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Anmeldung Schulanfänger

Alle Kinder, die im Zeitraum vom 01.07.2020 bis 30.06.2021 geboren oder im Schuljahr 2026/2027 ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, werden mit Beginn des Schuljahres 2027/2028 schulpflichtig. Die Eltern sind gemäß dem Schulgesetz des Freistaates Sachsen verpflichtet, die betreffenden Kinder rechtzeitig zur Aufnahme in die Grundschule anzumelden.
Kinder, die im Zeitraum vom 01.07.2021 bis 30.09.2021 geboren sind, werden bei Anmeldung durch die Eltern ebenso schulpflichtig.
Außerdem kann für nach dem 30.09.2021 geborene Kinder mit dem erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand die Aufnahme beantragt werden.
Die Anmeldung erfolgt für alle vier staatlichen Glauchauer Grundschulen (Schule Niederlungwitz Grundschule, Schule „Am Rosarium“ Grundschule, Sachsenalleeschule Grundschule und Erich-Weinert-Schule Grundschule) zentral
am Montag, den 24.08.2026, in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr
im Rathaus der Stadt Glauchau (Markt 1), in den Räumen der Glauchau-Information und des Bürgerbüros (Haupteingang im Innenhof).
Sollten Sie an diesem Tag verhindert sein, können Sie mit der jeweiligen Schule einen individuellen Termin vereinbaren.
Das Anmeldeformular ist circa vier Wochen vorher in den Kindergärten erhältlich bzw. wird im Anhang bereitgestellt.
Neben dem Anmeldeformular sind für die Anmeldung eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes, der Nachweis zur Masernschutzimpfung und der Personalausweis der Eltern mitzubringen. Bei alleinerziehenden Eltern bedarf es außerdem noch einer Negativbescheinigung zum Sorgerecht, die auf Antrag beim Jugendamt des Landkreises Zwickau (im Verwaltungszentrum in Zwickau, Werdauer Str. 62) ausgestellt wird.
In Glauchau gibt es nur einen Grundschulbezirk, der sich über das gesamte Stadtgebiet erstreckt. Zur Anmeldung werden die Eltern daher auch gebeten, in der Rangfolge entsprechend ihrer Priorität drei Schulen (ein Hauptwunsch und zwei Alternativen) anzugeben. Sollte aufgrund der Kapazität der jeweiligen Schule nicht dem Hauptwunsch entsprochen werden können, wird in Anlehnung an die angegebenen Alternativen eine Schule zugeordnet. Dabei werden zur Entscheidungsfindung die Kriterien Beschulung von Geschwisterkindern, Wohnortnähe sowie die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr herangezogen.
Der Bescheid über die Einschulung des Kindes an einer Grundschule ergeht Ende Mai 2027, wenn die Klassenbildung abgeschlossen ist.
Laut der Sächsischen Schulordnung Grundschulen obliegen die vorschulischen Lernangebote dem Kindergarten. Der Freistaat Sachsen stellt dazu die kostenlose Broschüre
zur Verfügung.
„Das Jahr vor Schulbeginn“
Eltern, die ihr Kind zur Einschulung an einer Schule in freier Trägerschaft angemeldet haben, sind gemäß der o.g. Schulordnung verpflichtet, dies mit Namen der betreffenden Schule in freier Trägerschaft bis zum 15.09.2026 einer Grundschule in öffentlicher Trägerschaft ihres Schulbezirks schriftlich mitzuteilen. Dazu werden sie gebeten, das Formular „Anzeige der Anmeldung für die Klassenstufe 1 an einer Grundschule in freier Trägerschaft“ auszufüllen und einer öffentlichen Glauchauer Schule zuzuleiten. Natürlich kann hierfür auch der o. g. Anmeldetermin genutzt werden. Mit der Anzeige wird sichergestellt, dass das Kind an einer öffentlichen Grundschule aufgenommen werden kann, falls kein Vertrag mit einer Schule in freier Trägerschaft zustande kommt.
Hinweis:
Grundschulanmeldung auch online möglich
Ergänzend und als Alternative dazu eröffnet das Kultusministerium des Freistaates Sachsen für den kommenden Anmeldezeitraum zum Schuljahr 2027/2028 mittlerweile auch die Möglichkeit einer digitalen Anmeldung. Eltern können ihr Kind im Zeitraum vom 1. August bis zum 15. September 2026 über
an einer Grundschule anmelden.
https://schule.sachsen.de/gs-anmeldung
Bei der Online-Anmeldung wird anhand der Wohnanschrift des schulpflichtig werdenden Kindes der zugehörige Schulbezirk ermittelt. Bei einem gemeinsamen Schulbezirk (wie er in Glauchau besteht) erfolgt die Auswahl der gewünschten Schule sowie der zweiten und dritten Wunschschule anhand einer vorgegebenen Liste. Die Antragsdaten werden automatisch in die Sächsische Schulverwaltungssoftware (SaxSVS) übertragen. Zuständig für die weitere Bearbeitung ist auch bei der digitalen Grundschulanmeldung die Schule. Statt durch Vorlage der Geburtsurkunde wird die Identität des Kindes und der Eltern bei der digitalen Anmeldung durch einen Datenabgleich mit dem Sächsischen Melderegister festgestellt.
Bitte beachten Sie, dass das neue Verfahren zur digitalen Grundschulanmeldung sich ausschließlich auf den Vorgang der Anmeldung bezieht. Unabhängig davon ist für den weiteren Prozess der Aufnahme gemäß § 4 Schulordnung Grundschulen auch künftig ein in der Regel persönlicher Kontakt mit der Schule erforderlich und sinnvoll.
Bei Fragen rund um die digitale Grundschulanmeldung wenden Sie sich bitte an
.
digitale-schulanmeldung@lasub.smk.sachsen.de

