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Urheberrechte an Möbeln: Auch gut für Journalismus

Die „Berliner Zeitung“ schreibt einen Artikel aus dem Online-Magazin „Legal Tribune Online“ (LTO) in großen Teilen einfach ab. Als die Zeitung auf eine Beschwerde nicht reagiert, geht LTO juristisch dagegen vor – mit Erfolg, das Magazin bekommt recht. Dabei bezieht sich das Gericht in seiner Entscheidung auf ein Urteil, in dem es gar nicht um Journalismus geht.