Auswirkungen der aktuellen Steuerschätzung auf den Haushalt 2026
Anfrage Stadträte Leo Agerer und Manuel Pretzl (CSU-Stadtratsfraktion) vom 15.5.2026
Auswirkungen der aktuellen Steuerschätzung auf den Haushalt 2026
Antwort Stadtkämmerer Christoph Frey:
In Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt zugrunde gelegt:
„Am 7.5.2026 hat der ‚Arbeitskreis Steuerschätzungen‘ im Bundesministerium der Finanzen die aktuellen Steuerschätzungen veröffentlich.*1
Gerade für die Kommunen sollen gemäß der neuen Steuerschätzung die Steuereinnahmen im Jahr 2026 gegenüber der letzten Steuerschätzung aus dem Oktober 2025 um etwa 4,3 Mrd. Euro sinken.*2
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Oberbürgermeister
1. Ist bereits absehbar, welche Auswirkungen die neue Steuerschätzung auf den kommunalen Haushalt 2026 haben wird?
2. Wann wird der Stadtrat mit möglichen weiteren Konsolidierungsmaßnahmen, die durch die Steuerschätzung möglicherweise verschärft werden müssen, beispielsweise den Ergebnissen des Beratungsprozesses der ‚PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH‘ (u.a. 20-26/A 06320) oder einem Nachtragshaushalt, befasst?“
*1
, zuletzt aufgerufen am 8.5.2026
*2
bzw.
, zuletzt aufgerufen am 8.5.2026
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2026/05/2026-05-07-ergebnisse-der-170-steuerschaetzung.html
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerschaetzungen_und_Steuereinnahmen/Steuerschaetzung/2025-10-23-ergebnisse-169-steuerschaetzung-dl.pdf?__blob=publicationFile&v=3
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerschaetzungen_und_Steuereinnahmen/Steuerschaetzung/2026-05-07-ergebnisse-170-steuerschaetzung-dl.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Zu den gestellten Fragen kann ich Ihnen zusammenfassend Folgendes mitteilen:
Der AK Steuerschätzungen veröffentlicht jedes Jahr zwei umfassende Prognosen (im Frühjahr und im Herbst) zur Entwicklung der Steuereinnahmen des Bundes, der Länder und der Gemeinden in aggregierter Form. Die aktuellen Steuerschätzungen des Arbeitskreises, der vom 5. bis 7. Mai 2026 getagt hat, umfassen Prognosen für die Jahre 2026 bis 2030. Die Entwicklung der städtischen Steuereinnahmen ist im Wesentlichen von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, von Steuerrechtsänderungen sowie insbesondere bei der Gewerbesteuer von der konkreten wirtschaftlichen Situation der Münchner Unternehmen abhängig. Unter Berücksichti-gung dieser Punkte ergänzt um die tatsächliche Entwicklung im laufenden Haushaltsjahr erfolgt für den Haushalt 2026 im Rahmen der Aufstellung des Nachtragshaushalts eine Überprüfung und ggf. Anpassung der städtischen Steueransätze, insb. der Gewerbesteuer. Die Ergebnisse des AK Steuerschätzungen fließen in die Gesamtbetrachtung und Bewertung der städtischen Steuerschätzungen mit ein, sind aber nicht allein ausschlaggebend.
Ob im Rahmen der Aufstellung des Nachtragshaushalts 2026 weitere oder verschärfte Konsolidierungsmaßnahmen erforderlich werden, hängt nicht allein von den aktuellen Ergebnissen des AK Steuerschätzungen ab. Eine abschließende Gesamteinschätzung kann die Stadtkämmerei erst nach Abschluss der Prüfung und Bewertung aller im Rahmen des Nachtrags zu berücksichtigenden Veränderungen sowie der aktuellen Entwicklungen im laufenden Haushaltsvollzug vornehmen. Die Ergebnisse werden dem Stadtrat wie üblich im Rahmen der geplanten Beschlussvorlage zum Nachtragshaushalt voraussichtlich Ende September 2026 vorgelegt.
Die Ergebnisse des Beratungsprozesses mit Partnerschaften Deutschland werden dem Stadtrat mit Sitzungsvorlage „26-32/V 00456 Stärkung finanziellen Handlungsfähigkeit durch Aufgabenkritik“ im Finanzausschuss am 30.6.2026 bzw. der Vollversammlung am 1.7.2026 vorgelegt.
Hier finden Sie den kompletten Artikel:
Fakten
- Die Steuern für das Jahr 2026 werden um etwa 4,3 Mrd. Euro gesenkt.
- Die Steuereinnahmen der Kommunen im Jahr 2026 werden gegenüber der letzten Steuerschätzung aus dem Oktober 2025 um etwa 4,3 Mrd. Euro sinken.
- Der Stadtrat wird mit möglichen weiteren Konsolidierungsmaßnahmen befasst, die durch die Steuerschätzung möglicherweise verschärft werden müssen.
- Die Ergebnisse des Beratungsprozesses der 'PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH' fließen in die Gesamtbetrachtung und Bewertung der städtischen Steuerschätzungen mit ein.
- Die Stadtkämmerei wird den Stadtrat im Rahmen der geplanten Beschlussvorlage zum Nachtragshaushalt Ende September 2026 voraussichtlich mit den Ergebnissen des Beratungsprozesses vorlegen.
- Die Ergebnisse werden dem Stadtrat wie üblich im Rahmen der geplanten Beschlussvorlage zum Nachtragshaushalt vorgelegt.
- Die Entwicklung der städtischen Steuereinnahmen ist im Wesentlichen von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, von Steuerrechtsänderungen sowie insbesondere bei der Gewerbesteuer von der konkreten wirtschaftlichen Situation der Münchner Unternehmen abhängig.
- Die Überprüfung und Anpassung der städtischen Steueransätze, insb. der Gewerbesteuer, erfolgt im Rahmen der Aufstellung des Nachtragshaushalts für den Haushalt 2026.
- Die Ergebnisse des AK Steuerschätzungen sind aber nicht allein ausschlaggebend für die Entscheidung über weitere oder verschärfte Konsolidierungsmaßnahmen.
- Die Gesamteinschätzung kann die Stadtkämmerei erst nach Abschluss der Prüfung und Bewertung aller im Rahmen des Nachtrags zu berücksichtigenden Veränderungen sowie der aktuellen Entwicklungen im laufenden Haushaltsvollzug vornehmen.
- Die Ergebnisse werden dem Stadtrat wie üblich im Rahmen der geplanten Beschlussvorlage zum Nachtragshaushalt vorgelegt.
- Der AK Steuerschätzungen veröffentlicht jedes Jahr zwei umfassende Prognosen (im Frühjahr und im Herbst) zur Entwicklung der Steuereinnahmen des Bundes, der Länder und der Gemeinden in aggregierter Form.
- Die aktuellen Steuerschätzungen des Arbeitskreises, der vom 5. bis 7. Mai 2026 getagt hat, umfassen Prognosen für die Jahre 2026 bis 2030.
- Die Entwicklung der städtischen Steuereinnahmen ist im Wesentlichen von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, von Steuerrechtsänderungen sowie insbesondere bei der Gewerbesteuer von der konkreten wirtschaftlichen Situation der Münchner Unternehmen abhängig.
- Die Stadt München ist die betroffene Kommune.
- Die Steuern werden in Deutschland erhoben.
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