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Veterinäramt warnt: Tierhalter müssen bei Hitze auf angemessene Versorgung und Schutz ihrer Weidetiere achten

Mit den anhaltend hohen Sommertemperaturen sind immer mehr Nutztiere ohne ausreichenden Schutz auf den Weiden. Das Veterinäramt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erinnert Tierhalter an ihre Verantwortung, dafür zu sorgen, dass ihre Tiere frisches Wasser und Schatten haben. Bei Verstößen drohen Bußgelder, daher ist es wichtig, die Tierhaltung regelmäßig zu überprüfen, besonders bei extremen Wetterbedingungen. Das Amt steht bereit, um bei Fragen zur tierschutzgerechten Haltung zu helfen. Sorgen wir gemeinsam dafür, dass unsere Tiere optimal versorgt sind!

Die anhaltenden Sommertemperaturen führen in der Region Sächsische Schweiz-Osterzgebirge derzeit zu einem Anstieg an Hinweisen und Anzeigen aus der Bevölkerung bezüglich der Tierhaltung. Immer mehr Bürger melden Nutztiere, die ohne ausreichenden Sonnenschutz auf den Weiden stehen, wobei insbesondere Schafe, Pferde und Rinder betroffen sind. Das Veterinäramt des Landkreises möchte in diesem Zusammenhang alle Tierhalter daran erinnern, dass sie gemäß dem Tierschutzgesetz und der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verpflichtet sind, ihre Tiere angemessen zu versorgen und sie jederzeit vor schädlichem Wetter zu schützen.

Das bedeutet konkret, dass den Tieren auf der Weide dauerhaft ausreichend frisches Trinkwasser sowie Schatten durch Bäume oder geeignete Unterstände zur Verfügung stehen müssen. Meldungen über mögliche Verstöße werden vom Fachamt eingehend geprüft, und im Fall von festgestellten tierschutzrechtlichen Mängeln kann die Behörde Maßnahmen ergreifen sowie Bußgeldverfahren einleiten. Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.

Das Veterinäramt appelliert an alle Tierhalter, die Tierhaltung insbesondere bei Extremwetterlagen wie Hitze oder Starkregen mehrmals täglich zu überprüfen. Eine ausreichende Wasserversorgung sowie der erforderliche Witterungsschutz müssen jederzeit sichergestellt sein. Bei Fragen zur tierschutzgerechten Haltung von Weidetieren oder zu den gesetzlichen Anforderungen stehen die Mitarbeiter des Veterinäramtes beratend zur Verfügung.

Für weitere Informationen oder bei Fragen können Tierhalter das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge kontaktieren. Die Kontaktdaten sind wie folgt: Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna.

Fakten

  • Die anhaltenden Sommertemperaturen führen derzeit zu immer mehr Hinweisen und Anzeigen aus der Bevölkerung.
  • Viele Bürger melden Nutztiere, die ohne ausreichenden Sonnenschutz auf den Weiden stehen.
  • Besonders häufig betreffen diese Meldungen Schafe, Pferde und Rinder.
  • Das Veterinäramt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erinnert alle Tierhalter an ihre gesetzliche Pflicht nach dem Tierschutzgesetz und der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung.
  • Sie müssen ihre Tiere angemessen versorgen und jederzeit vor schädlichem Wetter schützen.
  • Konkret bedeutet das: Den Tieren müssen auf der Weide dauerhaft ausreichend frisches Trinkwasser sowie Schatten durch Bäume oder Unterstände zur Verfügung stehen.
  • Eingehende Hinweise auf mögliche Verstöße unterliegen der Überprüfung durch das Fachamt.
  • Werden tierschutzrechtliche Mängel festgestellt, kann die Behörde Maßnahmen sowie Bußgeldverfahren einleiten.
  • Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben ziehen empfindliche Bußgelder nach sich.
  • Das Veterinäramt bittet alle Tierhalter, die Tierhaltung insbesondere bei Extremwetter wie Hitze oder Starkregen mehrmals täglich zu überprüfen.
  • Eine ausreichende Wasserversorgung sowie der erforderliche Witterungsschutz müssen jederzeit sichergestellt sein.
  • Bei Fragen zur tierschutzgerechten Haltung von Weidetieren oder zu den gesetzlichen Anforderungen stehen die Mitarbeiter des Veterinäramtes beratend zur Verfügung.
  • Kontakt Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
  • Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Schloßhof 2/4, 01796 Pirna
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