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Sozialstaatsreform: Bürgermeisterin Dietl schreibt an Ministerin Bas

Bürgermeisterin Verena Dietl hat sich in einem Brief an die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas, erneut zu den bisherigen Ausführungen der Kommission zur Sozialstaatsreform geäußert. Besonders wichtig ist Bürgermeisterin Dietl dabei die Zusammenlegung der Anlaufstellen für die Leistungserbringung in der Grundsicherung für Erwerbsfähige und Nichterwerbsfähige. Bürgermeisterin Verena Dietl: „Wir müssen vom Menschen her denken. Das Leben funktioniert nicht nach Rechtskreisen. Gerade wenn Arbeit, Wohnen und Familie gleichzeitig zum Thema werden, muss der Sozialstaat das Ganze im Blick haben. Unser Ziel muss eine einzige Anlaufstelle für die gesamte Leistungserbringung sein, gebündelt bei den Kommunen vor Ort. So schaffen wir eine Struktur, die einfach und nah an den Menschen ist. Ich freue mich über den Mut, die Sozialstaatsreform zielstrebig anzugehen. Machen wir daher keine halben Sachen mit aufwendigen Zwischenschritten. München bringt dazu gerne seine Erfahrungen aus der Praxis ein.“ Auch der Bayerische und der Hessische Städtetag setzen sich für eine einheitliche kommunale Behörde zur Leistungserbringung ein. Da für eine solche zentrale Anlaufstelle eine Grundgesetzänderung notwendig wäre, wird diese Variante auf Bundesebene zum jetzigen Zeitpunkt für nicht umsetzbar gehalten. Dennoch wäre es aus Sicht des Sozialreferats wichtig, diese „große Lösung“ nicht aus den Augen zu verlieren, um die Schlagkraft einer echten Sozialstaatsreform nicht zu verringern. Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Die einzige momentan gesetzlich mögliche Lösung wäre es, dass der Bund noch einmal Optionskommunen ermöglicht, die alle Leistungen unter einem Dach vereinigen können inklusive der Arbeitsvermittlung. In den Kommunen liegt die Expertise für die lokalen Strukturen. In München sind viele Unterstützungsangebote in den Sozialbürgerhäusern verortet, die explizit als Vorbild von der Sozialstaatskommission genannt wurden. Wichtig ist dabei allerdings, dass die Kosten – vor allem auch die Personalkosten – für die neue Behörde nicht bei den Kommunen hängen blieben dürfen. Bei den Optionskommunen zahlt der Bund über 80 Prozent der Personalkosten.“ Für grundlegende Gesetzesänderungen bedarf es zudem ausreichend Zeit, um die Verwaltungsstrukturen an die notwendigen Ablaufprozesse anzupassen. Dies gilt besonders für den Aufbau einer funktionierenden digitalen Infrastruktur. Zudem müssen Kommunen in die Lage versetzt werden, die ihnen übertragenen Aufgaben personell bewältigen zu können. Als Hauptakteure im Leistungserbringungssystem ist daher eine auskömmliche Finanzierung der Kommunen unerlässlich.

Fakten

  • Die Sozialstaatsreform soll die Zusammenlegung der Anlaufstellen für die Leistungserbringung in der Grundsicherung für Erwerbsfähige und Nichterwerbsfähige betreffen.
  • Bürgermeisterin Verena Dietl möchte eine einzige Anlaufstelle für die gesamte Leistungserbringung haben, gebündelt bei den Kommunen vor Ort.
  • Der Bayerische und der Hessische Städtetag setzen sich für eine einheitliche kommunale Behörde zur Leistungserbringung ein.
  • Eine Grundgesetzänderung ist notwendig, um eine zentrale Anlaufstelle zu schaffen.
  • Die Sozialreferentin Dorothee Schiwy empfiehlt, dass der Bund Optionskommunen erlaubt, alle Leistungen unter einem Dach zu vereinigen.
  • In München sind viele Unterstützungsangebote in den Sozialbürgerhäusern verortet, die als Vorbild von der Sozialstaatskommission genannt wurden.
  • Die Kosten für die neue Behörde sollten nicht bei den Kommunen hängen bleiben.
  • Der Bund zahlt über 80 Prozent der Personalkosten für die Optionskommunen.
  • Grundlegende Gesetzesänderungen benötigen ausreichend Zeit, um die Verwaltungsstrukturen anzupassen.
  • Eine funktionierende digitale Infrastruktur ist wichtig für den Aufbau eines Leistungserbringungssystems.
  • Die Kommunen müssen in die Lage versetzt werden, die ihnen übertragenen Aufgaben personell bewältigen zu können.
  • Eine auskömmliche Finanzierung der Kommunen ist unerlässlich für das Leistungserbringungssystem.
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