Antragspaket besserer ÖPNV für München VIII: Die digitale Briefmarke für alle Öffis
Antrag Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Paul Bickelbacher, Mona Fuchs, Dominik Krause, Sofie Langmeier, Gudrun Lux, Dr. Florian Roth, Florian Schönemann, Christian Smolka und Felix Sproll (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste – Volt) vom 29.1.2026
Antragspaket besserer ÖPNV für München VIII: Die digitale Briefmarke für alle Öffis
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
In Ihrem oben genannten Antrag fordern Sie, das Konzept der digitalen Briefmarke der Deutschen Post analog als Angebot für den Erwerb von ÖPNV-Tickets umzusetzen.
Für die Ausgestaltung neuer Vertriebswege ist federführend der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) zuständig. Für die Umsetzung sind i.d.R. die Verkehrsunternehmen, in München die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG), zuständig.
Nach § 60 Abs. 9 Geschäftsordnung (GeschO) dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine Angelegenheit, die in den operativen Geschäftsbereich des MVV bzw. der MVG fällt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist.
Zu Ihrem Antrag vom 29.1.2026 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Zur Beurteilung Ihres Vorschlags haben wir eine Stellungnahme beim MVV eingeholt. Folgende Rückmeldung haben wir erhalten (diese ist auch bereits mit der MVG abgestimmt):
„Der vorgeschlagene Ansatz, ein an die digitale Briefmarke der Deutschen Post angelehntes System für den Erwerb von Tickets im Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) einzuführen, wurde von MVG und MVV eingehend geprüft.
Dabei zeigt sich, dass ein solches Verfahren derzeit im öffentlichen Personennahverkehr weder etabliert noch branchenüblich ist. Entsprechend bietet keiner der zahlreichen Systemdienstleister ein solches System an. Bei MVG und MVV bestehen aktuell weder die personellen Kapazitäten noch eine geeignete Systemlandschaft und entsprechendes Knowhow, um ein vergleichbares System zu entwickeln, zu betreiben und dauerhaftsicherzustellen. Insbesondere würde die Einführung eines zusätzlichen, eigenständigen Vertriebswegs einen erheblichen Entwicklungs-, Betriebs- und Kostenaufwand verursachen.
Ein zentrales Hindernis stellt zudem die Kontrollierbarkeit dar. Im MVV-Gebiet sind die eingesetzten Kontrollgeräte nicht untereinander oder mit einem zentralen Hintergrundsystem vernetzt. Aufgrund der nicht überall ausreichend gewährleisteten Netzabdeckung – insbesondere in ländlicheren Teilen des Verbundgebiets – ist eine rein codebasierte Lösung nicht prüfbar, da die Gültigkeit des Codes gegen einen zentralen Datenbestand gegengeprüft werden müsste. Für digitale Tickets sind daher entweder elektronisch auslesbare Chipkarten oder ein digitaler Barcode sowie eine Personalisierung der Tickets zwingend erforderlich, um Mehrfachnutzung, Weitergabe und Missbrauch von Tickets wirksam auszuschließen und Einnahmenverluste vorzubeugen.
Bereits heute bestehen geeignete digitale Angebote für die im Antrag genannten Zielgruppen. So nutzen zahlreiche Schülerinnen und Schüler das 365 Euro Ticket, das bereits vollständig digital umgesetzt ist. Für Fahrgäste ohne Smartphone besteht zudem die Möglichkeit, MVV Tickets über die Webshops zu erwerben und als Online Ticket auszudrucken.
Aus vertrieblicher Sicht ist ferner zu berücksichtigen, dass das strategische Ziel der Digitalisierung langfristig in der Reduzierung von Vertriebskosten liegt. Die Einführung eines zusätzlichen, parallelen Vertriebssystems würde diesem Ziel entgegenstehen, da hierdurch zusätzliche Kosten und Komplexität entstehen würden. Für seine bestehenden Systeme analysiert die MVG und der MVV aber weiterhin die Entwicklungen in der ÖPNV Branche und prüft fortlaufend neue technische Möglichkeiten, um den digitalen Ticketkauf möglichst einfach und für alle Fahrgastgruppen zugänglich zu gestalten.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass sich derzeit digitale Vertriebssysteme im ÖPNV weiterentwickeln und zunehmend Funktionen vorsehen, mit denen Tickets für weitere Haushalts- oder Familienmitglieder zentral verwaltet und bezahlt werden können. Dabei muss die betreffende Person nicht selbst über ein Smartphone verfügen.
