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Drogenkonsumräume – Entlastung des öffentlichen Raums durch Reduktion des sichtbaren Konsums

Antrag Stadtrat Manuel Pretzl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄH-LER) vom 19.2.2026
Drogenkonsumräume – Entlastung des öffentlichen Raums durch Reduktion des sichtbaren Konsums
Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:
Sie beantragen, zu untersuchen, inwiefern Drogenkonsumräume zur Entlastung des öffentlichen Raums und zur Stärkung des Sicherheitsgefühls der Münchner Stadtbevölkerung beitragen könnten. Dabei soll untersucht werden, ob und wie Drogenkonsumräume in München als Modellversuch bzw. Pilotprojekt in einem eng begrenzten Rahmen realisiert werden könnten.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt erlaube ich mir, Ihren Antrag vom 19.2.2026 als Brief zu beantworten und teile Ihnen Folgendes mit:
Drogenkonsumräume haben sich international und in Deutschland als geeignet erwiesen, um den öffentlichen Raum und das Gesundheitssystem zu entlasten sowie die Gesundheit der Konsumierenden zu verbessern.
Die Wirksamkeit ist durch wissenschaftliche Studien, langjährige Evaluationen und kommunale Erfahrungsberichte gut belegt. So kommen die Übersichtsarbeiten von Potier et al. (2014) und Kennedy et al. (2017) zu dem Ergebnis, dass Drogenkonsumräume den öffentlichen Drogenkonsum, insbesondere das öffentliche Injizieren, sowie die Zahl der weggeworfenen Spritzen im Umfeld verringern. Es fanden sich keine Hinweise darauf, dass die Einrichtungen zu einer Zunahme von Kriminalität, Drogenhandel oder einer Vergrößerung der Drogenszene führen. Gleichzeitig erhöhen Drogenkonsumräume die Erreichbarkeit von besonders belasteten drogenabhängigen Menschen und deren Anbindung an das Gesundheitssystem. Die Wirkung ist am größten, wenn Drogenkonsumräume in ein umfassendes Konzept aus Suchthilfe, Streetwork und kommunalen Ordnungsmaßnahmen eingebettet sind.
Die Vollversammlung des Stadtrats hat in der Sitzung vom 4.10.2018 das Gesundheitsreferat beauftragt, ein Konzept für ein Modellprojekt einer medizinischen Ambulanz mit Konsummöglichkeit für drogenabhängige Menschen zu entwickeln. Das Modellprojekt stellt einen Drogenkonsumraum im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes dar. Ein entsprechendes Konzept wurde im Gesundheitsausschuss vom 10.12.2020 vorgestellt (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 01507). Für die detaillierte Ausgestaltung eines Konzeptsfür ein Modellprojekt bedarf es der Vorgaben der erforderlichen Rechtsverordnung, etwa zum Kreis der Nutzer*innen, ihrem Alter und den von ihnen konsumierten Substanzen und Konsumformen. Ein vollständiges Konzept kann daher erst dann erarbeitet werden, wenn eine entsprechende Rechtsverordnung in Bayern vorliegt.
Bislang ist aufgrund der geltenden gesetzlichen Bestimmungen der Betrieb von Drogenkonsumräumen in Bayern nicht möglich. Für eine solche Einrichtung ist nach § 10a Betäubungsmittelgesetz eine Erlaubnis der zuständigen obersten Landesbehörde erforderlich. Die Voraussetzung für das Erlaubnisverfahren ist eine entsprechende Verordnung der zuständigen Landesregierung. Für Bayern liegt eine solche bislang nicht vor.
Die Bayerische Staatsregierung hat bisher keine Bereitschaft erkennen lassen, die erforderliche Verordnung auf den Weg zu bringen. Mehrere Schreiben von Herrn Altoberbürgermeister Dieter Reiter und Frau Bürgermeisterin Verena Dietl an die Bayerische Staatsregierung mit der Bitte, die rechtlichen Grundlagen für den Betrieb eines Drogenkonsumraums in München zu schaffen, wurden abschlägig beantwortet, ebenso wie Initiativen des Bayerischen Städtetags, des Bayerischen Ärztetags und der Freien Wohlfahrtspflege. Auch in den 2025 novellierten „Grundsätzen der Bayerischen Staatsregierung zu Sucht und Drogen“ werden Drogenkonsumräume als nicht geeignet abgelehnt.
Das Gesundheitsreferat wird sich mit Blick auf die Gesundheit der Konsumierenden als auch mit Blick auf die Stadtgesellschaft und zur Entlastung des Gesundheitssystems weiterhin für die Schaffung von Drogenkonsumräumen in Bayern einsetzen. Sollte sich die Rechtslage ändern, wird das Gesundheitsreferat den Auftrag des Stadtrats aufgreifen, das Konzept für ein Modellprojekt einer medizinischen Ambulanz mit Konsummöglichkeit weiterzuentwickeln und in die Umsetzung zu bringen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.

Fakten

  • Der Antrag für Drogenkonsumräume wurde vom Stadtrat von München am 19.2.2026 gestellt.
  • Die Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek beantragt, Drogenkonsumräume in München zu untersuchen, um ihre Entlastung des öffentlichen Raums und die Stärkung des Sicherheitsgefühls der Münchner Stadtbevölkerung zu beitragen.
  • Drogenkonsumräume haben sich international und in Deutschland als geeignet erwiesen, um den öffentlichen Raum und das Gesundheitssystem zu entlasten sowie die Gesundheit der Konsumierenden zu verbessern.
  • Die Wirksamkeit von Drogenkonsumräumen ist durch wissenschaftliche Studien, langjährige Evaluationen und kommunale Erfahrungsberichte gut belegt.
  • Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Einrichtungen zu einer Zunahme von Kriminalität, Drogenhandel oder einer Vergrößerung der Drogenszene führen.
  • Drogenkonsumräume erhöhen die Erreichbarkeit von besonders belasteten drogenabhängigen Menschen und ihrer Anbindung an das Gesundheitssystem.
  • Die Wirkung von Drogenkonsumräumen ist am größten, wenn sie in ein umfassendes Konzept aus Suchthilfe, Streetwork und kommunalen Ordnungsmaßnahmen eingebettet sind.
  • Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat bisher keine Bereitschaft erkennen lassen, die erforderliche Verordnung auf den Weg zu bringen, um Drogenkonsumräume in Bayern zu ermöglichen.
  • Die Bayerische Staatsregierung hat mehrere Schreiben von Bürgermeistern und Ärzten abgelehnt, die Bitte um die Schaffung von rechtlichen Grundlagen für den Betrieb von Drogenkonsumräumen in München.
  • Drogenkonsumräume werden als nicht geeignet für Bayern angesehen, da sie nicht den Grundsätzen der Bayerischen Staatsregierung zu Sucht und Drogen entsprechen.
  • Das Gesundheitsreferat wird sich weiterhin für die Schaffung von Drogenkonsumräumen in Bayern einsetzen, wenn sich die Rechtslage ändert.
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