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Anpassung der Einschränkung des Waldbetretungsrechts infolge eines Sturmereignisses mit Freigaben in Teilen des Polenztalweges, Füllhölzelweges, Basteiweges und Gansweges

Nach dem schweren lokalen Sturmereignis vom 31. Juli 2026 über Teilen der Vorderen Sächsischen Schweiz erfolgt zum 7. August 2026, 14 Uhr, eine Anpassung der am 3. August 2026 durch die untere Forstbehörde des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ausgesprochenen Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Waldbetretungsrechts.
Die durch das Sturmereignis verursachten Schäden an Bäumen stellen weiterhin eine akute Gefahr für Leben und Gesundheit dar. Daher ist das Betreten, Durchqueren und der Aufenthalt in den gesperrten Waldflächen sowie auf den gesperrten Waldwegen in den Bereichen der in der Allgemeinverfügung beschriebenen sowie auf der Darstellung markierten Fläche untersagt. Das Verbot umfasst insbesondere die Nutzung zu Erholungszwecken, das Wandern, Radfahren und Reiten sowie organisierte Veranstaltungen.
Die Forstarbeiten werden mit hoher Priorität und sorgfältiger Ausführung durchgeführt; betroffene Wege werden zeitnah freigeschnitten, um den Tourismus bestmöglich zu gewährleisten. Aufgrund der dynamischen Lage und fortlaufender Veränderungen können Anpassungen der Sperrgebiete jederzeit notwendig werden. Bitte informieren Sie sich auch künftig über den aktuell gültigen Stand der Allgemeinverfügung und das betroffene Gebiet über die Internetseite des Landratsamtes unter https://www.landratsamt-pirna.de/forst.html.
Verstöße gegen die Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Bußgeldern bis 10.000 Euro belangt werden.
die in der Abbildung rot schraffierten Waldflächen und Waldwege in den Gemeindeteilen von Rathen (rechtselbisch), Lohmen, Rathewalde und Hohnstein. Der genaue Grenzverlauf ergibt sich aus der in der Anlage beigefügten Karte.
Insbesondere wird der Bereich des Wehlgrundes, des Raaberkessel und des Amselgrundes, der Schwedenlöcher und der Verbindungsweg zwischen dem Kassenhaus der Felsenbühne und dem Basteiweg gesperrt.
Gesperrt wird weiterhin der Waldbereich nördlich der Rathener Straße K 8735 bis zum Zugang Gamrig (diesen aber ausgenommen).
Die Sperrung betrifft in dem genannten Gebiet insbesondere die nachfolgenden Hauptwege einschließlich deren Nebenwege:

Fakten

  • Die Anpassung der Einschränkung des Waldbetretungsrechts wurde aufgrund eines Sturmereignisses mit Freigaben in Teilen des Polenztalweges, Füllhölzelweges, Basteiweges und Gansweges durchgeführt.
  • Die Anpassung der Einschränkung des Waldbetretungsrechts wurde zum 7. August 2026, 14 Uhr, durchgeführt.
  • Die Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Waldbetretungsrechts wurde am 3. August 2026 durch die untere Forstbehörde des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ausgesprochen.
  • Das Betreten, Durchqueren und der Aufenthalt in den gesperrten Waldflächen sowie auf den gesperrten Waldwegen in den Bereichen der in der Allgemeinverfügung beschriebenen Fläche ist untersagt.
  • Die Forstarbeiten werden mit hoher Priorität und sorgfältiger Ausführung durchgeführt.
  • Betroffene Wege werden zeitnah freigeschnitten, um den Tourismus bestmöglich zu gewährleisten.
  • Aufgrund der dynamischen Lage und fortlaufender Veränderungen können Anpassungen der Sperrgebiete jederzeit notwendig werden.
  • Die Allgemeinverfügung kann über die Internetseite des Landratsamtes unter https://www.landratsamt-pirna.de/forst.html abgerufen werden.
  • Verstöße gegen die Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Bußgeldern bis 10.000 Euro belangt werden.
  • Die gesperrten Waldflächen und Waldwege liegen in den Gemeindeteilen von Rathen (rechtselbisch), Lohmen, Rathewalde und Hohnstein.
  • Der genaue Grenzverlauf ergibt sich aus der in der Anlage beigefügten Karte.
  • Insbesondere wird der Bereich des Wehlgrundes, des Raaberkessel und des Amselgrundes gesperrt.
  • Gesperrt wird weiterhin der Waldbereich nördlich der Rathener Straße K 8735 bis zum Zugang Gamrig (diesen aber ausgenommen).
  • Die Sperrung betrifft in dem genannten Gebiet insbesondere die nachfolgenden Hauptwege einschließlich deren Nebenwege: