Allacher Tunnel – Fahrgemeinschaftsspur
Antrag Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann, Hans Hammer, Heike Kainz, Winfried Kaum, Hans-Peter Mehling und Veronika Mirlach (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 3.11.2025
Allacher Tunnel – Fahrgemeinschaftsspur
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
In Ihrem oben genannten Antrag fordern Sie Folgendes:
„Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich beim zuständigen Bundesministerium für Verkehr dafür einzusetzen, dass die Grundlage für die Einrichtung von Fahrgemeinschaftsspuren geschaffen wird. Während der Sanierung des Allacher Tunnels sollen entsprechende Spuren, auch für die Nutzung von Bussen, dann sowohl im Zulauf als auch im Tunnel angeordnet werden“.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt erlaube ich mir Ihnen zu Ihrem Antrag auf diesem Wege Folgendes mitzuteilen:
Im Rahmen der Initiative „Mobile Zukunft München“ (MZM) erfolgte durch den Freistaat Bayern die Finanzierung des Projektes „Verkehrsmanagement Sanierung Tunnel Allach“. Die Beauftragung erfolgte durch die Landesbaudirektion Bayern, die Projektkoordination übernahm die Landeshauptstadt München.
In der Zeit von Mai 2024 bis November 2025 wurden im Rahmen des
projektbegleitenden Arbeitskreises der MZM zum Projekt „Verkehrsmanagement Sanierung Tunnel Allach“ Maßnahmen zur Minimierung der Auswirkungen durch die verkehrlichen Einschränkungen vorgeschlagen und diskutiert. In der Folge wurden die Maßnahmen durch die Gutachter USP Projekte GmbH und gevas Humberg & Partner GmbH auch modellgestützt untersucht.
Diskutiert wurden insgesamt mehr als 50 mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation während der Baumaßnahme, darunter Maßnahmen wie die Bepreisung des fließenden Kfz-Verkehrs und Radstationen am Langwieder See. Insgesamt 22 Maßnahmen wurden vertieft untersucht. Davon wurden durch die Gutachter insgesamt 12 Maßnahmen mit relevanter verkehrlicher Wirkung zur Umsetzung empfohlen, da sie im Wirkungsbereich der Projektpartner liegen, zeitlich realisierbar sind und eine Verbesserung der Verkehrssituation erreichen können.Die Ergebnisse des Projektes wurden im November 2025 dem Lenkungskreis der MZM in Form eines Maßnahmenbündels von 10 Maßnahmen aus den Bereichen Mobilitätsmanagement, Kfz-Verkehr und Umweltverbund vorgestellt.
Die von der MZM zum Allacher Tunnel empfohlenen Projekte und die jeweils Zuständigen sind die folgenden:
1. Kommunikation (Autobahn GmbH)
2. Optimierung der Verkehrsinformationen zur erwarteten Verkehrslage durch Korridormanagement und Navi-Dienstleister (Autobahn GmbH)
3. Betriebliches Mobilitätsmanagement (IHK/RAW)
4. Anpassung von Arbeitszeitmodellen und Abstimmung von Schichtzeiten (betroffene Unternehmen)
5. Spezifisches Störfallmanagement im Tunnel und im Wirkungsbereich (Autobahn GmbH)
6. Koordination von Baustellen (intermodal) (Regierung von Oberbayern, MVG, MVV)
7. Ausgestaltung der B 471 als Alternativroute zum Tunnel Allach (Autobahn GmbH, Regierung von Oberbayern, StBA Freising, LRA Dachau
und Freising)
8. Ride-Sharing App und Online-Informationen (MVV)
9. Verkehrsberuhigung im Bereich von Eschenried, Gröbenried und dem westlichen Bereich von Karlsfeld (LRA Dachau)
10. Umsetzung Priorisierungskonzept und Ausbau Buslinien 172 und 710 (MVV)
Finanzierung und Umsetzung der genannten Projekte liegen bei den jeweils Zuständigen.
Zu Ihrem konkreten Anliegen:
Die Autobahn GmbH des Bundes ist zuständig für den Betrieb der Bundesautobahnen im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr. Auch die Baustelle am Tunnel Allach fällt in den Zuständigkeitsbereich der Autobahn GmbH des Bundes. Die Autobahn GmbH des Bundes war zu den Sitzungen des MZM-Projektes „Verkehrsmanagement Sanierung Tunnel Allach“ geladen und hat sich hier auch aktiv bei der Entwicklung, Diskussion und Bewertung von Projekten zur Verringerung der negativen Verkehrsverlagerungen durch die Baustelle am Tunnel Allach eingebracht.Der MZM-Lenkungskreis hat im April 2026 zudem ein Schreiben an Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder gerichtet, in dem planerische und finanzielle Unterstützung bei der Minimierung der verkehrlichen Auswirkungen im Hinblick auf die Sanierung des Tunnels Allach erbeten wird. Darüber hinaus wurde um die Gesamtsteuerung der Maßnahmen durch die Autobahn GmbH des Bundes gebeten, um die Erreichbarkeit und Funktionsfähigkeit der Region während der Sanierungsphase bestmöglich zu sichern.
Das Mobilitätsreferat bewertet Ihr Anliegen wie folgt:
Die Landeshauptstadt München ist nicht für die Bundesautobahn A 99 und den Tunnel Allach zuständig. Eine mögliche Anordnung einer Fahrgemeinschaftsspur obliegt der jeweils zuständigen Verkehrsbehörde, deren Überwachung obliegt der zuständigen Polizei.
