan der LHM mit Schwerpunkt geschlechtsspezifische Gewalt https://stadt.muenchen.de/infos/publikationen.html) Diskussionen um Beratung und Ausstiegshilfen für Prostituierte werden oft stark ideologisiert und auch moralisch geführt und drehen sich im Kern fast immer um den grundlegenden Streit darüber, wie Prostitution gesellschaftlich bewertet wird. Dabei geraten die konkreten Bedürfnisse der Einzelnen schnell aus dem Blick. Aus unserer Sicht haben daher Hilfs- und Beratungsangebote – insbesondere für diese vulnerable Zielgruppe – die dringende Aufgabe, ein professionelles Angebot gemäß der fachlichen Standards der Sozialen Arbeit zu sein, welches Mündigkeit, Autonomie und eine selbstbestimmte Lebensführung zum Ziel hat. Es darf nicht die Gefahr bestehen, dass die Hilfesuchenden durch das Beratungsangebot in neue Abhängigkeiten und/oder Ausbeutungsverhältnisse geraten.“
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
Hier finden Sie den kompletten Artikel:
Fakten
- Die Stadt München setzt seit 2017 das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in bewährter Kooperation mit Sozialreferat, Kreisverwaltungsreferat, Gesundheitsreferat und den einschlägigen Beratungsstellen um.
- Derzeit gibt es Bestrebungen auf Bundes- und Landesebene, die Auswirkungen auf die Ausgestaltung weiterer Hilfen zur Folge haben könnten.
- Eine Expertenkommission befasst sich seit November 2025 mit den Empfehlungen aus der Evaluierung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) mit dem Ziel, konkrete Handlungsoptionen für Bund, Länder und Kommunen zu erarbeiten.
- Die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes (GewHG) in Bayern wird Auswirkungen auf die Förderung der Unterstützungsangebote für Frauen in Prostitution haben.
- Die Prostitution in München befindet sich auf einem durchgängig hohen Niveau, wobei die große Mehrheit der in der Prostitution tätigen Menschen Frauen sind.
- Ein beträchtlicher Anteil der Sexarbeiter*innen ist von Armut, prekären Lebenslagen, Ausgrenzung und Stigmatisierung betroffen.
- Sexarbeiter*innen sind daher zu einer Personengruppe zu rechnen, die in ihrer Selbstbestimmung, ihrem Selbsthilfepotential und in ihrer Wehrfähigkeit eingeschränkt ist und somit verstärkt Gefahr läuft, instrumentalisiert zu werden.
- Die Prostitution in München befindet sich auf einem durchgängig hohen Niveau, wobei die große Mehrheit der in der Prostitution tätigen Menschen Frauen sind mit über 90%, gefolgt von trans*Personen mit um die 5%.
- Die Stadt München befindet sich in Bayern.
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