Pop-up Dorms in der Studentenstadt und der Lotte-Branz-Straße ermöglichen!
Pop-up Dorms in der Studentenstadt und der Lotte-Branz-Straße ermöglichen! Antrag Stadtrats-Mitglieder Nimet Gökmenoğlu, Ursula Harper, Gunda Krauss, Sofie Langmeier, Clara Nitsche, Florian Schönemann, Christian Smolka, Sibylle Stöhr, Andreas Voßeler und Sebastian Weisenburger (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 12.3.2025
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:
Die temporäre Schaffung von Wohnraum für Auszubildende zur Zwischennutzung von unbebauten, städtischen Grundstücken ist Gegenstand Ihres Antrags. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns, Ihren Antrag mit diesem Schreiben zu beantworten. Für die wegen der umfangreichen Abstimmungen gewährten Fristverlängerungen bedanken wir uns.
Auch eine weitere Initiative aus dem Stadtrat zielte darauf ab, kurzfristig dem akuten Wohnraummangel junger Menschen in München durch schnelle, kosteneffiziente, innovative und flexible Lösungen zu begegnen. Wir dürfen daher auf unsere anliegende Antwort vom 27.8.2026 zu dem inhaltlich ähnlichen Antrag (Antrag Nr. 20-26/A 04897 vom 4.6.2024) der damaligen SPD-Volt-Fraktion verweisen, der Errichtung von temporären „Pop-up-Wohnungen“ als Zwischennutzung auf bereits erschlossenen städtischen Grundstücken anregte.
Ergänzend hierzu teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit:
Die vorgeschlagene Fläche in der Lotte-Branz-Str. betrifft Bereiche der Grundstücke Fl.Nr. 137/35, Fl.Nr. 137/36 und Fl.Nr. 137/37, letztere befindet sich nicht im städtischen Besitz. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen stellen die Zulässigkeit einer Wohnbebauung in Frage, da der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 1404a als Art der baulichen Nutzung Gewerbe festsetzt. Zudem lassen die Besitzverhältnisse, der vorhandene Baum-bestand und die die Fläche querenden Gleise und somit die unzureichende Größe der für eine Bebauung zur Verfügung stehenden städtischen Fläche eine temporäre Wohnnutzung nicht zu.
Der vorgeschlagene Parkplatz in der Studentenstadt auf der Fl.Nr.880/105 wird derzeit als Park+Ride Parkplatz genutzt. Die Nutzung entspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplans als öffentlicher Parkplatz. Ein Teilbereich des Grundstückes befindet sich, bedingt durch die Nähe zur Bundesautobahn, in der Anbauverbotszone und ist daher nur eingeschränkt baulich nutzbar.
Der Park+Ride Parkplatz befindet sich im Eigentum der Stadtwerke München (SWM). Diese prüfen derzeit die Umsetzung einer Geothermieanlage. Die unklare zukünftige Nutzung der Fläche durch die Eigentümerin steht einer temporären Nutzung als Pop-up-Wohnen entgegen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
Hier finden Sie den kompletten Artikel:
Fakten
- Die temporäre Schaffung von Wohnraum für Auszubildende zur Zwischennutzung von unbebauten, städtischen Grundstücken ist Gegenstand Ihres Antrags.
- Der Antrag wurde vom Stadtratsmitglied Sebastian Weisenburger (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) gestellt.
- Die Antwort auf den Antrag wurde von der Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk gegeben.
- Der Antrag wurde am 12.3.2025 beantwortet.
- Die vorgeschlagene Fläche in der Lotte-Branz-Str. betrifft Bereiche der Grundstücke Fl.Nr. 137/35, Fl.Nr. 137/36 und Fl.Nr. 137/37.
- Die planungsrechtlichen Voraussetzungen stellen die Zulässigkeit einer Wohnbebauung in Frage, da der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 1404a als Art der baulichen Nutzung Gewerbe festsetzt.
- Die Fläche befindet sich nicht im städtischen Besitz und ist daher nur eingeschränkt baulich nutzbar.
- Der Park+Ride Parkplatz in der Studentenstadt auf der Fl.Nr.880/105 wird derzeit als Park+Ride-Parkplatz genutzt.
- Ein Teilbereich des Grundstückes befindet sich in der Anbauverbotszone und ist daher nur eingeschränkt baulich nutzbar.
- Der Park+Ride Parkplatz befindet sich im Eigentum der Stadtwerke München (SWM).
- Die unklare zukünftige Nutzung der Fläche durch die Eigentümerin steht einer temporären Nutzung als Pop-up-Wohnen entgegen.
- Die Antwort wurde am 27.8.2026 gegeben, was auf eine Fristverlängerung für die Abstimmungen zurückzuführen ist.
- Der Antrag (Antrag Nr. 20-26/A 04897 vom 4.6.2024) der damaligen SPD-Volt-Fraktion ähnelt dem vorgestellten Antrag.
- Die Initiative zielt darauf ab, kurzfristig dem akuten Wohnraummangel junger Menschen in München durch schnelle, kosteneffiziente, innovative und flexible Lösungen zu begegnen.
- Die Location ist München.
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