Flurneuordnung als wichtiger Baustein für den Starkregenschutz
Bürgerinnen und Bürger informierten sich über geplantes Vefahren in Gondelsheim
Wie sich Gondelsheim künftig besser vor den Folgen von Starkregen schützen kann, stand im Mittelpunkt einer Bürgerinformationsveranstaltung am 22. Juli zur geplanten Regelflurneuordnung „Gondelsheim“. Rund 50 Bürgerinnen und Bürger informierten sich über das Vorhaben, mit dem die Gemeinde ihre Anpassung an die Folgen des Klimawandels vorantreiben möchte. Auslöser für das Verfahren waren unter anderem die Starkregenereignisse vom 13. August 2024, die die besondere Gefährdung der Gemeinde aufgrund ihrer Topographie auf dramatische Weise deutlich machten. Die Gemeinde beantragte deshalb Anfang 2026 beim Landratsamt Karlsruhe ein Flurneuordnungsverfahren.
In der Saalbachhalle erläuterte Jürgen Pilz, der Leiter des Amtes für Vermessung, Geoinformation und Flurneuordnung im Landratsamt Karlsruhe, die Ziele und den Ablauf des geplanten Verfahrens. Im rund 1.000 Hektar großen Verfahrensgebiet westlich von Gondelsheim sollen Bau- und Pflanzmaßnahmen umgesetzt werden, um den Folgen künftig häufiger auftretender Starkregenereignisse entgegenzuwirken. Ziel ist es, die Bodenerosion zu mindern, beispielsweise durch Grabenrenaturierungen und Sedimentfänge.
Bürgermeister Markus Rupp betonte die Bedeutung des Verfahrens: „Die Gemeinde Gondelsheim hat ein Starkregenrisikokonzept in Auftrag gegeben. Mit Hilfe der Flurneuordnung können diese Maßnahmen an den richtigen Stellen und nicht nur auf derzeit gemeindeeigenen Flächen umgesetzt werden. Durch das Verschieben und den Tausch aller Grundstücke wird der Landbedarf auf alle Grundstückseigentümer verteilt, wobei die Gemeinde zur Entlastung die Hälfte des prozentualen Landabzuges übernimmt.“
Vorbehaltlich der Freigabe durch das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat soll das Flurneuordnungsverfahren im Jahr 2027 beginnen. Je nach Umfang der geplanten Bau- und Pflanzmaßnahmen wird mit Kosten von circa 2–3 Millionen Euro gerechnet. Rund zwei Drittel der Kosten sind durch Fördergelder gedeckt. Die verbleibenden Kosten müssten eigentlich die Grundstückseigentümer tragen. Aufgrund der dramatischen Ereignisse vom August 2024 und des hohen Mehrwerts für die Allgemeinheit hat sich die Gemeinde Gondelsheim dazu verpflichtet, diese Kosten zu übernehmen.
Die Präsentation sowie die Karten zum geplanten Projekt stehen unter www.lgl-bw.de/4676 zur Verfügung.
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Fakten
- Die Regelflurneuordnung "Gondelsheim" soll im Jahr 2027 beginnen.
- Das Flurneuordnungsverfahren soll in einem Verfahrensgebiet westlich von Gondelsheim umgesetzt werden, das rund 1.000 Hektar groß ist.
- Die Gemeinde Gondelsheim hat ein Starkregenrisikokonzept in Auftrag gegeben.
- Mit Hilfe der Flurneuordnung können die Maßnahmen des Starkregenrisikokonzepts an den richtigen Stellen und nicht nur auf derzeit gemeindeeigenen Flächen umgesetzt werden.
- Der Landbedarf soll auf alle Grundstückseigentümer verteilt werden, wobei die Gemeinde zur Entlastung die Hälfte des prozentualen Landabzuges übernimmt.
- Die Kosten für das Flurneuordnungsverfahren sollen circa 2–3 Millionen Euro betragen.
- Rund zwei Drittel der Kosten sind durch Fördergelder gedeckt.
- Die verbleibenden Kosten müssten eigentlich die Grundstückseigentümer tragen.
- Die Gemeinde Gondelsheim hat sich dazu verpflichtet, diese Kosten zu übernehmen.
- Die Präsentation sowie die Karten zum geplanten Projekt stehen unter www.lgl-bw.de/4676 zur Verfügung.
- Die Bürgerinformationsveranstaltung fand am 22. Juli statt.
- Die Starkregenereignisse vom 13. August 2024 haben die besondere Gefährdung der Gemeinde aufgrund ihrer Topographie deutlich gemacht.
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