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POL-EU: "Schrotthändler" im Fokus einer Verkehrskontrolle - mehrere Verstöße festgestellt

Kreispolizeibehörde Euskirchen

POL-EU: "Schrotthändler" im Fokus einer Verkehrskontrolle - mehrere Verstöße festgestellt

Euskirchen-Kleinbüllesheim (ots)

Gestern (27. August) konnten bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle eines sogenannten "Schrotthändlers" in Kleinbüllesheim mehrere Verstöße festgestellt werden:

- keine Ausnahmegenehmigung (sog. Klingelgenehmigung) beim Einsatz von Geräten zur Schallerzeugung - fehlende Kennzeichnungen am Transportfahrzeug durch sog. A-Schilder - fehlende Schrottsammel-Genehmigung - unerlaubter Transport von Elektroaltgeräten - unerlaubter Transport umweltgefährdender Abfälle - fehlende Reisegewerbekarte. Da es sich um einen wiederholten Verstoß handelte, liegt in dem Fall eine Straftat vor. - mangelhafte Ladungssicherung - Überladung - Der Fahrer hatte während der Fahrt keinen Sicherheitsgurt angelegt - Durch den Verkehrsdienst wurden erhebliche technische Mängel an dem Fahrzeug festgestellt, die Hauptuntersuchung wurde nicht bestanden

Da der 23-jährige Fahrer des Transporters über keinen gesicherten Wohnsitz in Deutschland verfügt, musste er eine Sicherheitsleistung bezahlen.

Das Fahrzeug wurde zwangsstillgelegt und entsprechende Anzeigen wurden gefertigt.

Original-Content von: Kreispolizeibehörde Euskirchen, übermittelt durch news aktuell

Hier finden Sie den kompletten Artikel:

Fakten

  • Ein 'Schrotthändler' wurde bei einer Verkehrskontrolle in Kleinbüllesheim festgestellt
  • Mehrere Verstöße wurden festgestellt, darunter keine Ausnahmegenehmigung beim Einsatz von Geräten zur Schallerzeugung
  • Fehlende Kennzeichnungen am Transportfahrzeug durch sog. A-Schilder
  • Fehlende Schrottsammel-Genehmigung
  • Unerlaubter Transport von Elektroaltgeräten
  • Unerlaubter Transport umweltgefährdender Abfälle
  • Fehlende Reisegewerbekarte
  • Der Fahrer hatte während der Fahrt keinen Sicherheitsgurt angelegt
  • Durch den Verkehrsdienst wurden erhebliche technische Mängel an dem Fahrzeug festgestellt, die Hauptuntersuchung wurde nicht bestanden
  • Das Fahrzeug wurde zwangsstillgelegt und entsprechende Anzeigen wurden gefertigt