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Crystal in der Gartensparte: Dealer aus dem Erzgebirge landet vor Gericht
Das Vorstrafenregister des 50-Jährigen liest sich, als hätte jemand bei der Checkliste für Kleinkriminelle „einmal alles“ angekreuzt. Warum der Mann trotzdem noch eine letzte Chance erhält. Verboten ist so manches in der Gartensparte: Hecken über 1,20 Meter zum Beispiel. Zu große Lauben auch. Und, ganz sicher: Drogen verkaufen. In einem ...
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