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Das Disziplinarverfahren gegen den Freiberger Oberbürgermeister im Spiegel der Gesetze

Der Diensteid verpflichtet zur Mäßigung, doch was passiert, wenn ein Bürgermeister diese vergisst? Der Fall Philipp Preißler zeigt mögliche rechtliche Folgen. „Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung des Freistaates Sachsen und das Recht achten und ...