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Einschränkung des Waldbetretungsrechts infolge des Sturmereignisses

Am 31. Juli 2026 zog ein schweres lokales Sturmereignis (unter anderem eine Windhose) über Teile der Vorderen Sächsischen Schweiz. Im Bereich der Gemeinden Lohmen, Rathen, Hohnstein und Bad Schandau kam es im Amselgrund, in den Schwedenlöchern, im Basteigebiet und dessen elbseitigen Zuwegungen sowie teilweise im Bereich des Gamrigs und des Ziegenrückens zu erheblichen Schäden. Dazu gehören:
Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erlässt daher als untere Forstbehörde bis zum 3. August 2026, 24:00 Uhr, folgende Regelungen für das in der Allgemeinverfügung aufgeführte Waldgebiet.
Das Betreten, Durchqueren und der Aufenthalt in den gesperrten Waldflächen sowie auf den gesperrten Waldwegen sind untersagt. Das Verbot umfasst insbesondere die Nutzung zu Erholungszwecken, das Wandern, Radfahren und Reiten sowie organisierte Veranstaltungen.
Die durch das Sturmereignis verursachten Schäden stellen eine akute Gefahr für Leben und Gesundheit dar. Bäume, Äste und Kronenteile können auch ohne weitere erkennbare äußere Einwirkung unvermittelt umstürzen oder herabfallen. Da diese Gefahrenstellen vom Boden aus vielfach nicht erkennbar sind, übersteigt das Risiko deutlich die waldtypischen Gefahren.
Verstöße gegen die Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Bußgeldern bis 10.000 Euro belangt werden.
Die Allgemeinverfügung kann unter dem Link https://www.landratsamt-pirna.de/forst.html abgerufen werden.

Fakten

  • Ein schweres lokales Sturmereignis zog am 31. Juli 2026 über Teile der Vorderen Sächsischen Schweiz.
  • Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erließ eine Allgemeinverfügung bis zum 3. August 2026, 24:00 Uhr.
  • Das Betreten, Durchqueren und der Aufenthalt in den gesperrten Waldflächen sowie auf den gesperrten Waldwegen sind untersagt.
  • Die Nutzung zu Erholungszwecken, das Wandern, Radfahren und Reiten sowie organisierte Veranstaltungen sind verboten.
  • Verstöße gegen die Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Bußgeldern bis 10.000 Euro belangt werden.
  • Die Allgemeinverfügung kann unter dem Link https://www.landratsamt-pirna.de/forst.html abgerufen werden.
  • Das Sturmereignis führte zu erheblichen Schäden in den Gemeinden Lohmen, Rathen, Hohnstein und Bad Schandau.
  • Die Schäden sind insbesondere im Amselgrund, in den Schwedenlöchern, im Basteigebiet und dessen elbseitigen Zuwegungen sowie teilweise im Bereich des Gamrigs und des Ziegenrückens zu erheblichen Schäden geführt.
  • Die durch das Sturmereignis verursachten Schäden stellen eine akute Gefahr für Leben und Gesundheit dar.
  • Bäume, Äste und Kronenteile können auch ohne weitere erkennbare äußere Einwirkung unvermittelt umstürzen oder herabfallen.