Lärm im Garagenhof / Spielende Kinder dürfen etwas lauter sein
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS): Berlin (ots) - Gewöhnlicher Kinderlärm auf einem Garagenhof rechtfertigt keine fristlose Kündigung des Mietvertrags der Eltern. Selbst wenn der Nachwuchs entgegen eines Verbotsschilds auf dem Garagenvorplatz statt auf dem Spielplatz spielt, liegt ...
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