Hitze führt zu hoher Waldbrandgefahr in und um Plauen
Die aktuell hohen Temperaturen sorgen wieder für eine erhöhte Waldbrandgefahr. Momentan ist in Plauen und Umgebung die Stufe 4, also „hohe Gefahr“, ausgerufen.
Grundsätzlich gelten für Erholungssuchende bei jedem Waldbesuch ein generelles Rauchverbot sowie ein Verbot zum Umgang mit offenem Feuer. Der Wald und Waldwege dürfen zudem nicht mit Kraftfahrzeugen befahren und die Zufahrten müssen für die Feuerwehr und Rettungskräfte offengehalten werden.
„Wichtig ist, dass jedes vermeidbare Risiko für die Entstehung von Waldbränden ausgeschlossen wird und sich die Bevölkerung an die Regeln bei Waldbrandgefahr hält“, so Mario Wetzstein, Leiter Einsatz der Berufsfeuerwehr Plauen.
Ab Waldbrandgefahrenstufe „4“ gilt:
Aktiver Brandschutz durch äußerste Vorsicht im Wald
Waldwege sollten nicht mehr verlassen werden.
Die Forstbehörde kann besonders gefährdete Waldbereiche zum Schutz des Waldes oder seiner Besucher sperren.
Öffentliche Feuerstellen und Grillplätze im und in einer Entfernung von weniger als 100 Meter zum Wald dürfen nicht genutzt werden, Feuerwerken wird in diesem Bereich nicht mehr zugestimmt. Bereits ab Waldbrandstufe 3 ist laut Paragraph 10 der Polizeiverordnung der Stadt Plauen das Abbrennen von Lagerfeuern generell untersagt.
Die aktuelle Waldbrandwarnstufe ist im Internet unter
oder mit der App „Waldbrandgefahr Sachsen“ abrufbar.
www.mais.de/php/sachsenforst.php
Alle Informationen und Tipps zur Hitze gibt es unter
www.plauen.de/hitze
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Fakten
- Die aktuell hohen Temperaturen sorgen wieder für eine erhöhte Waldbrandgefahr.
- Momentan ist in Plauen und Umgebung die Stufe 4, also „hohe Gefahr“, ausgerufen.
- Grundsätzlich gelten für Erholungssuchende bei jedem Waldbesuch ein generelles Rauchverbot sowie ein Verbot zum Umgang mit offenem Feuer.
- Der Wald und Waldwege dürfen zudem nicht mit Kraftfahrzeugen befahren und die Zufahrten müssen für die Feuerwehr und Rettungskräfte offengehalten werden.
- Wichtig ist, dass jedes vermeidbare Risiko für die Entstehung von Waldbränden ausgeschlossen wird und sich die Bevölkerung an die Regeln bei Waldbrandgefahr hält.
- Ab Waldbrandgefahrenstufe „4“ gilt: Aktiver Brandschutz durch äußerste Vorsicht im Wald
- Waldwege sollen nicht mehr verlassen werden.
- Die Forstbehörde kann besonders gefährdete Waldbereiche zum Schutz des Waldes oder seiner Besucher sperren.
- Öffentliche Feuerstellen und Grillplätze im und in einer Entfernung von weniger als 100 Meter zum Wald dürfen nicht genutzt werden, Feuerwerken wird in diesem Bereich nicht mehr zugestimmt.
- Bereits ab Waldbrandstufe 3 ist laut Paragraph 10 der Polizeiverordnung der Stadt Plauen das Abbrennen von Lagerfeuern generell untersagt.
- Die aktuelle Waldbrandwarnstufe ist im Internet unter oder mit der App „Waldbrandgefahr Sachsen“ abrufbar.
- Alle Informationen und Tipps zur Hitze gibt es unter www.plauen.de/hitze
- Die aktuelle Waldbrandwarnstufe kann auch unter www.mais.de/php/sachsenforst.php abgerufen werden.
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