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LPI-J: Sachbeschädigung an Kraftfahrzeug

Apolda (ots) - In der Nacht vom 31.07.2026 auf den 01.08.2026 beschädigten der oder die unbekannten Täter die Heckscheibe eines Fahrzeugs eines Pflegedienstes, das zuvor von einer Mitarbeiterin in der Straße An der Karlsquelle, 99510 Apolda, ...

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Fakten

  • Der LPI-J ist ein Straftatengesetz
  • Die Sachbeschädigung an Kraftfahrzeugen ist strafbar
  • Die Täter sind unbekannt
  • Die Tat wurde in der Nacht vom 31.07.2026 auf den 01.08.2026 begangen
  • Die Heckscheibe des Fahrzeugs wurde beschädigt
  • Das Fahrzeug gehörte einem Pflegedienst
  • Der Ort der Tat ist in Apolda