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Berlin und Brandenburg verlängern und erweitern Ausnahmen für Gütertransporte wegen Niedrigwassers

Berlin und Brandenburg reagieren auf die anhaltend niedrigen Wasserstände auf den deutschen Binnenschifffahrtsstraßen mit einer verlängerten und erweiterten Ausnahmeregelung für den Straßengütertransport. Die bereits geltenden Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowie vom Samstagsfahrverbot nach der Ferienreiseverordnung wurden bis einschließlich 30. September 2026 verlängert. Neu ist zudem, dass die Regelung nun auch Großraum- und Schwertransporte einschließt.
Die Ausnahmen betreffen weiterhin geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderungen von Gütern, die üblicherweise auf dem Wasserweg transportiert werden und deren Beförderung durch das Niedrigwasser beeinträchtigt ist. Erforderliche Leerfahrten sind eingeschlossen.
Hintergrund sind die anhaltend niedrigen Wasserstände auf den deutschen Wasserstraßen, die die Binnenschifffahrt erheblich einschränken. Güter, die wegen der eingeschränkten Schiffbarkeit nicht oder nur begrenzt auf dem Wasserweg befördert werden können, müssen teilweise auf Straße und Schiene verlagert werden. Mit der verlängerten und erweiterten Ausnahmeregelung schaffen Berlin und Brandenburg zusätzliche Transportkapazitäten und sichern Lieferketten für Wirtschaft und Versorgung ab.
Die Regelungen gelten für Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen sowie für Lkw mit Anhängern. Großraum- und Schwertransporte sind seit der Erweiterung ausdrücklich eingeschlossen. Für sie gilt zusätzlich der teilweise Verzicht auf das Erfordernis der Unteilbarkeit der Ladung.
Die Ausnahmen bleiben ausdrücklich auf Transporte zur Bewältigung der Folgen des Niedrigwassers beschränkt. Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt unverändert fort. Berlin und Brandenburg stimmen sich zur weiteren Entwicklung der Niedrigwasserlage eng mit dem Bund und den anderen Ländern ab.
Zur Bekanntmachung vom 24. August 2026

Fakten

  • Die Ausnahmen für Gütertransporte wegen Niedrigwassers werden bis einschließlich 30. September 2026 verlängert.
  • Die Regelung umfasst auch Großraum- und Schwertransporte.
  • Die Ausnahmen betreffen geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderungen von Gütern, die üblicherweise auf dem Wasserweg transportiert werden und deren Beförderung durch das Niedrigwasser beeinträchtigt ist.
  • Erforderliche Leerfahrten sind eingeschlossen.
  • Die Regelungen gelten für Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen sowie für Lkw mit Anhängern.
  • Die Ausnahmen bleiben ausdrücklich auf Transporte zur Bewältigung der Folgen des Niedrigwassers beschränkt.
  • Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt unverändert fort.
  • Berlin und Brandenburg stimmen sich zur weiteren Entwicklung der Niedrigwasserlage eng mit dem Bund und den anderen Ländern ab.
  • Die Regelung wurde am 24. August 2026 bekanntgemacht.
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