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BPOLD-B: Bilanz der Bundespolizeidirektion Berlin zum Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen auf ausgewählten Bahnhöfen in Berlin und Brandenburg
Berlin (ots) - Über die Verbote des Waffengesetzes hinaus untersagte die Bundespolizei das Mitführen von gefährlichen Gegenständen (z. B. Tierabwehrsprays, und Schlaggegenstände), die gegen Menschen eingesetzt werden können und geeignet sind, ...
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Fakten
- Die Bundespolizei hat ein Mitführverbot für gefährliche Gegenstände auf ausgewählten Bahnhöfen in Berlin und Brandenburg eingeführt.
- Das Mitführverbot umfasst Tierabwehrsprays und Schlaggegenstände, die gegen Menschen eingesetzt werden können.
- Die Bundespolizei hat das Mitführverbot am
- Gegenstande, die gegen Menschen eingesetzt werden können und geeignet sind, wie z.B. Schlagringe oder Schlagstöcke.
- Das Mitführverbot gilt für alle Personen, die auf den betreffenden Bahnhöfen ankommen.