Solche Familien- oder Haushaltskonten sind vergleichbar mit etablierten Modellen aus anderen Branchen (z.B. App- oder Medienplattformen), bei denen volljährige Familienmitglieder die Zahlungs- und Haftungsverantwortung übernehmen. Kinder oder andere Angehörige können Ticketrechtezugewiesen bekommen und diese über ein einfaches, für Kontrollen auslesbares Medium nutzen (z.B. Ausdruck, Chipkarte oder personalisierter Barcode).
Dazu passend werden in verschiedenen Verkehrsgebieten auch Prepaid- bzw. Guthabenlösungen weiterentwickelt, die unabhängig von Kreditkarte oder Bankkonto funktionieren. Diese ermöglichen insbesondere Kindern, Gelegenheitsfahrgästen oder Haushalten ohne digitale Zahlungsmittel eine unkomplizierte Nutzung des ÖPNV, ohne dafür ein eigenes Smartphone oder ein dauerhaftes Abo besitzen zu müssen.
Diese Weiterentwicklungen würden aus unserer Sicht das angestrebte Ziel des Antrages erfüllen — digitale Tickets für Zielgruppen ohne Smartphone oder ohne eigene Zahlungsmittel zugänglich zu machen — und können innerhalb der bestehenden Vertriebsarchitektur integriert werden. Ein völlig neues, paralleles System auf Basis von manuell notierten Codes wäre dagegen mit erheblichen Mehraufwänden, geringerer Kontrollsicherheit und zusätzlichen Betriebskosten verbunden.
Aufgrund der geschilderten Punkte kann dem Antrag nicht entsprochen werden.“
Das Mobilitätsreferat schließt sich den Ausführungen von MVV und MVG an. Auch in Hinblick auf die aktuelle Haushaltssituation müssen klare Prioritäten bei der (Weiter-) Entwicklung von Vertriebskanälen gesetzt werden.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
Hier finden Sie den kompletten Artikel:
Fakten
- Der Antrag wurde vom Stadtrat-Mitglieder Anja Berger, Paul Bickelbacher, Mona Fuchs, Dominik Krause, Sofie Langmeier, Gudrun Lux, Dr. Florian Roth, Florian Schönemann, Christian Smolka und Felix Sproll (Fraktion Die Grüne – Rosa Liste – Volt) am 29.1.2026 gestellt.
- Die digitale Briefmarke der Deutschen Post soll als Angebot für den Erwerb von ÖPNV-Tickets umgesetzt werden.
- Der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) ist federführend für die Ausgestaltung neuer Vertriebswege zuständig.
- Die Verkehrsunternehmen in München, insbesondere die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG), sind für die Umsetzung des Antrages zuständig.
- Der Inhalt des Antrages betrifft eine Angelegenheit, die in den operativen Geschäftsbereich des MVV bzw. der MVG fällt und daher nicht von dem Stadtrat behandelt werden kann.
- Die Mobilitätsreferentin Georg Dunkel hat dem Antrag geantwortet und erklärt, dass ein solches Verfahren derzeit im öffentlichen Personennahverkehr weder etabliert noch branchenüblich ist.
- Ein zentrales Hindernis für die Einführung eines zusätzlichen, eigenständigen Vertriebswegs ist die Kontrollierbarkeit, da die eingesetzten Kontrollgeräte nicht untereinander oder mit einem zentralen Hintergrundsystem vernetzt sind.
- Die Einführung eines zusätzlichen, parallelen Vertriebssystems würde zu erheblichen Entwicklungs-, Betriebs- und Kostenaufwand führen.
- Geeignete digitale Angebote für die im Antrag genannten Zielgruppen bestehen bereits heute, wie zum Beispiel das 365 Euro Ticket für Schülerinnen und Schüler.
- Die MVG und der MVV analysieren weiterhin die Entwicklungen in der ÖPNV-Branche und prüfen fortlaufend neue technische Möglichkeiten, um den digitalen Ticketkauf möglichst einfach und für alle Fahrgastgruppen zugänglich zu gestalten.
- Es gibt Familien- oder Haushaltskonten, die vergleichbar mit etablierten Modellen aus anderen Branchen sind, bei denen volljährige Familienmitglieder die Zahlungs- und Haftungsverantwortung übernehmen können.
- Die MVG und der MVV entwickeln Prepaid- bzw. Guthabenlösungen weiter, die unabhängig von Kreditkarte oder Bankkonto funktionieren und insbesondere Kindern, Gelegenheitsfahrgästen oder Haushalten ohne digitale Zahlungsmittel eine unkomplizierte Nutzung des ÖPNV ermöglichen.
- Die MVG und der MVV gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
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