News
Urheberrechte an Möbeln: Auch gut für Journalismus
Die „Berliner Zeitung“ schreibt einen Artikel aus dem Online-Magazin „Legal Tribune Online“ (LTO) in großen Teilen einfach ab. Als die Zeitung auf eine Beschwerde nicht reagiert, geht LTO juristisch dagegen vor – mit Erfolg, das Magazin bekommt recht. Dabei bezieht sich das Gericht in seiner Entscheidung auf ein Urteil, in dem es gar nicht um Journalismus geht.
Hier finden Sie den kompletten Artikel: