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Allacher Tunnel – Pendlerparkplatz und Expressbusse an der A92 Kreuzung Staatsstraße 2342

Antrag Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann, Hans Hammer, Heike Kainz, Winfried Kaum, Hans-Peter Mehling und Veronika Mirlach (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 3.11.2025
Allacher Tunnel – Pendlerparkplatz und Expressbusse an der A92 Kreuzung Staatsstraße 2342
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
In Ihrem oben genannten Antrag fordern Sie Folgendes:
„Der Oberbürgermeister wird gebeten, im Rahmen der Initiative ,Mobile Zukunft München‘ (MZM), die Einrichtung eines Pendlerparkplatzes an der zu ertüchtigenden Behelfs-Autobahnausfahrt der A92 an der Staatsstraße 2342, sowie die Anbindung mit gegebenenfalls auch autonomen Expressbussen an die S1 bzw. U2 in Feldmoching im Zuge der Sanierung des Allacher Tunnels einzubringen.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teilen wir Ihnen auf diesem Wege zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
Im Rahmen der Initiative „Mobile Zukunft München“ (MZM) erfolgte durch den Freistaat Bayern die Finanzierung des Projektes „Verkehrsmanagement Sanierung Tunnel Allach“. Die Beauftragung erfolgte durch die Landesbaudirektion Bayern, die Projektkoordination übernahm die Landeshauptstadt München.
In der Zeit von Mai 2024 bis November 2025 wurden im Rahmen des
projektbegleitenden Arbeitskreises der MZM zum Projekt „Verkehrsmanagement Sanierung Tunnel Allach“ Maßnahmen zur Minimierung der Auswirkungen durch die verkehrlichen Einschränkungen vorgeschlagen und diskutiert. In der Folge wurden die Maßnahmen durch die Gutachter USP Projekte GmbH und gevas Humberg & Partner GmbH auch modellgestützt untersucht.
Diskutiert wurden insgesamt mehr als 50 mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation während der Baumaßnahme. Insgesamt 22 Maßnahmen wurden vertieft untersucht. Davon wurden durch die Gutachter insgesamt 12 Maßnahmen mit relevanter verkehrlicher Wirkung zur Umsetzung empfohlen, da sie im Wirkungsbereich der Projektpartner liegen, zeitlich realisierbar sind und eine Verbesserung der Verkehrssituation erreichen können.Die Ergebnisse des Projektes wurden im November 2025 dem Lenkungskreis der MZM – in dem auch Stadtratsmitglieder vertreten sind – in Form eines Maßnahmenbündels von 10 Maßnahmen aus den Bereichen Mobilitätsmanagement, Kfz-Verkehr und Umweltverbund vorgestellt.
Die von der MZM zum Allacher Tunnel empfohlenen Projekte und die jeweils Zuständigen sind die folgenden:
1. Kommunikation (Autobahn GmbH)
2. Optimierung der Verkehrsinformationen zur erwarteten Verkehrslage durch Korridormanagement und Navi-Dienstleister (Autobahn GmbH)
3. Betriebliches Mobilitätsmanagement (IHK/RAW)
4. Anpassung von Arbeitszeitmodellen und Abstimmung von Schichtzeiten (betroffene Unternehmen)
5. Spezifisches Störfallmanagement im Tunnel und im Wirkungsbereich (Autobahn GmbH)
6. Koordination von Baustellen (intermodal) (Regierung von Oberbayern, MVG, MVV)
7. Ausgestaltung der B 471 als Alternativroute zum Tunnel Allach (Autobahn GmbH, Regierung von Oberbayern, StBA Freising, LRA Dachau
und Freising)
8. Ride-Sharing App und Online-Informationen (MVV)
9. Verkehrsberuhigung im Bereich von Eschenried, Gröbenried und dem westlichen Bereich von Karlsfeld (LRA Dachau)
10. Umsetzung Priorisierungskonzept und Ausbau Buslinien 172 und 710 (MVV)
Finanzierung und Umsetzung der genannten Projekte liegen bei den Zuständigen.
P+R-Anlagen oder Pendlerparkplätze werden bewusst direkt an bestehende ÖPNV-Systeme angebunden (möglichst Schienenverkehr), damit die potenziellen Nutzer möglichst direkt auf das neue Hauptverkehrssystem umsteigen können. Shuttlesysteme als Zubringer sind aufwendig (Kosten/ Zeit) und für die Nutzer und Betreiber der P+R-Anlagen daher unattraktiv. Insbesondere als autonome Systeme sind diese derzeit noch mit deutlichen Hindernissen im Hinblick auf eine mögliche Genehmigung, die derzeit noch kein Standard ist, versehen. Zubringersysteme werden daher generell für P+R-Anlagen vermieden.
Der direkte Kreuzungsbereich der A 92 und der B 2342 liegt außerhalb der Stadtgrenze der Landeshauptstadt München. Für die Flächen außerhalbder Stadtgrenze gilt, dass die Landeshauptstadt München hier keine direkten Handlungsmöglichkeiten hat.
Das weiträumigere, noch innerhalb der Stadtgrenze der Landeshauptstadt München verortete Gebiet, ist als Landschaftsschutzgebiet klassifiziert. Damit ist seine Gestaltung zu erhalten. In Landschaftsschutzgebieten stellt das Abstellen von Kraftfahrzeugen eine Ordnungswidrigkeit nach Naturschutzrecht dar und wird mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet. Die Einrichtung einer P+R-Anlage bzw. eines Pendlerparkplatzes im Bereich der A 92 und der B 2342 auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München ist daher kaum möglich.
Grundsätzlich fördern P+R-Anlagen die Nutzung von Verkehrsmitteln des Umweltverbundes.
Die Einrichtung von P+R-Anlagen zur Entlastung des Allacher Tunnels wurde im Rahmen des MZM-Projektes „Verkehrsmanagement Sanierung Tunnel Allach“ auch vertiefend untersucht, jedoch aufgrund seiner „kaum spürbaren Auswirkungen“ durch die Gutachter verworfen. Dabei wurde zwar nicht konkret die Anlage an der Kreuzung A 92/B 2342 untersucht, jedoch wurde im Verkehrsmodell die Einrichtung größerer sowie der Ausbau bestehender Anlagen im Münchner Norden geprüft. Zusammenfassend lässt sich zur Einrichtung der P+R-Anlagen aus dem Gutachten festhalten, dass diese grundsätzlich keinen spürbaren Beitrag zur Entlastung des Allacher Tunnels aufweisen.
Dem Antrag Nr. 20-26/A 06025 wird aufgrund der bereits erfolgten Untersuchungen im Rahmen des MZM-Projektes „Verkehrsmanagement Sanierung Tunnel Allach“ und der hier aufgeführten Begründungen, nicht entsprochen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.

Fakten

  • Der Antrag wurde von Stadtratsmitgliedern Alexandra Gaßmann, Hans Hammer, Heike Kainz, Winfried Kaum, Hans-Peter Mehling und Veronika Mirlach gestellt.
  • Die Initiative 'Mobile Zukunft München' (MZM) soll die Einrichtung eines Pendlerparkplatzes an der A92 an der Staatsstraße 2342 sowie die Anbindung mit gegebenenfalls auch autonomen Expressbussen an die S1 bzw. U2 in Feldmoching einzubringen.
  • Das Projekt 'Verkehrsmanagement Sanierung Tunnel Allach' wurde durch den Freistaat Bayern finanziert und von der Landesbaudirektion Bayern beauftragt.
  • Die Maßnahmen zur Minimierung der Auswirkungen durch die verkehrlichen Einschränkungen wurden im Rahmen des Projektbegleitenden Arbeitskreises der MZM diskutiert.
  • Insgesamt 22 Maßnahmen wurden vertieft untersucht, davon 12 mit relevanter verkehrlicher Wirkung.
  • Die von der MZM zum Allacher Tunnel empfohlenen Projekte sind die folgenden: Kommunikation, Optimierung der Verkehrsinformationen, Betriebliches Mobilitätsmanagement, Anpassung von Arbeitszeitmodellen und Abstimmung von Schichtzeiten, Spezifisches Störfallmanagement im Tunnel und im Wirkungsbereich, Koordination von Baustellen, Ausgestaltung der B 471 als Alternativroute zum Tunnel Allach, Ride-Sharing App und Online-Informationen, Verkehrsberuhigung im Bereich von Eschenried, Gröbenried und dem westlichen Bereich von Karlsfeld.
  • Die Finanzierung und Umsetzung der genannten Projekte liegen bei den Zuständigen.
  • P+R-Anlagen oder Pendlerparkplätze werden bewusst direkt an bestehende ÖPNV-Systeme angebunden, um die potenziellen Nutzer möglichst direkt auf das neue Hauptverkehrssystem umsteigen zu können.
  • Der direkte Kreuzungsbereich der A 92 und der B 2342 liegt außerhalb der Stadtgrenze der Landeshauptstadt München.
  • Für die Flächen außerhalb der Stadtgrenze gilt, dass die Landeshauptstadt München hier keine direkten Handlungsmöglichkeiten hat.
  • Die Einrichtung einer P+R-Anlage oder eines Pendlerparkplatzes im Bereich der A 92 und der B 2342 auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München ist daher kaum möglich.
  • Die Einrichtung von P+R-Anlagen zur Entlastung des Allacher Tunnels wurde im Rahmen des MZM-Projektes 'Verkehrsmanagement Sanierung Tunnel Allach' auch vertiefend untersucht, jedoch aufgrund seiner 'kaum spürbaren Auswirkungen' durch die Gutachter verworfen.
  • Die Antrag Nr. 20-26/A 06025 wird aufgrund der bereit erfolgten Untersuchungen im Rahmen des MZM-Projektes 'Verkehrsmanagement Sanierung Tunnel Allach' und der hier aufgeführten Begründungen nicht entsprochen.
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