Gemeinderat beschließt neues Vergabeverfahren für Fernwärmenetze
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat den Weg für ein neues Vergabeverfahren der Wegenutzungsrechte für Fernwärmenetze freigemacht. Mit dem Beschluss wird das im Jahr 2012 begonnene Verfahren beendet und auf Grundlage der aktuellen rechtlichen und klimapolitischen Rahmenbedingungen neu gestartet. Ziel ist ein transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren, das den Ausbau einer klimaneutralen Wärmeversorgung in Stuttgart unterstützt.
Dr. Winfried Klein, Leiter des Referats Verwaltungskoordination, Kommunikation und Internationales, sagte: „Mit dem heutigen Beschluss schafft der Gemeinderat die Grundlage für ein rechtssicheres und zukunftsorientiertes Vergabeverfahren, das der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Rechnung trägt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich seit 2012 ebenso verändert wie die Anforderungen an eine klimaneutrale Wärmeversorgung. Unser Ziel ist es, einen fairen Wettbewerb um die Fernwärmenetze zu ermöglichen und gleichzeitig sicherzustellen, dass die künftigen Netzbetreiber einen wesentlichen Beitrag zur Wärmewende in Stuttgart leisten.“
Ausgangspunkt für das neue Verfahren um das bestehende Fernwärmenetz in Stuttgart ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Dezember 2023. Dieses hat bestätigt, dass die Landeshauptstadt Stuttgart berechtigt ist, Wegenutzungsrechte für Fernwärmenetze in einem transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahren zu vergeben. Auf dieser Grundlage wurde das Verfahren grundlegend überarbeitet und an die aktuellen vergabe-, kartell- und klimaschutzrechtlichen Anforderungen angepasst.
Künftig sollen die Wegenutzungsrechte für bestehende Fernwärmenetze europaweit ausgeschrieben werden. Allgemeine Ziele der Landeshauptstadt sind: Die Zahlung einer Konzessionsabgabe, die Preisgünstigkeit und Transparenz der Fernwärmeversorgung, die Versorgungssicherheit, die Verbraucherfreundlichkeit sowie ein Beitrag zum Klimaschutz. Darüber hinaus sollen die Konzessionsnehmer unter anderem verpflichtet werden, Wärme aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme in einem technisch und wirtschaftlich möglichen Umfang in die Netze aufzunehmen und Verbraucherinnen und Verbraucher zu angemessenen Bedingungen anzuschließen.
Die Verwaltung wird nun die europaweite Bekanntmachung des Vergabeverfahrens zum bestehenden Fernwärmenetz veröffentlichen und die Verhandlungen mit interessierten Unternehmen aufnehmen. Die endgültige Vergabeentscheidung trifft der Gemeinderat nach Abschluss des Verfahrens auf Grundlage der eingegangenen Angebote.
Der Gemeinderat hat außerdem das Vorgehen für neu zu errichtende Fernwärmenetze beschlossen. Unternehmen, die erstmals in geeigneten Gebieten neue Fernwärmeversorgungssysteme aufbauen wollen, sollen die erforderlichen Wegenutzungsrechte auf Grundlage eines einheitlichen Gestattungsvertrags erhalten. Damit will die Stadt den Ausbau zusätzlicher Wärmenetze beschleunigen und zugleich für transparente und diskriminierungsfreie Rahmenbedingungen sorgen. Das Verfahren soll Investitionen erleichtern und den zügigen Ausbau klimafreundlicher Wärmeversorgung unterstützen.
Alle weiteren Informationen zum Konzessionsvergabeverfahren und zur Bekanntmachung sind zu finden unter:
Die Behördennummer 115 ist in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates erreichbar. Viele Mobilfunkanbieter haben ihre Preise an die Festnetztarife angepasst. Die Mitarbeitenden erreichen Sie von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr.
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Fakten
- Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat den Weg für ein neues Vergabeverfahren der Wegenutzungsrechte für Fernwärmenetze freigemacht.
- Das Verfahren soll transparent und diskriminierungsfrei sein und den Ausbau einer klimaneutralen Wärmeversorgung in Stuttgart unterstützen.
- Die rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich seit 2012 ebenso verändert wie die Anforderungen an eine klimaneutrale Wärmeversorgung.
- Ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Dezember 2023 hat bestätigt, dass die Landeshauptstadt Stuttgart berechtigt ist, Wegenutzungsrechte für Fernwärmenetze in einem transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahren zu vergeben.
- Künftig sollen die Wegenutzungsrechte für bestehende Fernwärmenetze europaweit ausgeschrieben werden.
- Die Landeshauptstadt Stuttgart hat außerdem das Vorgehen für neu zu errichtende Fernwärmenetze beschlossen.
- Unternehmen, die erstmals in geeigneten Gebieten neue Fernwärmeversorgungssysteme aufbauen wollen, sollen die erforderlichen Wegenutzungsrechte auf Grundlage eines einheitlichen Gestattungsvertrags erhalten.
- Die Stadt will den Ausbau zusätzlicher Wärmenetze beschleunigen und zugleich für transparente und diskriminierungsfreie Rahmenbedingungen sorgen.
- Das Verfahren soll Investitionen erleichtern und den zügigen Ausbau klimafreundlicher Wärmeversorgung unterstützen.
- Die Behördennummer 115 ist in der Regel zum Festnetztarif und damit kostenlos über Flatrates erreichbar.
- Die Mitarbeitenden erreichen Sie von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr.
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