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Stuttgart: Gemeinsame Schwerpunktaktion von Stadt und Polizei gegen Falschparkende in der Innenstadt

Bei einer gemeinsamen Schwerpunktaktion von Landeshauptstadt Stuttgart und Polizeipräsidium Stuttgart sind in der Nacht von Samstag, 8., auf Sonntag, 9. August, insgesamt 109 Fahrzeuge wegen Parkverstößen beanstandet worden. 36 Fahrzeuge wurden aufgrund schwerwiegender Parkverstöße abgeschleppt. Die Kontrollen in der Innenstadt begannen um 22 Uhr und dauerten bis in die frühen Morgenstunden.
Das Amt für öffentliche Ordnung und das Polizeipräsidium Stuttgart hatten insbesondere stark frequentierte Bereiche der Innenstadt im Blick. Ziel der gemeinsamen Kontrollen war es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, Behinderungen durch falsch abgestellte Fahrzeuge zu verhindern und die Sicherheit und Nutzbarkeit der öffentlichen Räume für alle Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten.
Drei Einsatzteams des Amts für öffentliche Ordnung kontrollierten gemeinsam mit Kräften des Polizeipräsidiums schwerpunktmäßig das Areal rund um das Stuttgarter Rathaus, den Kleinen Schlossplatz, die Lautenschlager Straße, die Tübinger Straße sowie weitere zentrale Straßen und Plätze. Ergänzend kontrollierte die Verkehrspolizei den fließenden Verkehr. Beamte des zuständigen Polizeireviers waren zur Sicherheit vor Ort präsent. Insgesamt standen fünf Abschleppfahrzeuge bereit, um Parkverstöße konsequent zu ahnden.
Die Schwerpunktaktion ist Teil der laufenden Kontrollstrategie von Amt für öffentliche Ordnung und Polizeipräsidium Stuttgart. Bereits an den vergangenen Wochenenden haben die Einsatzkräfte wiederholt den ruhenden Verkehr in der Innenstadt kontrolliert. Die gemeinsamen Kontrollen werden fortgesetzt.
Die Amtsleiterin des Amts für öffentliche Ordnung, Susanne Scherz, lobt die Zusammenarbeit von Stadt und Polizei: „Verkehrsregeln sind die Grundlage für das rücksichtsvolle Miteinander im Straßenverkehr. Sie sind zudem elementar für die Sicherheit im öffentlichen Raum. So müssen Rettungs- und Verkehrswege auch abends und nachts freibleiben. Die Einsatzkräfte der Polizei und der Stadt Stuttgart setzen sich gemeinsam für die Einhaltung der Verkehrsregeln ein. Dazu gehört, dass wir konsequent verwarnen und auch Fahrzeuge abschleppen, die in Fußgängerzonen, Brandschutzzonen, im Haltverbot oder auf Schwerbehindertenparkplätzen abgestellt sind.“
Im Falle eines Abschleppens müssen Fahrzeugverantwortliche mit Kosten von mehreren Hundert Euro rechnen. Hinzu kommen Bußgelder. Auch wer sein Fahrzeug noch vor dem Abschleppen entfernt, muss mit erheblichen Kosten rechnen. Diese umfassen das Bußgeld sowie die Anfahrt des bereits beauftragten Abschleppfahrzeugs.
Die Landeshauptstadt Stuttgart weist darauf hin, dass wiederholte gravierende Parkverstöße nicht nur zu höheren Bußgeldern führen können. Im Einzelfall sind auch weitergehende Maßnahmen möglich. Gegen Personen, die wiederholt erheblich gegen Parkvorschriften verstoßen, können beispielsweise eine Fahrtenbuchauflage oder – als letzte Maßnahme – der Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet werden.
Zur Verfügung gestellte Bilder dürfen nur im Zusammenhang mit einer redaktionellen Berichterstattung zu dieser Pressemitteilung verwendet werden. Eine Weitergabe von Fotos an Dritte ist ausgeschlossen.
Die Behördennummer 115 ist in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates erreichbar. Viele Mobilfunkanbieter haben ihre Preise an die Festnetztarife angepasst. Die Mitarbeitenden erreichen Sie von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr.