Fakten

  • Die Anmeldung für das Schuljahr 2027/2028 ist am Montag, den 24.08.2026, zwischen 13:00 und 18:00 Uhr im Rathaus der Stadt Glauchau (Markt 1) möglich.
  • Die Eltern müssen eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes, den Nachweis zur Masernschutzimpfung und den Personalausweis der Eltern mitbringen.
  • Für alleinerziehenden Eltern bedarf es außerdem noch einer Negativbescheinigung zum Sorgerecht.
  • Die Anmeldung erfolgt für die vier staatlichen Glauchauer Grundschulen.
  • Die Schule Niederlungwitz Grundschule, die Schule „Am Rosarium“ Grundschule, die Sachsenalleeschule Grundschule und die Erich-Weinert-Schule Grundschule sind die vier staatlichen Glauchauer Grundschulen.
  • In Glauchau gibt es nur einen Grundschulbezirk, der sich über das gesamte Stadtgebiet erstreckt.
  • Die Eltern müssen drei Schulen (einen Hauptwunsch und zwei Alternativen) angeben.
  • Sollte aufgrund der Kapazität der jeweiligen Schule nicht dem Hauptwunsch entsprochen werden können, wird in Anlehnung an die angegebenen Alternativen eine Schule zugeordnet.
  • Die Kriterien Beschulung von Geschwisterkindern, Wohnortnähe und die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr werden zur Entscheidungsfindung herangezogen.
  • Der Bescheid über die Einschulung des Kindes an einer Grundschule ergeht Ende Mai 2027, wenn die Klassenbildung abgeschlossen ist.
  • Die Sächsische Schulordnung Grundschulen obliegen die vorschulischen Lernangebote dem Kindergarten.
  • Der Freistaat Sachsen stellt dazu die kostenlose Broschüre zur Verfügung.
  • Eltern, die ihr Kind zur Einschulung an einer Schule in freier Trägerschaft angemeldet haben, sind gemäß der o.g. Schulordnung verpflichtet, dies mit Namen der betreffenden Schule in freier Trägerschaft bis zum 15.09.2026 einer Grundschule in öffentlicher Trägerschaft ihres Schulbezirks schriftlich mitzuteilen.
  • Die Anzeige muss aus dem Formular „Anzeige der Anmeldung für die Klassenstufe 1 an einer Grundschule in freier Trägerschaft“ ausgefüllt werden und einer öffentlichen Glauchauer Schule zuzuleiten.
  • Die digitale Grundschulanmeldung ist auch möglich und kann im Zeitraum vom 1. August bis zum 15. September 2026 erfolgen.
  • Die Antragsdaten werden automatisch in die Sächsische Schulverwaltungssoftware (SaxSVS) übertragen.
  • Zuständig für die weitere Bearbeitung ist auch bei der digitalen Grundschulanmeldung die Schule.
  • Die Identität des Kindes und der Eltern wird bei der digitalen Anmeldung durch einen Datenabgleich mit dem Sächsischen Melderegister festgestellt.
  • Unabhängig davon ist für den weiteren Prozess der Aufnahme gemäß § 4 Schulordnung Grundschulen auch künftig ein in der Regel persönlicher Kontakt mit der Schule erforderlich und sinnvoll.
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