Fördermitteleingang für die Schulen in kommunaler Trägerschaft der Stadt Görlitz im Rahmen der IT-Support-Förderverordnung 2025
Auf Grundlage der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Zuweisungen zur Absicherung der Administration und des Supports von mobilen Endgeräten an Schulen für das Kalenderjahr 2025 erhielt die Stadt Görlitz Zuweisungen i. H. v. 91.920,71 Euro.
Diese werden anteilig für die anfallenden Personalausgaben der Schul-IT-Administratoren des Schulträgers sowie für Sachausgaben bei der Administration und dem Support von schulischer IT-Infrastruktur eingesetzt.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
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Fakten
- Die Stadt Görlitz erhielt Zuweisungen i. H. v. 91.920,71 Euro.
- Diese Zuweisungen werden anteilig für die anfallenden Personalausgaben der Schul-IT-Administratoren des Schulträgers sowie für Sachausgaben bei der Administration und dem Support von schulischer IT-Infrastruktur eingesetzt.
- Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
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