Verkehrschaos vermeiden: Bereits fertig gebauten Autobahnanschluss für die Öffentlichkeit freigeben!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sabine Bär, Alexandra Gaßmann, Nikolaus Gradl, Dr. Michael Haberland, Hans Hammer, Heike Kainz, Winfried Kaum, Hans-Peter Mehling und Veronika Mirlach (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 27.2.2026
Verkehrschaos vermeiden: Bereits fertig gebauten Autobahnanschluss für die Öffentlichkeit freigeben!
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
In Ihrem oben genannten Antrag fordern Sie, den vorläufigen Anschluss der Aubinger Allee an die Bundesautobahn A99 umgehend für den öffentlichen Verkehr freizugeben.
Nach § 60 Abs. 9 Geschäftsordnung (GeschO) dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist.
Zu Ihrem Antrag vom 27.2.2026 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Die Vollversammlung des Münchner Stadtrats hat mit Beschluss „Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2092 Bundesautobahn A 99 mit Anschlussstelle Germering-Nord bis 500 m nach Osten“ vom 20.11.2014 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 01508) beschlossen, dass die Anbindung Freiham Nord einschließlich der Landschaftsbrücke an die Bundesautobahn A 99 umgesetzt werden soll.
Grundsätzlich hat das Verkehrsgutachten von Freiham ergeben, dass der Autobahnzubringer von der Aubinger Allee zur Anschlussstelle Germering-Nord für die Verkehrsabwicklung des 1. Realisierungsabschnittes (RA) von Freiham nicht notwendig ist. Erst mit Realisierung des 2. Realisierungsabschnittes muss eine Verbindung zur A99 hergestellt werden, um die Verkehrsmengen abwickeln zu können. Um allerdings den Baustellenverkehr auf direktem Weg zum übergeordneten Straßennetz zu leiten, wurde die provisorische Anbindung Freihams an die bestehende Autobahnanschlussstelle Germering-Nord mit Beschluss des Bauausschusses vom 5.4.2016 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 04865) genehmigt. Das Baureferat hat den provisorischen Autobahnzubringer in den Folgejahren errichtet.Der Autobahnzubringer wurde im Jahr 2023 umgebaut und zusätzlich verschwenkt, um Platz für die Baustellen der ersten Gebäude im 2. Realisierungsabschnitt von Freiham-Nord zu schaffen. Er befindet sich derzeit noch in einem provisorischen Zustand und ist nicht so verkehrssicher hergestellt, dass gegenwärtig schon eine Öffnung für den allgemeinen Verkehr erfolgen könnte (u.a. keine Beleuchtung, hohe Böschung). Er wird vielmehr nur als Baustraße (freigegeben für Baustellenverkehr und landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge) genutzt, die von vielen Baustellenein- und -ausfahrten geprägt ist. Demzufolge ist die Straße häufig stark verschmutzt. Der östliche Anschluss an die Aubinger Allee wird zudem vom Baureferat ab Mai 2026 umgebaut, da die Aubinger Allee wegen der fortschreitenden Baumaßnahmen des U-Bahn-Vorhaltebauwerks umgelegt werden muss.
Gleichwohl ist es nachvollziehbar, dass die Anliegerschaft ein Interesse daran hat, diese Verbindung zu nutzen. Eine Freigabe der Straße wird nach der Fertigstellung der Bauarbeiten an der Kreuzung Aubinger Allee erneut geprüft und kann dann nach Abstimmung mit dem Baureferat und der Autobahn GmbH erfolgen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
Hier finden Sie den kompletten Artikel:
Fakten
- Der Antrag wurde vom Stadtrat abgelehnt
- Die Vollversammlung des Münchner Stadtrats hat mit Beschluss „Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2092 Bundesautobahn A 99 mit Anschlussstelle Germering-Nord bis 500 m nach Osten“ vom 20.11.2014 beschlossen
- Die Anbindung Freiham Nord einschließlich der Landschaftsbrücke an die Bundesautobahn A 99 umgesetzt werden soll
- Der Autobahnzubringer von der Aubinger Allee zur Anschlussstelle Germering-Nord für die Verkehrsabwicklung des 1. Realisierungsabschnittes (RA) von Freiham nicht notwendig ist
- Die provisorische Anbindung Freihams an die bestehende Autobahnanschlussstelle Germering-Nord mit Beschluss des Bauausschusses vom 5.4.2016 genehmigt
- Der Autobahnzubringer wurde im Jahr 2023 umgebaut und zusätzlich verschwenkt, um Platz für die Baustellen der ersten Gebäude im 2. Realisierungsabschnitt von Freiham-Nord zu schaffen
- Der Autobahnzubringer befindet sich derzeit noch in einem provisorischen Zustand und ist nicht so verkehrssicher hergestellt, dass gegenwärtig schon eine Öffnung für den allgemeinen Verkehr erfolgen könnte
- Die Straße wird vielmehr nur als Baustraße (freigegeben für Baustellenverkehr und landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge) genutzt
- Der östliche Anschluss an die Aubinger Allee wird zudem vom Baureferat ab Mai 2026 umgebaut
- Die Anliegerschaft hat ein Interesse daran, diese Verbindung zu nutzen
- Eine Freigabe der Straße wird nach der Fertigstellung der Bauarbeiten an der Kreuzung Aubinger Allee erneut geprüft und kann dann nach Abstimmung mit dem Baureferat und der Autobahn GmbH erfolgen
- Die Anfrage stammt aus München
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