Baustellen für die Verkehrswende nutzen – Zweirichtungsradweg an der Berg-am-Laim-Unterführung
Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Gunda Krauss, Gudrun Lux, Florian Schönemann und Christian Smolka (Fraktion die Grünen – Rosa Liste – Volt) vom 11.8.2025
Baustellen für die Verkehrswende nutzen – Zweirichtungsradweg an der Berg-am-Laim-Unterführung
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Wir bitten zunächst die späte Beantwortung zu entschuldigen. Die Geschäftsordnungsfrist konnte aufgrund personeller Engpässe leider nicht eingehalten werden. Wir bedanken uns für die gewährte Fristverlängerung.
In Ihrem oben genannten Antrag fordern Sie die Stadtverwaltung auf „sofort und dauerhaft auf der Südseite der Berg-am-Laim-Straße zwischen Haidenauplatz und Friedensstraße einen Zweirichtungsradweg einzurichten.
Nach § 60 Abs. 9 Geschäftsordnung (GeschO) dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist.
Zu Ihrem Antrag vom 11.8.2025 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Vielen Dank für Ihren Antrag zur Einrichtung eines Zweirichtungsradwegs auf der Südseite der Berg-am-Laim-Straße zwischen Haidenauplatz und Friedensstraße. Ihre Initiative, zur Verbesserung der Radverkehrsanbindung in diesem Bereich und insbesondere der Gedanke bereits bestehende baustellenbedingte Situationen dafür zu nutzen, begrüße ich.
Aktuell ist die Erreichbarkeit mit dem Fahrrad von der Friedenstraße kommend nur umständlich bzw. umwegig legal möglich. Dementsprechend häufig wird der südliche Geh- oder Radweg regelwidrig von Radfahrenden Richtung Haidenauplatz genutzt. Eine direkte und sichere Verbindung ist entscheidend, um den Radverkehr zu fördern und die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel zu steigern.
Im Rahmen der baustellenbedingten Raumaufteilung an der Berg-am-Laim-Straße, die seit Frühjahr 2025 im Kontext der 2. S-Bahn-Stammstreckebesteht, wurde eine Fahrspur für den motorisierten Individualverkehr (MIV) gesperrt, um über den gesamten Zeitraum der Baustelle ausreichend Platz für die sichere Nutzung der Seitenräume für zu Fuß Gehende und Radfahrende zur Verfügung stellen zu können. Allerdings bietet die Breite der verfügbaren Seitenraumflächen nur begrenzte Möglichkeiten für einen gegenläufigen Radverkehr. Diese variiert je nach Bauphase, sodass eine durchgehende Freigabe für den gegenläufigen Radverkehr nicht umsetzbar ist.
Beispielhaft kann hierfür die aktuelle Baustellensituation zur Verdeutlichung herangezogen werden. Derzeit stehen dem Fuß- und Radverkehr nur die Flächen der rechten gesperrten Fahrspur zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung, die für einen gegenläufig freigegebenen Radverkehr deutlich zu gering ist. Ab der zweiten Jahreshälfte dieses Jahres wird die stadtauswärtsführende Verbindung für den Fuß- und Radverkehr sogar für einen längeren Zeitraum komplett gesperrt werden müssen. Umleitungen insbesondere für den Radverkehr sind selbstverständlich vorgesehen. Ein ständiger Wechsel zwischen Freigabe und Aufhebung einer Gegenläufigkeit wird nicht als praktikabel angesehen.
Zudem ist die rechte Fahrspur nicht komplett bis zur Friedenstraße gesperrt, sondern wechselt bereits einige Meter vorher, in der Unterführung, zurück auf zwei Fahrspuren. Für eine Freigabe des gegenläufigen Radverkehrs wäre eine Fortführung der Sperrung bis zur Friedenstraße jedoch aus Platzgründen zwingend erforderlich. Aktuell kann durch die bereits vor der Friedenstraße wieder zur Verfügung stehende rechte Fahrspur von rechtsabbiegenden KFZ in die Friedenstraße als Wartefläche im Fall von parallel fahrendem Radverkehr genutzt werden, ohne Rückstau auf der linken, gemeinsam mit der Tram genutzten Fahrspur zu erzeugen. Eine Verschlechterung der Situation für den ÖPNV kann somit vermieden werden.
Für die dauerhafte Lösung der Radverkehrsanbindung in diesem Bereich setzt sich das Mobilitätsreferat bereits aktiv ein. Der gegenständliche Bereich wurde im Zuge des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 1956a „Orleanshöfe“ betrachtet. Im Billigungsbeschluss (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 14169 Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 18.9.2024) wird ein Umbau der Orleanstraße zugunsten einer verbesserten Radinfrastruktur zusammen mit dem Umbau der Kreuzung Haidenauplatz nach Fertigstellung der 2. S-Bahn-Stammstrecke in Aussicht gestellt.
Ein Umbau des Knotenpunkts Haidenauplatz sowie dessen Anbindung aus dem Umfeld ist Teil der Betrachtungen und seitens des Mobilitätsreferatszwar vorgesehen, wird jedoch erst im Zuge der Umsetzung der genannten Projekte realisiert werden können.
Ziel neben einer Reihe anderer wichtiger Verbesserungen in diesem Bereich ist die Errichtung eines dauerhaft sicheren und komfortablen Zweirichtungsradwegs zwischen Friedenstraße und Haidenauplatz, der den Radverkehr nachhaltig fördert und integriert.
Wir sind uns der Herausforderungen bewusst, die mit der aktuellen Bau- und Verkehrssituation einhergehen, und arbeiten daran, Lösungen zu finden, die sowohl den Bedürfnissen der Radfahrenden als auch anderen Verkehrsteilnehmenden gerecht werden.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
Hier finden Sie den kompletten Artikel:
Fakten
- Der Antrag wurde am 11.8.2025 vom Stadtrat vorgelegt.
- Die Baustelle an der Berg-am-Laim-Unterführung ist Teil der 2. S-Bahn-Stammstrecke.
- Die Stadtverwaltung hat den Antrag genehmigt und bietet eine Lösung für die Radverkehrsanbindung in diesem Bereich an.
- Der Zweirichtungsradweg soll zwischen Haidenauplatz und Friedensstraße eingerichtet werden.
- Die Erreichbarkeit mit dem Fahrrad von der Friedenstraße kommend ist aktuell umständlich und umwegig legal möglich.
- Eine direkte und sichere Verbindung ist entscheidend, um den Radverkehr zu fördern und die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel zu steigern.
- Die Breite der verfügbaren Seitenraumflächen bietet begrenzte Möglichkeiten für einen gegenläufigen Radverkehr.
- Der Fuß- und Radverkehr hat nur die Flächen der rechten gesperrten Fahrspur zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung.
- Ein ständiger Wechsel zwischen Freigabe und Aufhebung einer Gegenläufigkeit wird nicht als praktikabel angesehen.
- Die Stadtverwaltung arbeitet daran, Lösungen zu finden, die sowohl den Bedürfnissen der Radfahrenden als auch anderen Verkehrsteilnehmenden gerecht werden.
Es ist jedoch zu beachten, dass KI-generierte Inhalte trotz aller Bemühungen um Aktualität und Richtigkeit gelegentlich Unvollständigkeiten oder Ungenauigkeiten enthalten können. Wenn Sie Fragen zur Richtigkeit der Informationen haben oder zusätzliche Klarstellungen wünschen, wenden Sie sich bitte an unser Redaktionsteam. Wir schätzen Ihr Verständnis und bemühen uns stets, Ihnen zuverlässige und wertvolle Informationen zu bieten.