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Kartellamt: Keine generellen Bedenken gegen 50+1-Regel
Das Bundeskartellamt schließt sein Verfahren zur 50+1-Regel ab. Was sind die Folgen?
Hier finden Sie den kompletten Artikel:
Das Bundeskartellamt schließt sein Verfahren zur 50+1-Regel ab. Was sind die Folgen?
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Das Bundeskartellamt hat keine grundsätzlichen kartellrechtlichen Bedenken gegen die 50+1-Regel im deu…
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mehr ...Das Bundeskartellamt wird nach Vorermittlungen kein Verfahren gegen SAP eröffnen. …
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