Fakten

  • Stuttgart ist die Landeshauptstadt von Baden-Württemberg.
  • Die gemeinsame Schwerpunktaktion von Stadt und Polizei fand am Samstag, 8., auf Sonntag, 9. August statt.
  • In der Nacht wurden insgesamt 109 Fahrzeuge wegen Parkverstößen beanstandet.
  • 36 Fahrzeuge wurden aufgrund schwerwiegender Parkverstöße abgeschleppt.
  • Die Kontrollen begannen um 22 Uhr und dauerten bis in die frühen Morgenstunden.
  • Das Amt für öffentliche Ordnung und das Polizeipräsidium Stuttgart hatten insbesondere stark frequentierte Bereiche der Innenstadt im Blick.
  • Ziel der gemeinsamen Kontrollen war es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, Behinderungen durch falsch abgestellte Fahrzeuge zu verhindern und die Sicherheit und Nutzbarkeit der öffentlichen Räume für alle Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten.
  • Die Kontrollen fanden im Areal rund um das Stuttgarter Rathaus, den Kleinen Schlossplatz, die Lautenschlager Straße, die Tübinger Straße sowie weitere zentrale Straßen und Plätze statt.
  • Fünf Abschleppfahrzeuge standen zur Verfügung, um Parkverstöße konsequent zu ahnden.
  • Die Schwerpunktaktion ist Teil der laufenden Kontrollstrategie von Amt für öffentliche Ordnung und Polizeipräsidium Stuttgart.
  • Bereits an den vergangenen Wochenenden haben die Einsatzkräfte wiederholt den ruhenden Verkehr in der Innenstadt kontrolliert.
  • Die gemeinsamen Kontrollen werden fortgesetzt.
  • Die Amtsleiterin des Amts für öffentliche Ordnung, Susanne Scherz, lobt die Zusammenarbeit von Stadt und Polizei.
  • Verkehrsregeln sind die Grundlage für das rücksichtsvolle Miteinander im Straßenverkehr.
  • Sie sind zudem elementar für die Sicherheit im öffentlichen Raum.
  • Die Einsatzkräfte der Polizei und der Stadt Stuttgart setzen sich gemeinsam für die Einhaltung der Verkehrsregeln ein.
  • Dazu gehört, dass sie konsequent verwarnen und auch Fahrzeuge abschleppen, die in Fußgängerzonen, Brandschutzzonen, im Haltverbot oder auf Schwerbehindertenparkplätzen abgestellt sind.
  • Im Falle eines Abschleppens müssen Fahrzeugverantwortliche mit Kosten von mehreren Hundert Euro rechnen.
  • Hinzu kommen Bußgelder.
  • Auch wer sein Fahrzeug noch vor dem Abschleppen entfernt, muss mit erheblichen Kosten rechnen.
  • Diese umfassen das Bußgeld sowie die Anfahrt des bereits beauftragten Abschleppfahrzeugs.
  • Die Landeshauptstadt Stuttgart weist darauf hin, dass wiederholte gravierende Parkverstöße nicht nur zu höheren Bußgeldern führen können.
  • Im Einzelfall sind auch weitergehende Maßnahmen möglich.
  • Gegen Personen, die wiederholt erheblich gegen Parkvorschriften verstoßen, können beispielsweise eine Fahrtenbuchauflage oder – als letzte Maßnahme – der Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet werden.
  • Zur Verfügung gestellte Bilder dürfen nur im Zusammenhang mit einer redaktionellen Berichterstattung zu dieser Pressemitteilung verwendet werden.
  • Eine Weitergabe von Fotos an Dritte ist ausgeschlossen.
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