Duisburg: Steuermann auf Gütermotorschiff zu wenig – Weiterfahrverbot
Die Beamten erteilten ein Weiterfahrverbot. Das Schiff musste, bis die Besatzung vollständig war, festgemacht werden. Die Wasserschützer schrieben eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.
Bei einer Schiffskontrolle eines Gütermotorschiffs am Montagabend (3. August, 23:10 Uhr) auf dem Rhein (Rheinkilometer 780) stellten die Wasserschutzpolizisten fest, dass die Mindestbesetzung unterschritten wurde – es fehlte ein Steuermann.
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Fakten
- Duisburg ist eine Stadt in Nordrhein-Westfalen
- Die Mindestbesetzung auf einem Gütermotorschiff beträgt zwei Steuermänner
- Das Schiff musste festgemacht werden, bis die Besatzung vollständig war
- Die Wasserschützer schrieben eine Ordnungswidrigkeitenanzeige
- Die Kontrolle fand am Montagabend statt (3. August, 23:10 Uhr)
- Die Kontrolle fand auf dem Rhein statt (Rheinkilometer 780)
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