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Ist Ihr Hund schon angemeldet?

Ob als treuer Begleiter beim Spaziergang, Familienmitglied oder wachsamer Freund auf dem Grundstück – Hunde bereichern das Leben ihrer Besitzerinnen und Besitzer jeden Tag aufs Neue.Die Anmeldung eines Hundes ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der ordnungsgemäßen Erhebung der Hundesteuer.
Ehrlichkeit spielt dabei eine große Rolle. Manchmal geht es im Alltag jedoch stressig zu: Der Umzug war anstrengend, der Hundewelpe hat das Leben zunächst auf den Kopf gestellt oder man hat es schlichtweg vergessen – und schon ist die Anmeldung des Vierbeiners bei der Stadt Glauchau auf der Strecke geblieben.
Wir möchten Ihnen daher die einmalige Möglichkeit bieten, im September 2026 Ihren Hund oder Ihre Hunde nachträglich anzumelden.
Was bedeutet das konkret für Sie?
Ehrlichkeit und Fairness: Es geht nicht um Bestrafung, sondern um die Möglichkeit zur unkomplizierten Nachmeldung Ihres Hundes.
keine Geldbuße: Wer seinen Hund oder seine Hunde in der Zeit vom 01.09. bis zum 30.09.2026 freiwillig nachmeldet, hat keine Geldbuße zu befürchten. Die Stadt Glauchau verzichtet in diesen Fällen auf die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.
Nachzahlung der Hundesteuer: Die reguläre Hundesteuer wird für den Zeitraum, in dem das Tier bereits bei Ihnen lebt, und gemäß der aktuellen Satzung nachberechnet. Es werden also keine Hundesteuern erlassen.
einmalige Gelegenheit: Die Aktion ist ein einmaliges Angebot der Stadt Glauchau. Nach dem Ablauf der Frist am 30.09.2026 wird die Stadtverwaltung eine flächendeckende Überprüfung des Hundebestandes im Stadtgebiet durchführen. Nutzen Sie also die Chance, um mit einem guten Gewissen in den Herbst zu starten.
Nach der Anmeldung erhalten Sie Ihren Hundesteuerbescheid und Ihre Hundesteuermarke mit eingeprägter Nummer. Diese Marke ist wichtig, denn außerhalb Ihrer Wohnung oder Ihres umfriedeten Grundbesitzes muss Ihr Hund die Marke sichtbar befestigt tragen. Sollte Ihr Vierbeiner einmal weglaufen, können Sie anhand dieser Nummer als Halter ermittelt werden.
Auf einen Blick: So funktioniert die Anmeldung im September 2026
Bei Fragen zur Anmeldung oder zum Verfahren hilft Ihnen die Stadtverwaltung Glauchau gern weiter. Die Bearbeitung der Anmeldung ist für Sie gebührenfrei.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Rassenachweis (z. B. der Impfausweis des Hundes)
Herkunftsnachweis (Name und Anschrift des vorherigen Besitzers)
bei einem Zuzug nach Glauchau: Der Nachweis über die Abmeldung des Hundes am alten Wohnort.
Die aktuellen Steuersätze pro Kalenderjahr (laut Satzung):
für den ersten Hund:         54,00 €
für den zweiten Hund:       84,00 €
für jeden weiteren Hund:  96,00 €
für jeden gefährlichen Hund (im Sinne von § 6 der Satzung): 390,00 €
Ihre Möglichkeiten zur Anmeldung
Per E-Mail:
Füllen Sie das Formular aus und senden Sie das unterschriebene und eingescannte Dokument an
.
steueramt@glauchau.de
Per Post:
Schicken Sie das Formular ausgefüllt und unterschrieben an die Stadtverwaltung Glauchau, Fachbereich Finanzen, Markt 1 in 08371 Glauchau
Termin im Rathaus:
Unser Team im Fachbereich Finanzen steht Ihnen während den allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Glauchau zur Verfügung und hilft Ihnen bei Bedarf mit der Antragstellung.
Das
eines Hundes finden Sie im Anhang oder
.
Die
zum Nachlesen finden Sie ebenfalls im Anhang oder unter
.
Antragsformular zur Anmeldung
hier
Hundesteuersatzung
diesem Link
Die Stadt Glauchau bedankt sich für Ihre Unterstützung und wünscht Ihnen und Ihren vierbeinigen Begleitern weiterhin viele schöne gemeinsame Momente.

Fakten

  • Die Anmeldung eines Hundes ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der ordnungsgemäßen Erhebung der Hundesteuer.
  • Ehrlichkeit spielt dabei eine große Rolle.
  • Der Umzug war anstrengend, der Hundewelpe hat das Leben zunächst auf den Kopf gestellt oder man hat es schlichtweg vergessen – und schon ist die Anmeldung des Vierbeiners bei der Stadt Glauchau auf der Strecke geblieben.
  • Wer seinen Hund oder seine Hunde in der Zeit vom 01.09. bis zum 30.09.2026 freiwillig nachmeldet, hat keine Geldbuße zu befürchten.
  • Die Stadt Glauchau verzichtet in diesen Fällen auf die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.
  • Die reguläre Hundesteuer wird für den Zeitraum, in dem das Tier bereits bei Ihnen lebt, und gemäß der aktuellen Satzung nachberechnet.
  • Die Aktion ist ein einmaliges Angebot der Stadt Glauchau.
  • Die Stadtverwaltung Glauchau wird eine flächendeckende Überprüfung des Hundebestandes im Stadtgebiet durchführen.
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie Ihren Hundesteuerbescheid und Ihre Hundesteuermarke mit eingeprägter Nummer.
  • Diese Marke ist wichtig, denn außerhalb Ihrer Wohnung oder Ihres umfriedeten Grundbesitzes muss Ihr Hund die Marke sichtbar befestigt tragen.
  • Sollte Ihr Vierbeiner einmal weglaufen, können Sie anhand dieser Nummer als Halter ermittelt werden.
  • Die Bearbeitung der Anmeldung ist für Sie gebührenfrei.
  • Rassenachweis (z. B. der Impfausweis des Hundes) ist erforderlich.
  • Herkunftsnachweis (Name und Anschrift des vorherigen Besitzers) ist erforderlich.
  • Bei einem Zuzug nach Glauchau: Der Nachweis über die Abmeldung des Hundes am alten Wohnort ist erforderlich.
  • Die aktuellen Steuersätze pro Kalenderjahr (laut Satzung): für den ersten Hund 54,00 €, für den zweiten Hund 84,00 €, für jeden weiteren Hund 96,00 €, für jeden gefährlichen Hund (im Sinne von § 6 der Satzung) 390,00 €.
  • Die Stadt Glauchau befindet sich in Sachsen, Deutschland.
  • Die Anmeldung kann per E-Mail oder per Post erfolgen.
  • Das Antragsformular zur Anmeldung finden Sie im Anhang oder unter
  • Die Stadtverwaltung Glauchau ist für die Bearbeitung der Anmeldung gebührenfrei.
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