Vorweihnachtliches Chaos in der Dienerstraße beenden!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/ München-Liste) vom 22.12.2025
Vorweihnachtliches Chaos in der Dienerstraße beenden!
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
In Ihrem oben genannten Antrag fordern Sie die Stadtverwaltung auf, bis zum Christkindlmarkt 2026 ein Konzept zu entwickeln, um ein erneutes Verkehrschaos in der Dienerstraße zu verhindern.
Nach § 60 Abs. 9 Geschäftsordnung (GeschO) dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist.
Zu Ihrem Antrag vom 22.12.2025 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Das Referat für Arbeit und Wirtschaft führt jedes Jahr gemeinsam mit dem Kreisverwaltungsreferat-Veranstaltungsbüro, weiteren beteiligten Stellen und den Markt-Beschickerinnen und Beschickern eine Nachbetrachtung durch. Ziel ist es, aus den Erfahrungen Verbesserungen abzuleiten. Der Veranstalter plant derzeit keine Erweiterung des Veranstaltungsbereichs über den südlichen Bereich der Dienerstraße hinaus. Eine dauerhaft chaotische Situation in der Dienerstraße wurde nicht wahrgenommen.
Nachbetrachtung und Planung
Zur Verbesserung der Situation prüfen der Veranstalter und die Sicherheitsbehörden, ob die aus Sicherheitsgründen notwendigen Überfahrsperren künftig weiter nördlich, direkt in den Einmündungsbereich von Dienerstraße, Landschaftsstraße und Altenhofstraße, verlegt werden können.
Sicherheitsmaßnahmen
Diese Sperrposition wird durch den Ordnungsdienst des Veranstalters außerhalb der allgemeinen Lieferzeiten besetzt. Dadurch ist eine Einfahrt in die Fußgängerzone dann nicht mehr möglich. Eine Positionierung der Sperre am Beginn der Fußgängerzone (auf Höhe der Gebäudegrenze Dienerstraße 12/14, Dallmayr-Haus) ist nicht möglich. Die Zufahrt zum Münchner Rathaus und in den Bereich der Altenhofstraße muss jederzeit gewährleistet sein. Eine Einfahrt von Fahrzeugen während der Öffnungs-zeiten des Christkindlmarktes würde die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen unterlaufen.
Der Marienplatz und der südliche Teil der Dienerstraße bis zur Gebäudegrenze Dienerstraße 12/14 sind als Fußgängerzone mit festgelegten Lieferzeiten ausgewiesen (Sontag 22.30 Uhr bis Samstag 10.15 Uhr, täglich von 22.30 bis 10.15 Uhr). In diesen Zeiten ist das Befahren der Fußgängerzone nur dem Anliefer- und Abholverkehr der Anliegenden gestattet. Außerhalb dieser Zeiten ist eine gesonderte Zufahrtserlaubnis beim Kreisverwaltungsreferat zu beantragen. Hiervon ausgenommen sind die Zufahrten zum Münchner Rathaus (Landschaftsstraße) und in die Altenhofstraße.
Lieferverkehr
Die Lieferzeiten der Beschickerinnen und Beschicker des Christkindlmarktes entsprechen seit Jahren diesen allgemeinen Lieferzeiten. Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Dienerstraße nicht die einzige oder hauptsächliche Zufahrt darstellt. Im Jahr 2025 erfolgten die Anfahrten verteilt, unter anderem auch über die Rosenstraße und Tal zum Marienplatz. Die Beschickerinnen und Beschicker sind verpflichtet, den kürzesten Weg durch die Altstadt-Fußgängerzone zu ihrem Stand zu nutzen. Das bedeutet, dass sie teilweise längere Wege außerhalb der Fußgängerzone in Kauf nehmen müssen, um auf das Veranstaltungsgelände zu gelangen.
Der Facharbeitskreis Mobilität des Behindertenbeirats hat von sich aus eine Stellungnahme zu den Behindertenparkplätzen in der Dienerstraße abgegeben:
Behindertenparkplätze und Taxistandplätze
Diese liegen parallel zum Taxistand, gegenüber der Dienerstraße 12. Die Benutzbarkeit dieser drei Behindertenstellplätze muss jederzeit, auch im Falle einer temporären Umnutzung/Umgestaltung der Dienerstraße, gewährleistet sein. Dies betrifft sowohl die uneingeschränkte Benutzbarkeit der Stellplätze selbst als auch die ungehinderte Zufahrt zu diesen Stellplätzen. Diese Stellplätze sind auch deshalb so wichtig, weil im Zuge der Umstrukturierung der Taxistand- und Fahrradabstellplätze vor der Oper sowie der Umgestaltung des Max-Joseph-Platzes vor dem Residenztheater drei von acht Behindertenstellplätzen ersatzlos entfallen sind.
