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„Museum mit Hund“ – Kulturstadt mit Herz für Mensch und Tier

Antrag Stadtrats-Mitglieder Andreas Babor, Alexandra Gaßmann, Hans Hammer, Dr. Evelyne Menges und Matthias Stadler (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 23.2.2026
„Museum mit Hund“ – Kulturstadt mit Herz für Mensch und Tier
Antwort Kulturreferent Marek Wiechers:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen, dass die Landeshauptstadt München im Rahmen eines Pilotprojekts die Öffnung ausgewählter städtischer Museen für Besucher*innen, die ihre Hunde mitbringen möchten, prüft und erprobt. Das Mitführen von Hunden soll unter Einhaltung bestimmter Auflagen (Leinenpflicht, Haftung, Hygieneauflagen) an festgelegten Tagen – außerhalb von Wochenenden, Feiertagen und der bayerischen Schulferien – ermöglicht werden.
Durch ein haustierfreundliches Museumsangebot könne, so Ihre Begründung, vor allem der Zugang für ältere und alleinstehende Menschen erleichtert werden. Denn gerade für ältere oder alleinstehende Bürger*innen spielt der Hund eine zentrale Rolle für soziale Kontakte und Lebensqualität. Häufig sind Hunde jedoch der Grund, warum diese Menschen auf kulturelle Teilhabe verzichten müssen.
Der Inhalt Ihres Antrages betrifft eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 23.2.2026 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Ihr Antrag wurde bezogen auf haustierfreundliche Angebote in den städtischen Museen geprüft. Nach Rücksprache mit den für die städtischen Museen zuständigen Kunstversicherungen wurde jedoch festgestellt, dass der Versicherungsschutz in den Ausstellungsräumen der Museen ausschließlich für Assistenzhunde gilt. Schäden an Kunstwerken, die durch andere Hunde verursacht werden, wie etwa durch unbeabsichtigtes Anstoßen, Kratzen oder auch durch Verunreinigungen (z.B. „Beinheben“ an Skulpturen oder Sockeln), wären demnach nicht durch die bestehende Versicherung gedeckt.Gerade in Museen mit hochsensiblen und teilweise unersetzlichen Originalwerken, wie es in der Städtischen Galerie im Lenbachhaus, dem Museum Villa Stuck etc. der Fall ist, stellt dies ein erhebliches Risiko dar. Selbst bei Einhaltung von Auflagen wie Leinenpflicht oder eingeschränkten Besuchszeiten lässt sich ein solches Schadensrisiko nicht vollständig ausschließen. Da Museen gegenüber Leihgeber*innen sowie gegenüber den eigenen Sammlungsbeständen zu umfassenden Schutzmaßnahmen verpflichtet sind, ist ein vollumfänglicher Versicherungsschutz eine grundlegende Voraussetzung für den Ausstellungsbetrieb.
Demzufolge können die städtischen Museen wegen der versicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen und wegen des Schutzes der ausgestellten Kunstwerke nicht Ihrem Antrag entsprechen.
Eine Ausnahme von dieser Regelung bilden Assistenzhunde. Deren Zutritt zu öffentlichen Einrichtungen wird im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und ergänzend dazu in der Assistenzhundeverordnung (AHundV) geregelt.
Mit der Assistenzhundeverordnung (AHundV) werden unter anderem die Anforderungen an die Eignung, Ausbildung, Prüfung und Haltung von Assistenzhunden festgelegt. Die AHundV sieht zudem eine einheitliche Kennzeichnung aller Assistenzhunde sowie das Erstellen eines Lichtbildausweises für die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft vor. Hierdurch wird eindeutig nachweisbar, dass es sich um einen Assistenzhund handelt.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.

Fakten

  • Der Antrag für ein 'Museum mit Hund' wurde vom Stadtrat abgelehnt.
  • Die Landeshauptstadt München hat keine Möglichkeit, den Antrag zu unterstützen.
  • Der Versicherungsschutz in den Ausstellungsräumen der Museen ausschließlich für Assistenzhunde gilt.
  • Schäden an Kunstwerken durch andere Hunde als Assistenzhunde nicht durch die bestehende Versicherung gedeckt sind.
  • Die städtischen Museen müssen gegenüber Leihgeber*innen sowie gegenüber den eigenen Sammlungsbeständen zu umfassenden Schutzmaßnahmen verpflichtet sind.
  • Der Antrag wurde bezogen auf haustierfreundliche Angebote in den städtischen Museen geprüft.
  • Die für die städtischen Museen zuständigen Kunstversicherungen haben festgestellt, dass der Versicherungsschutz ausschließlich für Assistenzhunde gilt.
  • Der Antrag wurde am 23.2.2026 vom Stadtrat beantragt.
  • Der Antrag wurde von den Stadtratsmitgliedern Andreas Babor, Alexandra Gaßmann, Hans Hammer, Dr. Evelyne Menges und Matthias Stadler gestellt.
  • Die Landeshauptstadt München liegt in Deutschland.
  • Das Projekt 'Museum mit Hund' soll ein Pilotprojekt für die Öffnung ausgewählter städtischer Museen für Besucher*innen mit Hunden sein.
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