Nutzung der Grillflächen: Sör mahnt zu besonderer Vorsicht
Aufgrund der hohen Temperaturen und der anhaltenden Trockenheit mahnt der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (Sör) beim Grillen in Nürnbergs Grünanlagen zu besonderer Vorsicht. Die ausgewiesenen Grillflächen dürfen aktuell weiterhin genutzt werden. Wegen der erhöhten Brandgefahr ist es jedoch besonders wichtig, die geltenden Regeln einzuhalten und mit offenem Feuer verantwortungsvoll umzugehen.
„Draußen grillen und den Sommer genießen, das soll natürlich weiterhin möglich sein. Bei der aktuellen Hitze und Trockenheit ist aber besondere Vorsicht gefragt. Schon ein kleiner Funke kann ausreichen, um trockenes Gras oder Laub zu entzünden“, erklärt Bürgermeister und Erster Sör-Werkleiter Andreas Krieglstein und fügt hinzu: „Deswegen gelten ein paar Spielregeln, an die sich alle zwingend halten müssen.“
Mitgebrachte Grills dürfen generell nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen genutzt werden. Dabei ist ausreichend Abstand zu Bäumen, Baumgruppen und trockenem Bewuchs einzuhalten. Die Grillstelle muss während des gesamten Grillens beaufsichtigt werden. Bei Wind und Funkenflug ist besondere Vorsicht geboten. Entsteht eine Gefahr durch Funken, muss das Grillen sofort beendet und die Glut gelöscht werden.
Auch bei der Entsorgung der Grillkohle ist besondere Sorgfalt wichtig. Die Kohle muss vollständig abgekühlt sein und gehört anschließend in die dafür vorgesehenen Behälter an den Grillflächen. Heiße oder noch glimmende Kohle darf keinesfalls entsorgt werden.
Die Feuerwehr Nürnberg weist zudem darauf hin, dass Grill- und Lagerfeuer im Wald sowie in einem Abstand von weniger als 100 Metern zum Wald grundsätzlich verboten sind. Sör hat die Entwicklung der Waldbrandgefahr weiterhin im Blick. Sollte die Gefährdung weiter zunehmen, wird Sör die Situation neu bewerten und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen ergreifen. tom
Wo ist in Nürnberg das Grillen auf öffentlichen Flächen gestattet? Weitere Informationen hierzu unter: nuernberg.de/internet/stadtportal/grillplaetze.html.
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Fakten
- Grillen auf öffentlichen Flächen in Nürnberg ist nur auf ausgewiesenen Grillflächen erlaubt.
- Die Grillstelle muss während des gesamten Grillens beaufsichtigt werden.
- Bei Wind und Funkenflug ist besondere Vorsicht geboten.
- Entsteht eine Gefahr durch Funken, muss das Grillen sofort beendet und die Glut gelöscht werden.
- Die Feuerwehr Nürnberg hat Grill- und Lagerfeuer im Wald sowie in einem Abstand von weniger als 100 Metern zum Wald grundsätzlich verboten.
- Sör hat die Entwicklung der Waldbrandgefahr weiterhin im Blick.
- Sollte die Gefährdung weiter zunehmen, wird Sör die Situation neu bewerten und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen ergreifen.
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