Aufgrund der Arbeiten an der 2. Stammstrecke am Marienhof stehen derzeit und auf absehbare Zeit keine geeigneten Alternativflächen für einen Taxistand zur Andienung der Altstadt zur Verfügung. Der Bedarf an Taxistandplätzen, insbesondere für ältere und mobilitätseingeschränkte Personen, ist weiterhin hoch.
Eine Ausdehnung der bestehenden Fußgängerzone wurde bereits vor einigen Jahren geprüft. Aufgrund der notwendigen Erreichbarkeit des Münchner Rathauses (Landschaftsstraße) und der Burgstraße über die Altenhofstraße (der Alte Hof ist höhenbeschränkt) wurde bei Beginn der Arbeiten an der 2. Stammstrecke am Marienhof bewusst darauf verzichtet. Der gesamte nördliche Teil der Altstadt wird im Projekt „Altstadt für Alle“ planerisch untersucht und überarbeitet.
Allgemeine Verkehrsplanung
Eine zeitlich befristete Ausdehnung der Fußgängerzone würde die Verkehrsprobleme voraussichtlich nur verlagern, aber nicht lösen. Nur durch klare Vorgaben und eindeutige Regelungen können Polizei und Kommunale Verkehrsüberwachung Verstöße konsequent ahnden. Dies gilt insbesondere für Taxis, die sich außerhalb des ausgewiesenen Taxistandplatzes aufstellen oder Fahrgäste verbotswidrig in zweiter Reihe aussteigen lassen.
Fazit
Das Mobilitätsreferat hat Ihren Hinweis zum Anlass genommen, die bestehende Beschilderung vor Ort zu überprüfen. Bereits bei der Zufahrt der Dienerstraße über Sparkassenstraße und Maximilianstraße/Hofgraben wird mittels des Zeichens „Sackgasse“ (Zeichen 357 StVO) auf die bestehende Verkehrsführung hingewiesen. Das Polizeipräsidium München, das Kreisverwaltungsreferat und das RAW als Veranstalter des Christkindlmarktes erhalten einen Abdruck dieses Schreibens. Sie werden gebeten, im Rahmen ihrer Zuständigkeit verstärkt zu kontrollieren und Verstöße konsequent zu ahnden.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
Hier finden Sie den kompletten Artikel:
Fakten
- Die Dienerstraße in München ist Teil der Fußgängerzone und unterliegt strengen Verkehrsbeschränkungen.
- Der Christkindlmarkt in München findet jährlich auf der Dienerstraße statt und bringt Chaos im Verkehr.
- Das Mobilitätsreferat hat einen Antrag von Stadtratsmitgliedern Sonja Haider und Tobias Ruff abgelehnt, da die Angelegenheit nach Art. 37 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) und § 22 Geschäftsordnung (GeschO) dem Oberbürgermeister obliegt.
- Der Veranstalter plant derzeit keine Erweiterung des Veranstaltungsbereichs über den südlichen Bereich der Dienerstraße hinaus.
- Eine dauerhaft chaotische Situation in der Dienerstraße wurde nicht wahrgenommen.
- Die Sicherheitsbehörden und der Veranstalter prüfen, ob die aus Sicherheitsgründen notwendigen Überfahrsperren künftig weiter nördlich verlegt werden können.
- Die Zufahrt zum Münchner Rathaus und in den Bereich der Altenhofstraße muss jederzeit gewährleistet sein.
- Eine Einfahrt von Fahrzeugen während der Öffnungszeiten des Christkindlmarktes würde die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen unterlaufen.
- Die Dienerstraße ist als Fußgängerzone mit festgelegten Lieferzeiten ausgewiesen (Sontag 22.30 Uhr bis Samstag 10.15 Uhr, täglich von 22.30 bis 10.15 Uhr).
- Die Beschickerinnen und Beschicker des Christkindlmarktes entsprechen seit Jahren diesen allgemeinen Lieferzeiten.
- Der Bedarf an Taxistandplätzen, insbesondere für ältere und mobilitätseingeschränkte Personen, ist weiterhin hoch.
- Eine Ausdehnung der bestehenden Fußgängerzone wurde bereits vor einigen Jahren geprüft, aber abgelehnt.
- Der gesamte nördliche Teil der Altstadt wird im Projekt „Altstadt für Alle“ planerisch untersucht und überarbeitet.
- Eine zeitlich befristete Ausdehnung der Fußgängerzone würde die Verkehrsprobleme voraussichtlich nur verlagern, aber nicht lösen.
- Die Polizei und Kommunale Verkehrsüberwachung müssen klare Vorgaben und eindeutige Regelungen haben, um Verstöße konsequent ahnden zu können.
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