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Grüne Oase mit Rücksicht: Was das Nachbarrecht für Blumenkästen und Balkonpflanzen vorgibt
von Poll Immobilien GmbH: - Wohnungseigentümergemeinschaften dürfen Vorgaben für das Anbringen von Blumenkästen beschließen, wenn sie dem Schutz des Gemeinschaftseigentums dienen - Balkonkästen und Balkonpflanzen bleiben grundsätzlich zulässig – entscheidend ist ...
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