Für die Anordnung einer Fahrgemeinschaftsspur ist in der StVO jedoch derzeit keine zulässige Beschilderung vorhanden. Aufgrund der derzeit fehlenden StVO-konformen Beschilderung wurde die Anordnung einer Fahrgemeinschaftsspur im Rahmen des MZM-Projektes „Verkehrsmanagement Sanierung Tunnel Allach“ auch verworfen und nicht weiterverfolgt.
Zudem wurde auch im Rahmen der IAA 2021 bereits versucht, auf der A94 einen Mischfahrstreifen (Blue-Lane) zwischen dem Zentrum von München und der Messe einzurichten. In der Praxis hat sich dies betrieblich nicht bewährt, da zu viele Fehlnutzungen des Mischfahrstreifens auftraten und der Verkehrsablauf so nicht verbessert, sondern verschlechtert wurde. Das Beispiel zeigt exemplarisch die komplexen Herausforderungen, die mit der Umsetzung von speziell ausgewiesenen Fahrstreifen verbunden sind, die temporär oder dauerhaft von der uneingeschränkten Nutzung durch Verkehrsteilnehmende ausgeschlossen sind. Entscheidend für den Erfolg solcher Maßnahmen sind vor allem klare Beschilderungen sowie eine effektive Kontrolle und Ahndung. Diese Rahmenbedingungen sind bis zur Sanierung des Allacher Tunnels nicht zu erwarten, die Einrichtung einer Fahrgemeinschaftsspur ist aus Sicht des Mobilitätsreferats daher nicht als sinnvoll zu erachten.
Dem Antrag Nr. 20-26/A 06022 wird damit aufgrund der aufgeführten Sachlage durch das Mobilitätsreferat der Landeshauptstadt München nicht entsprochen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
Hier finden Sie den kompletten Artikel:
Fakten
- Der Antrag wurde vom Stadtratsmitglied Alexandra Gaßmann, Hans Hammer, Heike Kainz, Winfried Kaum, Hans-Peter Mehling und Veronika Mirlach (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 3.11.2025 gestellt.
- Die Initiative "Mobile Zukunft München" (MZM) wurde durch den Freistaat Bayern finanziert.
- Das Projekt "Verkehrsmanagement Sanierung Tunnel Allach" wurde von der Landesbaudirektion Bayern beauftragt.
- Die Projektkoordination übernahm die Landeshauptstadt München.
- Im Rahmen des MZM-Projektes wurden Maßnahmen zur Minimierung der Auswirkungen durch die verkehrlichen Einschränkungen vorgeschlagen und diskutiert.
- Die Maßnahmen wurden auch modellgestützt untersucht.
- Diskutiert wurden insgesamt mehr als 50 mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation während der Baumaßnahme.
- 22 Maßnahmen wurden vertieft untersucht und 12 davon wurden mit relevanter verkehrlicher Wirkung empfohlen.
- Die Ergebnisse des Projektes wurden im November 2025 dem Lenkungskreis der MZM in Form eines Maßnahmenbündels von 10 Maßnahmen aus den Bereichen Mobilitätsmanagement, Kfz-Verkehr und Umweltverbund vorgestellt.
- Die von der MZM zum Allacher Tunnel empfohlenen Projekte sind: Kommunikation (Autobahn GmbH), Optimierung der Verkehrsinformationen zur erwarteten Verkehrslage durch Korridormanagement und Navi-Dienstleister (Autobahn GmbH), Betriebliches Mobilitätsmanagement (IHK/RAW), Anpassung von Arbeitszeitmodellen und Abstimmung von Schichtzeiten (betroffene Unternehmen) usw.
- Die Autobahn GmbH des Bundes ist zuständig für den Betrieb der Bundesautobahnen im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr.
- Die Baustelle am Tunnel Allach fällt in den Zuständigkeitsbereich der Autobahn GmbH des Bundes.
- Der MZM-Lenkungskreis hat im April 2026 ein Schreiben an Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder gerichtet, in dem planerische und finanzielle Unterstützung bei der Minimierung der verkehrlichen Auswirkungen erbeten wurde.
- Die Landeshauptstadt München ist nicht für die Bundesautobahn A 99 und den Tunnel Allach zuständig.
- Eine mögliche Anordnung einer Fahrgemeinschaftsspur obliegt der jeweils zuständigen Verkehrsbehörde, deren Überwachung obliegt der zuständigen Polizei.
- Für die Anordnung einer Fahrgemeinschaftsspur ist in der StVO (Straßenverkehrs-Ordnung) keine zulässige Beschilderung vorhanden.
- Die Anordnung einer Fahrgemeinschaftsspur im Rahmen des MZM-Projektes wurde auch verworfen und nicht weiterverfolgt.
- Ein Beispiel für die komplexen Herausforderungen, die mit der Umsetzung von speziell ausgewiesenen Fahrstreifen verbunden sind, ist die Einführung eines Mischfahrstreifens auf der A94 zwischen dem Zentrum von München und der Messe im Jahr 2021.
- Das Beispiel zeigt exemplarisch die Herausforderungen, die mit der Umsetzung von speziell ausgewiesenen Fahrstreifen verbunden sind, die temporär oder dauerhaft von der uneingeschränkten Nutzung durch Verkehrsteilnehmende ausgeschlossen sind.
- Die Einrichtung einer Fahrgemeinschaftsspur ist aus Sicht des Mobilitätsreferats daher nicht als sinnvoll zu erachten.
- Der Antrag wurde vom Mobilitätsreferat der Landeshauptstadt München nicht entsprochen.
- Die Angelegenheit soll damit abgeschlossen sein.
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